2.1 Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss von Dr. Peter Hammacher

Über den Vortrag

Der Vortrag „2.1 Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Welches Recht gilt?
  • Vertragsschluss
  • Annahmefristen
  • Formen der Willenserklärung
  • Kaufm. Bestätigungsschreiben

Quiz zum Vortrag

  1. ... richtet sich in erster Linie danach, was die Parteien vereinbart haben.
  2. ... ist durch Völkerrecht festgelegt.
  3. ... richtet sich nach den Incoterms der Internationalen Handelskammer.
  4. ... richtet sich nach dem UN-Kaufrecht, auch wenn es häufig ausgeschlossen wird.
  1. ... führt zu einer Angleichung der Rechtslage in den Mitgliedsländern.
  2. ... hat dazu geführt, dass überall in Europa die gleichen Vertragsbedingungen gelten.
  3. ... ersetzt das Common Law.
  4. ... führt dazu dass Richtlinien, die nationale Gesetzgebung beeinflussen / verpflichten.
  1. Ja, wenn die Länder, in denen die Unternehmen ihren Sitz haben, dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 (New York-Convention) beigetreten sind.
  2. Ja, wenn die Unternehmen den Vertrag unter Zugrundelegung der ICC-Rules of Arbitrationen geschlossen haben.
  3. Ja, wenn die Parteien das so vereinbart haben.
  4. Nein, nur ausnahmsweise wenn Verwaltungssitz und Satzungssitz des verklagten Unternehmens zusammenfallen.
  1. Es bedarf mindestens zwei übereinstimmender Willensklärungen.
  2. Es bedarf der Erklärung einer Partei, dass sie die andere Partei beauftragt.
  3. Es bedarf eines Angebots und einer Bestellung.
  4. Es bedarf einer Auftragsbestätigung.
  5. Bei Abweichungen in dem Parteiwillen über das zu liefernde Gut und dessen Umfang ist der Vertrag grundsätzlich nicht zu Stande gekommen.
  1. ... ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, wenn nach der Erklärung auch nur einer Partei hierüber eine Einigung erzielt werden sollte.
  2. ... gilt automatisch derjenige Teil der Vereinbarung, bei der sich die Erklärungen der beiden decken.
  3. ... kann es zu einem Vertragsschluss kommen, wenn von einem objektiven Erklärungshorizont der Gegenüber von einer Willensübereinstimmung ausgehen durfte, jedoch kann der Vertrag gem. §§ 154 f., 119 ff. BGB umwirksam sein.
  4. ... kommt es darauf an, was die Parteien in den AGB vereinbart haben.
  5. ... kommt es nie zu einem Vertragsschluss.
  1. Grundsätzlich nur sofort.
  2. Innerhalb einer angemessenen Frist.
  3. Vier Wochen nach Beendigung des Gesprächs.
  4. Der zulässige Annahmezeitpunkt hängt davon ab, wann das telefonische Angebot zugegangen ist (Bsp.: Anrufbeantworter), § 130 I S. 1 BGB.
  5. Innerhalb von zwei Wochen ab Zugang.
  1. Solange die Erklärung dem anderen noch nicht zugegangen ist.
  2. Wenn man sich dieses Recht vorbehalten hat.
  3. Wenn die Parteien das so vereinbart haben.
  4. Jederzeit.
  1. Mündlich
  2. Schriftlich
  3. Konkludent
  4. Durch übereinstimmende Gedanken
  5. Durch eine zum Scherz abgegebene Erklärung, § 118 BGB.
  1. Wenn sich aus den Umständen ergibt, dass das Schweigen eine Zustimmung sein sollte.
  2. Im geschäftlichen Verkehr, wenn auf das Angebot eines Unternehmers geschwiegen wird, mit dem man in Geschäftsbeziehung steht.
  3. Immer
  4. Nie
  5. Ausnahmsweise
  1. Eingangsbestätigung des Empfängers erhalten.
  2. Autoresponder im E-Mail-Verkehr installieren.
  3. Einwurf-Einschreiben.
  4. Sendung mit Rückschein, vorab per Fax.
  1. Es müssen tatsächlich Vertragsverhandlungen dem Bestätigungsschreiben vorangegangen sein (z.B. fernmündliche Vereinbarung).
  2. Die Bestätigende Partei hält das Vereinbarte schriftlich fest.
  3. Die Bestätigende Partei sendet es der anderen Seite unverzüglich zu.
  4. Die andere Seite widerspricht nicht unverzüglich.
  5. Die andere Seite bestätigt unverzüglich den Eingang des Schreibens.
  1. Der Inhalt des Bestätigungsschreibens gilt als richtig.
  2. Das Bestätigungsschreiben wird Vertragsbestandteil.
  3. Das Bestätigungsschreiben ist der Vertrag.
  4. Bei sich kreuzenden Bestätigungsschreiben ist der Inhalt umstritten.
  1. Wenn ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht im Vertrag vereinbart ist und dessen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Wenn die Parteien die Aufhebung des Vertrages vereinbaren.
  3. Wenn vertragliche oder gesetzliche Aufhebungsgründe bestehen, z.B. wegen Schlechtleistung oder Verzug.
  4. Nie, wenn es vertraglich nicht ausbedungen wurde. Es handelt sich dann um ein Fall von Kulanz der anderen Vertragspartei.
  5. Jederzeit, durch Anfechtung

Dozent des Vortrages 2.1 Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... in der Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer. 6. Störungen in der Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber. 7. Störungen in der Auftragsabwicklung ...

... As such, the Federation promotes the business interest of firms supplying technology-based intellectual services for the built and natural environment. ...

... in der Auftragsabwicklung. Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Bauvertrag ...

... Auftrag und ergänzt es durch einen Fertigstellungstermin. AN bestätigt das Auftragsschreiben und weist handschriftlich darauf hin, dass statt des angebotenen Fabrikats nunmehr das Fabrikat Y ...

... Auftraggeber erklärt, dass er den Auftragnehmer mit Bauleistungen beauftragen möchte und dass er ...

... der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung, die inhaltlich ...

... Bestätigungsschreiben Beispiel: Auf der Baustelle einigen sich die Bauleiter von Auftragnehmer und Auftraggeber über eine andere Art der Ausführung, die zu Mehrkosten ...

Quizübersicht
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richtig
offen
Kapitel dieses Vortrages