Forensik und Vorgehensweise des Gutachters von Christine Krokauer

Über den Vortrag

Der Vortrag „Forensik und Vorgehensweise des Gutachters“ von Christine Krokauer ist Bestandteil des Kurses „Forensik“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Forensik
  • Vorgehensweise des Gutachters
  • Gesetze

Quiz zum Vortrag

  1. Die Aufgabe der forensischen Psychiatrie ist die rechtliche Behandlung des psychisch kranken Menschen.
  2. Die Aufgabe der Forensik bezieht sich auf die Gutachtertätigkeit bei psychisch kranken Menschen.
  3. Forensik unterstützt den Arzt bei den rechtlichen Fragen im Betreuungsrecht.
  4. Die Aufgabe der forenisischen Psychiatrie bezieht sich auf die rechtliche Behandlung organisch erkrankter Menschen.
  5. Der forensische Psychiater entscheidet über eine Verurteilung zur Unterbringung/Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
  1. Straf-, Zivil- und Sozialrecht
  2. Straf- und Sozialrecht
  3. Zivil- und Sozialrecht
  4. Straf- und Betreuungsrecht
  5. Sozial-, Straf- und Betreuungsrecht
  1. Unterbringung ist eine Frage des Länderrechts.
  2. Das Unterbringungsrecht ist bundesweit gültig.
  3. Unterbringung ist Bezirkssache in Bayern.
  4. Die Unterbringung wird durch die kommunale Verwaltung bestimmt.
  5. Das Unterbringungsrecht ist im Grundgesetz verankert.
  1. Es geht um den Zeitpunkt der Begehung einer Tat oder zum Abschluss eines Kaufvertrags (z.B. bei Manie).
  2. Es geht um den Zustand des Betroffenen zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung.
  3. Es geht um den Zustand des Betroffenen vor der Tat oder dem Kaufvertrag.
  4. Es geht um den Zeitraum vor und nach der Tat oder dem Kaufvertrag.
  5. Es geht um den Zustand des Betroffenen im Zeitintervall zwischen Tat/Kaufvertrag und der Gerichtsverhandlung.
  1. Die Gesetze sollen psychisch kranke Menschen schützen, denn aufgrund ihrer Erkrankung können sie ihre Bürgerrechte teilweise nicht wahrnehmen.
  2. Die Gesellschaft wird so vor psychisch kranken Menschen geschützt.
  3. Psychisch kranke Menschen brauchen juristischen Schutz, weil die Angehörigen oft anders entscheiden würden.
  4. Psychisch kranke Menschen können ihre Bürgerrechte immer wahrnehmen, deshalb gelten die Gesetze nur für Menschen mit geistiger Behinderung.
  5. Aufgrund der anderen Rechtsauffassung psychisch kranker Menschen gelten für diese gesonderte, angepasste Rechte.
  1. schuldfähig ist.
  2. geschäftsfähig ist.
  3. einwilligungsfähig ist.
  4. testierfähig ist.
  5. unter Betreuung zu stelllen ist.
  1. In zivilen, sozialen und Verwaltungsfragen werden sie vor Gericht mündlich dargeboten.
  2. Sie werden von Sachverständigen erstellt.
  3. Sie dienen als Beweismittel für das Gericht
  4. Sie gehen in die Gerichtsakte mit ein.
  5. Im Strafrecht kommt meist auch zur mündlichen Befragung des Gutachters.
  1. Ist ein Mensch schuldfähig.
  2. Ist ein Mensch testierfähig.
  3. Ist ein Mensch geschäftsfähig.
  4. Ist ein Mensch einwilligungsfähig.
  5. Ist ein Mensch steuerungsfähig.
  1. kann nur nach Verhaftung durch die Polizei erfolgen.
  2. kann bei Fremd- oder Eigengefährdung vom Notarzt selbst durchgeführt werden.
  3. ist hauptsächlich für suizidale Personen indiziert.
  4. kann maximal für den Zeitraum von 7 Tagen festgesetzt werden.
  5. erfordert das Einverständnis des Patienten, da es sonst als Freiheitsberaubung gewertet wird.
  1. befasst sich mit psychisch Kranken, jedoch nicht mit Suchtkranken unter Drogeneinfluss.
  2. ist Teilgebiet der Psychiatrie.
  3. kann als Schwerpunkt für Psychiater erworben werden, wenn die in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer festgelegten Bedingungen erfüllt werden. .
  4. hat große Bedeutung in der gutachterlichen Beurteilung von z.B. der Schuldfähigkeit von Straftätern.
  5. befasst sich vor allem mit den §§ 63, 64 und 66 StGB.
  1. Strafrecht
  2. Betreuungsrecht
  3. Sozialrecht
  4. Zivilrecht
  5. Privatrecht
  1. Er hat Letztentscheidungsbefugnis vor Gericht.
  2. Er stellt die Diagnose zum Tatzeitpunkt
  3. Er fertigt ein schriftliches Gutachten an.
  4. Er beantwortet Beweisfragen.
  5. Er beurteilt die Schuldfähigkeit von Straftätern.
  1. Unterbringung und Sicherungsverwahrung sind gleichzusetzen.
  2. Unterbringung für psychisch Kranke ist durch die Landesgesetze festgelegt.
  3. Voraussetzung ist das tatsächliche Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung.
  4. Die Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen (z.B. Fixierung oder „Ruhigstellung“ durch Medikamente) sind nur mit Genehmigung des Gerichts zulässig.
  5. Die Verhängung einer "Maßregel" ist möglich, wenn ein Gutachter die Schuldunfähigkeit oder eingeschränkte Schuldfähigkeit, bedingt durch die psychische Erkrankung, festgestellt hat.

Dozent des Vortrages Forensik und Vorgehensweise des Gutachters

 Christine Krokauer

Christine Krokauer

Als Heilpraktikerin ist Christine Krokauer besonders spezialisiert auf das Gebiet der Psychotherapie nach HPG und als ISP-Therapeutin tätig. Sie ist Dozentin an der Akademie Vaihingen und am Heilpraktikerinstitut Leisten in Laub. Dort ist sie u.a. als Ausbildungsleiterin der angehenden Heilpraktiker für Psychotherapie und Dozentin für Psychotherapie und Life Coaching tätig. Christine Krokauer ist außerdem Cardea-Lehrtherapeutin, verheiratet und hat 2 erwachsene Töchter.

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