Das Handelsrecht von Dieter Hoffmann

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Handelsrecht“ von Dieter Hoffmann ist Bestandteil des Kurses „Wirtschaftsrecht und Privatrecht: die Grundlagen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung
  • Der Kaufmann
  • Das Handelsregister
  • Die Firma
  • Wechsel des Unternehmensträgers
  • Prokura
  • Handlungsvollmacht
  • Vollmacht des Ladenangestellten
  • Der Handlungsgehilfe
  • Der Handelsvertreter
  • Kommissionsgeschäft
  • Handelsgeschäfte

Quiz zum Vortrag

  1. ...das gewerbliche Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist.
  2. ...das Unternehmen in Form einer GmbH betrieben wird.
  3. ...der Unternehmer ein Gewerbe betreibt.
  4. ...es sich um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt.
  1. Die Öffentlichkeit kann sich auch auf einen unrichtigen Eintrag berufen.
  2. Erst nach der Eintragung ins Handelsrecht kann sich der Kaufmann darauf berufen.
  3. Die Öffentlichkeit kann sich ohne Eintragung auf die bisherige Rechtslage berufen.
  4. Die Öffentlichkeit kann sich nur auf einen richtige Eintrag berufen.
  1. Durch Bildung/Führung einer Firma darf gem. § 18 II HGB der Rechtsverkehr nicht getäuscht werden.
  2. Eine Firma entsteht nach § 17 I HGB, sobald sie Geschäfte im Handelsverkehr betreibt.
  3. Eine neue Firma muss sich gem. § 30 I HGB deutlich von den Firmen im selben Bundesland unterscheiden.
  4. Ein Kaufmann darf nach § 6 HGB nur eine Firma führen.
  1. Die Prokura ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Ihre Erteilung richtet sich deshalb nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
  2. Die Prokura kann nur vom Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilt werden.
  3. Die Prokura muss in das Handelsregister eingetragen werden, um wirksam zu werden.
  4. Die Prokura kann nicht an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt werden.
  1. Der Kaufmann hat die Ware stichprobenartig zu prüfen.
  2. Der Kaufmann muss versteckte Mängel melden, sobald sie auftreten.
  3. Der Kaufmann muss die komplette Ware unverzüglich begutachten.
  4. Der Kaufmann hat die komplette Ware zu öffnen, um eine Prüfung durchzuführen.

Dozent des Vortrages Das Handelsrecht

 Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann ist Jurist (LL.B.) und daher unser Fachmann für die Vorlesungen der Rechtswissenschaften. Er ist Mentor an der Fernuni Hagen und kann auf eine langjährige Erfahrung als Dozent zurückschauen.
www.fernstudium-guide.de

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... und stille Gesellschaft Handelsgesetzbuch (HGB) Buch 3 Handelsbücher Buch 4 Handelsgeschäfte Buch 5 Seehandel HGB ...

  • ... Unternehmen mit Ausnahme derjenigen, für die nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Beweislastregel (§ 1 II HGB, d.h. Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden):ist zu deuten, dass ein Gewerbe auch gleichzeitig ein ...

  • ... freiwillige Eintragung ins Handelsregister § 3 HGB Voraussetzung: Forst- oder Land- wirtschaft sowie ((mit Einschränkung, s. Abs. 2) so lange) freiwillige Eintragung ins Handelsregister Fiktivkaufmann § 5 HGB Voraussetzung: Kaufmann aufgrund der Eintragung ins Handelsregister Zumeist: Voraussetzungen für Istkaufmann sind weggefallen, der Eintrag im Register besteht ...

  • ... Nießbraucher) 1. Rechtsschein für Existenz der Kaufmannseigenschaft zurechenbar gesetzt 2. Schutzwürdigkeit des Dritten bei Gutgläubigkeit (einfache Fahrlässigkeit reicht aus) 3. Kausalität: Dritter verhält sich so, ...

  • ... Abt. B: AG, KGaA, GmbH, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 3 HRV) Unterscheidung: Eintragungsfähig (-pflichtig sowie -möglich), nicht eintragungsfähig Publizität des Handelsregisters (HR): Formelle (§ 9 HGB), materielle (§ 15 I bis III HGB) Publizität i. S. d. § 15 I bis III HGB Negative (Abs. 1) Positive (Abs. 3) Negative (Abs. 2) ...

  • ... 3. Gesellschafter: Name muss nicht geändert werden Firmen- ausschließlichkeit § 30 I HGB Neue Firma muss sich von allen am selben Ort/ in derselben Gemeinde bereits bestehenden und im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden Firmeneinheit § 6 HGB Ein Unternehmen darf nur eine Firma führen Bsp.: Kfm. Meyer betreibt Kfz-Werkstatt ...

  • ... Arbeitsverträge: Erwerber übernimmt Pflichten und Rechte (§ 613a BGB) Verbindlichkeiten (VB): -Einzelkaufmann erwirbt Geschäft von Einzelkaufmann (§ 25 HGB) 1. Erwerb eines Handelsgeschäfts 2. Erwerb des ...

  • ... abweichenden Vereinbarung (§ 28 II HGB) -Erbe führt Handelsgeschäft fort (§ 27 HGB) Erbe haftet für VB gem. § 25 HGB unbeschränkt, wenn er das Geschäft fortführt. Aber: Haftung tritt nicht ein, wenn das Erbe nicht angenommen wird ...

  • ... 167 I, 171 I BGB erteilte umfassende kaufmännische Vollmacht, d.h. eine Vertretungsmacht i.S.v. § 166 II BGB zur Durchführung von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (= Umfang der Prokura, § 49 I HGB). Wirkung: Gibt ...

  • ... Handelsgewerbe auf oder veräußert es. Im Falle der Veräußerung muss Erwerber Prokura erneut erteilen. Eröffnung Insolvenzverfahren: Gem. § 80 InsO kann nur noch Insolvenzverwalter für die Insolvenzmasse wirksam handeln...

  • ... Üblicherweise wird mit "i.V. unterzeichnet (staat mit ppa durch den Prokuristen). Handlungsvollmacht Arten gemäß §54 I HGB ... Bevollmächtigter soll alle Rechtsgeschäfte tätigen können, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt Spezialvollmacht Ermächtigung zur Vornahme einer bestimmten Art ...

  • ... 2. Handelnder muss dort angestellt sein 3. Getätigtes Geschäft muss dort vorgenommen werden (Anbahnung genügt) Voraussetzungen, § 56 HGB: Rechtsfolge: Handlung ist zu betrachten, als wäre sie aufgrund der Arthandlungsvollmacht (gem. § 54 HGB) erfolgt ...

  • ... Es geht hier um das Innenverhältnis zum Kaufmann. Es handelt sich damit um kaufmännisches Personal. Im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer existieren handelsrechtliche Wettbewerbsverbote: Gesetzliches: Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses, § 60 HGB ... Vertragliches Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses...

  • ... (§§ 611 ff. BGB) in Form des entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB). Pflicht des Unternehmers: Zahlung einer Provision. Handelsvertretervertrag endet: Zeitablauf, § 620 BGB, Aufhebungsvertrag, § 311 I BGB, Tod des ...

  • ... eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen, § 383 I HGB. Vertragspartner (des Ausführungsgeschäfts) für einen Dritten ist regelmäßig nur der Kommissionär, da er in eigenem Namen ...

  • ... 25 für eine betriebliche Feier, 5 für den Privatverbrauch. Handelsbräuche: Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung/Wirkung von Handlungen/Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen, § 346 HGB. Zum Handelsbrauch ...

  • ... andere gewerbsmäßig Geschäfte besorgt) muss unverzüglich auf den Antrag eines Geschäftspartners (ihm solche Geschäfte zu besorgen) antworten. Bsp.: Kommissions-, Frachtgeschäfte, Reisebüro; aber keine Kaufverträge Folge: Entweder Pflichterfüllung oder Haftung auf SE wegen Nichterfüllung Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben  ...

  • ... § 377 HGB: Rechtsfolge: Bei Unterlassung der Rüge: Ware gilt als genehmigt, d.h. keine Ansprüche gem. §§ 434, 437 BGB 4. Kein arglistiges Verschweigen des Mangels (§ 377 V HGB) 5. Rüge muss ordnungsgemäß erfolgt sein Rügefrist bei erkannten Mängeln: Offener Mangel - versteckte Mängel ...