Umsatzsteuer: Lieferungen an Privatpersonen und innergemeinschaftlicher Fernverkauf von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Umsatzsteuer: Lieferungen an Privatpersonen und innergemeinschaftlicher Fernverkauf“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. Bestimmungslandprinzip
  2. Ursprungslandprinzip
  1. § 3c Ort der Lieferung beim Fernverkauf
  2. § 3c Ort der Lieferung bei Verkauf über das Internet
  3. MOSS
  1. Wenn der Unternehmer gem. § 3c Abs. 4 UStG die Umsatzschwelle von 10.000 EUR bei dem Gesamtbetrag der Entgelte der in § 3a Absatz 5 Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen an in § 3a Absatz 5 Satz 1 bezeichnete Empfänger mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in anderen Mitgliedstaaten und der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe überschreitet.
  2. Wenn der Unternehmer gem. § 3c Abs. 4 Satz 2 UStG auf die Anwendung der Umsatzschwelle von 10.000 EUR verzichtet.
  3. Wenn der Unternehmer eine UStID besitzt.
  4. Wenn der Unternehmer im Land des Warenempfängers umsatzsteuerlich registriert ist.
  1. Gem. § 18j UStG hat ein Unternehmer, der Umsätze gem. § 3a Abs. 5 Satz 2 UStG oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe gem. § 3c Abs. 1 UStG hat, diese dem Bundeszentralamt für Steuern eine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf eines jeden Quartals nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. In der Steuererklärung hat er die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Die berechnete Steuer ist am letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig und bis dahin vom Unternehmer an das Bundeszentralamt zu entrichten. 
  2. Gem. § 18 Abs. 1 UStG muss der Unternehmer bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat.

Dozent des Vortrages Umsatzsteuer: Lieferungen an Privatpersonen und innergemeinschaftlicher Fernverkauf

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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