Archiv - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht von RA Wolfgang Bohnen

Über den Vortrag

BMR-Dozenten live erleben: Kursbeginn Frankfurt Zivilprozessrecht 29. Juni 2013.

98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.

Der Vortrag „Archiv - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Angriffe gegen Anordnungen
  • Angriffe gegen Durchführung
  • Klageerzwingungsverfahren
  • Haftrecht
  • Voraussetzungen Haftbefehl
  • Rechtsschutz gegen Haftbefehl
  • Vorläufige Festnahme

Quiz zum Vortrag

  1. Durch § 258 a StGB und §§ 172 ff. StPO.
  2. Durch das Offizialprinzip.
  3. Durch das Opportunitätsprinzip.
  4. Durch das Zwischenverfahren.
  1. Dringender Tatverdacht.
  2. Hinreichender Tatverdacht.
  3. Anfangsverdacht.
  1. Auch bei den Kapitaldelikten müssen Haftgründe vorliegen, aber die Begründungsanforderungen für den Richter sind minimiert.
  2. Es reicht alleine die Schwere der Tat, da in § 113 III sind keine weiteren Voraussetzungen aufgezeigt.
  3. Es sind die gleichen Voraussetzungen der Haftgründe erforderlich wie bei einem normalen Haftbefehl.
  1. Bei der Haftprüfung.
  2. Bei der Haftbeschwerde.
  3. Sowohl bei der Haftbeschwerde als auch bei der Haftprüfung.
  1. Nein, mittlerweile nicht mehr. Der Beschuldigte wird immer einen Verteidiger haben, da bei Erlass eines Haftbefehls ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
  2. Ja, nach § 117 V StPO.
  3. Nein, es gibt nur eine 5 Monatsprüfung nach § 122 StPO.
  1. Nein, es muss tatsächlich eine Straftat vorliegen.
  2. Ja, denn auch der „Jedermann“ muss wie ein Polizist eine ad hoc Entscheidung treffen.
  3. Es ist zu differenzieren. Geht er vom Vorliegen eines Verbrechens aus, reicht seine subjektive Einschätzung.

Dozent des Vortrages Archiv - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

Kundenrezensionen


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... staatsanwaltliche oder richterliche Zwangsmaßnahmen. Angriffe gegen das OB. Angriff gegen die Anordnung ...

... Art und Weise der Durchführung vor Erledigung, nach Erledigung §§98 II ...

... Ermittlungsverfahren III. Haftrecht. U-Haft Zweck: Sicherung des Verfahrens ...

... §112 II Nr. 1, Flucht, flüchtig: wer vor Tatbeginn, während oder nach der Tat seine Wohnung aufgibt, ohne eine ...

... oder unbekannten Ortes lebt, um sich Verfahren zu entziehen Flucht/Verborgen halten kann zusammentreffen. Ausr: Hierfür, soweit sich aus konkreten Tatsachen ergibt, dass ...

... als Fluchtgefahr - Gefahr der Verhandlungsunfähigkeit - erforderlich zur Feststellung - Fluchtgefahr ist eine Gesamtwürdigung der persönlichen, wirtschaftlichen, sozialen ...

... Arbeitsplatzwechsel, kein fester Wohnsitz, Flucht in Fällen Labilität, Sucht, Vermögen/Wohnung im Ausland, Verbindung zum krim. Milieu, hohe krim. Energie ...

... Unterdrückung, Verfälschung von Beweismitteln oder Einwirkung auf Zeugen, SV, Mitbeschuldigte in ...

... Schwere der Tat, Verfassungskonforme Auslegung erforderlich. Auch bei den aufgezeigten Kapitaldelikten muss ...

... eine so starke innere Neigung zu einschlägigen Taten erkennen, dass zu befürchten ist, er werde Serie gleichartiger Taten ...

... (Sicherungshaft) - Erforderlichkeit - Subsidiarität, Haft nach §112 geht vor 1.c.Unverhältnismäßigkeit, §112 I S.2 als Haftausschließungsgrund ...

...(203) Form, Inhalt §114 Zuständigkeit: Vor Anklage - Ermittlungsrichter ...

... Voraussetzungen, Absendergericht, Ort/Datum, Haftbefehl (Rubrum). Gegen den Beschuldigten .... Geburtsdatum, Geburtsort ...

... - es besteht gegen ihn der Haftgrund ... Ausführungen zum Haftgrund ...

... gegen Haftbefehl. Von Seiten der StA Antrag StA Ablehnung ...

... - sonst Vorlage an Beschwerdegericht, B-Gericht, Beschluss. Hiergegen weitere Beschwerde, §310 Haftprüfung, §117 ff Adressat: §126 Form: schriftl. / Protokoll Frist - keine Begründung - nicht vorgeschrieben Verfahren: idR mündlich Antrag auf ...

... Nachteile Haftbeschwerde, § 304 Nachteil kein Anspruch auf mündliche Verhandlung, Vorteil Devolutiveffekt Haftprüfung, §§117 ff Vorteil Anspruch auf ...

... Beschu hat Verteidiger OLG/BGH §§121, 122 Haftprüfung vAw Vorlage nach 6 Monaten Aufrechterhaltung HB: bes Schwierigkeit oder Umfang der Ermittlungen ...

... §127 §127 I = Jedermannzweck = Identitätsfeststellung §127 II ...

Quizübersicht
falsch
richtig
offen
Kapitel dieses Vortrages