Der Vortrag „Gebäude II“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“.
Zum Betriebsvermögen kann ein Grundstücksteil, der nicht von untergeordneter Bedeutung ist, gehören,
Eine dem Unternehmer gehörende Wohnung, die er aus betrieblichen Gründen an einen seiner Arbeitnehmer vermietet hat, gehört
Ein vermieteter Grundstücksteil, der zu fremden gewerblichen Zwecken genutzt wird,
Eine Wohnung, die aus privaten Gründen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird,
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