Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliches Verbringen von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliches Verbringen“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. Gemäß § 3 Abs. 1a UStG i.V.m. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG ist das Verbringen des Parfüms in das übrige Gemeinschaftsgebiet i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar.
  2. Gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a Abs. 2 UStG ist das Verbringen als innergemeinschaftliches Verbringen steuerfrei.
  3. BMG für das innergemeinschaftliche Verbringen sind gem. § 10 Abs. 2 UStG die Selbstkosten in Höhe von 40.000 €.
  4. Umsatzsteuerlich hat dieser Vorgang keine Auswirkungen, da die 4711 AG das Parfüm, welches nach Italien transportiert wird, nicht veräußert hat.
  5. Gemäß § 3 Abs. 1a UStG i.V.m. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG ist das Verbringen des Parfüms in das übrige Gemeinschaftsgebiet i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und steuerpflichtig.
  1. Nein, da der Messestand nur vorübergehend nach Frankreich verbracht wird und nach dem Gebrauch direkt wieder zurücktransportiert wird.
  2. Ja, da der Messestand über die Grenze nach Frankreich transportiert wird.
  1. Gem. § 1a Abs. 2 UStG liegt in Deutschland ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Form eines innergemeinschaftlichen Verbringens vor.
  2. Der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG ist steuerbar und steuerpflichtig.
  3. Umsatzsteuerlich hat dieser Vorgang keine Auswirkungen, da die Produkte nur von der produzierenden Betriebsstätte zum Haupthaus der 4711 AG in Köln transportiert werden.
  4. Das innergemeinschaftliche Verbringen ist in Deutschland steuerfrei.
  1. Die durch die Studenten verkauften Sonnenschutzprodukte sind wie folgt umsatzsteuerlich zu beurteilen: Der Transport der Produkte in die Niederlande ist steuerbar als innergemeinschafltliches Verbringen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 3 Abs. 1a UStG und § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG. Als innergemeinschaftliches Verbringen ist dieses gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a Abs. 2 UStG steuerfrei. Die 4711 AG muss sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren. Nach dem niederländischen Umsatzsteuergesetz muss ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Form eines innergemeinschafltichen Verbringens erklärt werden. Darüber hinaus liegen im Rahmen des Verkaufs Lieferungen vor, die in den Niederlanden steuerbar und steuerpflichtig sind. Infolgedessen muss für den Produktverkauf am Strand niederländische Umsatzsteuer abgeführt werden.
  2. Gem. § 3c Abs. 1 UstG ist Ort der Lieferung der Sonnenschutzprodukte in den Niederlanden. Demzufolge muss die 4711 AG diese Umsätze beim BZSt anmelden und niederländische Umsatzsteuer i.H. von 21% abführen.
  3. Gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG ist die Lieferung an die niederländischen Privatkunden eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Dozent des Vortrages Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliches Verbringen

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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