Der Vortrag „Die Begründetheit der Anfechtungsklage (§§ 42 I 1. Fall, 113 I S. 1 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Endgültiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Unter welchen Voraussetzungen ist eine zulässige Anfechtungsklage begründet?
Welches Urteil trifft das Gericht, wenn es nach Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die zulässige Anfechtungsklage begründet ist?
Aus welchen Normen ergeben sich -direkt oder indirekt- Regelungen zum Umfang der gerichtlichen Kontrollkompetenz im Rahmen der Begründetheitsprüfung der Anfechtungsklage?
Welche Aussage zum Umfang der gerichtlichen Kontrollkompetenz im Rahmen der Begründetheitsprüfung der Anfechtungsklage ist richtig?
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