Fall zum Strafrecht AT - Irrtümer & Täterschaft und Teilnahme von Dr. Jochen Zenthöfer

Über den Vortrag

Mittelschwerer Fall aus dem Strafrecht AT mit Problemen aus der Irrtumslehre (error in persona, aberratio ictus) und der Täterschaft und Teilnahme - Problematik (u.a. Abgrenzung und Täter hinter dem Täter-Problem). Sachverhalt und Lösung werden eingängig erläutert.

Der Vortrag „Fall zum Strafrecht AT - Irrtümer & Täterschaft und Teilnahme“ von Dr. Jochen Zenthöfer ist Bestandteil des Kurses „Juristische Fälle“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grafische Darstellung des Sachverhalts, Täterschaft/Teilnahme, Irrtümer
  • Lösung des Falles - Strafbarkeit des L
  • Lösung des Falles - Strafbarkeit des E
  • Lösung des Falles - Strafbarkeit des M


Dozent des Vortrages Fall zum Strafrecht AT - Irrtümer & Täterschaft und Teilnahme

Dr. Jochen Zenthöfer

Dr. Jochen Zenthöfer

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Sydney und Berlin; studentische Hilfskraft an der Universität Bonn, später wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Potsdam. Erstes Juristisches Staatsexamen in Berlin (mit Prädikat).

Research fellow an der Thammasat-Universität, Bangkok.

 Promotion an der Universität Potsdam im Öffentlichen Recht 2002-05 (mit Auszeichnung).

Leiter einer Propädeutischen Übung im zweiten Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin, zuvor Leiter von Tutorien für das erste Semester im Staatsrecht.

Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin und Jakarta (2003-05) mit Zweitem Juristischen Staatsexamen; währenddessen auch: Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (Abschlussnote: sehr gut).

2006/07: Regierungsangestellter Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Abteilung Regierungsplanung, Düsseldorf: Politische Analysen und Reden für Ministerpräsident Rüttgers.

März 2007 - November 2009: Leiter der Abteilung "Business Development" Haufe Verlag, Freiburg im Breisgau.

seit Dezember 2009: Mitglied der Geschäftsleitung Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau: Zuständigkeit Consumer-Software. Prokurist.


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