Bilanzierung der Schulden von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bilanzierung der Schulden“ von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de ist Bestandteil des Kurses „Grundsätze der Bilanzierung nach HGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhaltsübersicht
  • Rechtsgrundlagen
  • Schulden: Überblick
  • Bewertung von Verbindlichkeiten
  • Fallbeispiel: Bewertung von Verbindlichkeiten
  • Ansatz und Bewertung von Schuldrückstellung
  • Fallbeispiel: Ansatz und Bewertung von Schuldrückstellung
  • Ausweis und Erläuterung

Quiz zum Vortrag

  1. Verbindlichkeiten belasten den Unternehmer.
  2. Die Höhe der Schuld steht fest.
  3. Der Schuldgrund steht fest.
  4. Die Höhe der Schuld ist ungewiss.
  1. Schuldrückstellungen sind Schulden deren Höhe und/oder Grund noch nicht feststehen.
  2. Schuldrückstellungen sind pauschale Wertberichtigungsposten für unternehmerische Risiken.
  3. Für den Ausweis von Rückstellungen besteht ein umfassendes Wahlrecht. Insoweit kann auf die Bilanzierung verzichtet werden.
  1. Für Schulden gilt das Höchstwertprinzip.
  2. Rentenschulden sind bei der erstmaligen Erfassung mit dem normierten Barwert anzusetzen.
  3. Bei sonstigen Verbindlichkeiten ist der Erfüllungsbetrag maßgeblich.
  4. Für Schulden gelten die Anschaffungskosten als Wertobergrenze.
  1. Bilanzansatz zum 31.12.12012: 1.082.500 €
  2. Bilanzansatz zum 31.12.12013: 907.500 €
  3. Bilanzansatz zum 31.12.12012: 887.500 €
  4. Bilanzansatz zum 31.12.12013: 887.500
  1. Schuldrückstellungen sind mit der Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Sofern Unsicherheit über die Höhe der Verpflichtungen besteht, ist der Erfüllungsbetrag vorsichtig zu schätzen.
  2. Soweit nur eine Verbindlichkeitenspanne ermittelt werden kann, ist der höchste Betrag für die Rückstellung heranzuziehen.
  3. Rückstellungen sind abzuzinsen, soweit die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt.
  4. Entscheidend sind alleinig die Preisverhältnisse am Abschlussstichtag.
  1. X hat ein Drohverlustrückstellung in Höhe von 200.000 € zu bilden.
  2. X hat ein Drohverlustrückstellung in Höhe von 1,2 Mio. € zu bilden.
  3. X hat ein Schuldrückstellung in Höhe von 1,2 Mio. € zu bilden.
  4. X hat ein Schuldrückstellung in Höhe von 200.000 € zu bilden.
  1. Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist für Ausgaben zu bilden, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
  2. Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist für Einnahmen zu bilden, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
  3. Für das Disagio ist zwingend ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren.
  1. Für unterlassene Aufwendungen aus Abraumbeseitigung, soweit sie innerhalb des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden.
  2. Für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, soweit sie innerhalb der ersten drei Monate des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden.
  3. Für Aufwendungen aus laufenden Gerichtsverfahren, die im nächsten Geschäftsjahr abgeschlossen werden.
  4. Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, soweit sie innerhalb des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden.
  1. Bei passiven latenten Steuern handelt es sich um erwartete Steuerbelastungen aus künftigen Betriebseinnahmen, die bei der Realisation von handelsrechtlichem Mehrvermögen anfallen.
  2. Bei aktiven latenten Steuern handelt es sich um Steuerentlastungen aus Betriebsausgaben, die bei der Realisation von handelsrechtlichem Mindervermögen anfallen werden und um Steuerminderungen aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge.
  3. Bei aktiven latenten Steuern handelt es sich um erwartete Steuerbelastungen aus künftigen Betriebseinnahmen, die bei der Realisation von handelsrechtlichem Mehrvermögen anfallen.
  4. Bei den passiven latenten Steuern handelt es sich um Steuerentlastungen aus Betriebsausgaben, die bei der Realisation von handelsrechtlichem Mindervermögen anfallen werden und um die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge.
  5. Latente Steuern sind von allen Kaufleuten zu bilanzieren.
  1. Gezeichnetes Kapital.
  2. Rücklagen.
  3. Jahresergebnis.
  4. Rückstellungen.
  1. Der Rückkauf von eigenen Aktien stellt eine Minderung von Eigenkapital in der Bilanz dar.
  2. Die Veräußerung eigener Anteile ist als Kapitalerhöhung darzustellen.
  3. Eigene Anteile sind im Anlagevermögen unter den Finanzanlagen auszuweisen.

Dozent des Vortrages Bilanzierung der Schulden

Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

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Prof. Dr. Harald Kessler absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Er ist Certified Valuation Analyst, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der auf internationale Rechnungslegung und Bewertungsfragen spezialisierten Beratungsgesellschaft KLS Accounting & Valuation GmbH in Köln.

Prof. Dr. Harald Kessler ist außerdem Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Quadriga Hochschule Berlin.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... §248 HGB, Ansatzverbote, Aktivierungswahlrecht für bestimmte selbst geschaffene immaterielle VG, §250 Abs. 1, 3 HGB Aktive ...

... HGB-Bewertungsvereinfachungsverfahren; §256a HGB-Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften; §266 Abs. 2 HGB-Gliederung der Aktivseite der Bilanz; §275 HGB-Gliederung der GuV ...

... 2.1 Überblick, 2.2 Selbst geschaffene immaterielle VG des AV, 2.3 Weitere ...

... zur Schuldenbegleichung einsetzbar sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag sind, Disagio bei der Aufnahme von Verbindlichkeiten, gesetzlich definierte Posten, die weder VG noch ...

...HGB-Begriff: Person, die auch ohne rechtliches Eigentum über einen VG verfügen kann, wie der zivilrechtlich Berechtigte ...

... einen neuen Pkw an U ausgeliefert. Der Kaufpreis von 30.000 EUR ist in zwei Raten zu zahlen, die erste Rate ...

... am Pkw erlangt, er kann den Pkw nutzen, trägt die Lasten (z.B. Kfz-Steuer) und die Gefahr (Risiko der Zerstörung). Konsequenz: ...

... G beliefert eine Vielzahl von Einzelhändlern mit Waren. Nach den getroffenen Vereinbarungen bleibt das Eigentum ...

... Waren und können diese nutzen (durch Weiterverkauf). Gefahr und Lasten verbleiben jedoch bei G. Ohne Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs ist kein wirtschaftliches Eigentum bei den ...

... für den immateriellen Vermögensvorteil ist das Entstehen eines VG des AV hoch wahrscheinlich. Angefallene Aufwendungen sind unmittelbar erfolgswirksam ...

... erworbene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare immaterielle VG des AV §248 Abs. 2 Satz 2 HGB Prüfschema: Aktivierung selbst geschaffener VG des ...

... des IAV 2. Ansatz, 2.2 Selbstgeschaffene immaterielle VG des AV Aktivierungswahlrecht für den selbst geschaffenen immateriellen VG des AV Ist die Zugangsbewertung verlässlich möglich. Explizites ...

... Forschungs- und Entwicklungsphase. Forschung = eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art. Entwicklung = Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neu- oder ...

... Aktivierung selbst geschaffener VG des IAV 2. Ansatz, 2.2 Selbstgeschaffene immaterielle VG des AV Aktivierungswahlrecht für den selbst geschaffenen immateriellen VG des AV Ist die Zugangsbewertung verlässlich möglich....

... of Business and Law GmbH-Bilanzierung des Vermögens, 1. Rechtsgrundlagen, 2. Ansatz ...

... In Versicherungsverträgen nicht aktivierungsfähig sind u.a. Abschlussprovisionen, Vergütungen für den Außendienst, Kosten für Gesundheitsuntersuchungen, Mittelbare Aufwendungen (z.B. Schulungen, Werbung). §248 Abs. 1 HGB enthält weitere Aktivierungsverbote ...

... School of Business and Law GmbH-Bilanzierung des ...

... Abs. 3 Satz 1, 2 HGB Ausgangswert AK / HK § 253 Abs. 1 Satz 1, HGB AK §253 Abs. 1 Satz 1, HGB +Zuschreibung (max. bis zu den AK / HK), Gebot (Ausnahme: GoF) §253 Abs. 5 HGB ...

... Aufwendungen, die geleistet werden, um einen VG zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand ...

... EUR-Listenpreis inkl. 19 % USt. 380.800 EUR, Rabatt des Herstellers10 %, Sonderausstattung inkl. 19 % USt. 35.700 ...

... EUR + Anschaffungsnebenkosten netto (Sonderausstattung) 30.000 EUR =Zwischensumme 350.000 EUR – Anschaffungspreisminderungen (10% Rabatt) – 35.000 EUR = Zwischensumme 315.000 EUR + Anschaffungsnebenkosten netto (Überführung und Zulassung) 2.000 EUR =Anschaffungskosten ...

... §255 Abs. 2 HGB Material- und Fertigungseinzelkosten + Sonderkosten der Fertigung + Material- und Fertigungsgemeinkosten + Wertverzehr des AV = Wertuntergrenze der HK + Allgemeine Verwaltungskosten + Bestimmte Sozialkosten + Auf ...

... die Herstellung und Lagerung des Bieres bis zum Bilanzstichtag sind folgende Beträge pro 100 l angefallen: Löhne der an der Bierherstellung beteiligten Mitarbeiter 25,00 EUR, Instandhaltungsaufwendungen für die Brauereianlagen 3,00 EUR Sachversicherung für ...

... + sonstige Fertigungsgemeinkosten 8,50 EUR + Kosten der Einkaufsabteilung und Warenannahme (Materialgemeinkosten) 0,40 EUR + Wertverzehr des Anlagevermögens 3,80 EUR = Wertuntergrenze der HK 75,00 EUR + Kosten der allgemeinen Verwaltung 2,30 EUR + Aufwendungen ...

... Abschreibung des AV-Bedeutung. Die planmäßige Abschreibung soll den zu erwartenden Wertverzehr bzw. ...

... bzw. Wertverzehr des Anlageguts widerspiegeln. Theoretische Nutzungsmöglichkeit im konkreten Betrieb; Willkür freie, maßvoll vorsichtige Schätzung des Restwerts ...

... einer Fertigungsanlage liegen folgende Informationen vor: Anschaffungskosten:180.000 EUR; Nutzungsdauer: 8 Jahre; Restwert nach Ablauf der Nutzungsdauer: 0 EUR ;Voraussichtliche Gesamtleistung: 30.000 ...

... Aufwand zu erfassen. Im Fallbeispiel beträgt die jährliche Abschreibung 22.500 ...

... bzw. des Restbuchwerts als Aufwand zu erfassen. Sobald die lineare Abschreibung einen höheren Aufwand liefert, ist auf sie überzugehen. Im Fallbeispiel ergibt sich folgender Aufwandsverlauf: Jahr 1: 36.000 EUR (20% von ...

... der Anlage in der jeweiligen Periode. Im Beispiel beträgt der Abschreibungsaufwand 6 ...

... von VG durch erfolgswirksame Verminderung des Buchwerts. Gesetzliche Regelung: Voraussichtlich dauernde Wertminderung. Ab- schreibungsgebot, Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung, Abschreibungswahlrecht nur im ...

... Das Grundstück war in der Bilanz bislang zu AK von 400.000 EUR bewertet. Ohne Schadstoffbelastung läge ...

... Wert des Grundstücks ermittelt sich wie folgt: Verkehrswert 450.000 EUR – Sanierungskosten 90.000 EUR = Beizulegender Wert 360.000 EUR. Da der beizulegende Wert die AK von 400.000 ...

... nach vollständigem oder teilweisem Wegfall der Wertminderungsgründe Minimum aus beizulegendem ...

... Geschäftsjahr lässt U das schadstoffbelastete Grundstück sanieren. Es fallen Aufwendungen von 95.000 EUR an. Vor der Sanierung ...

... Nach der Sanierung ist das Grundstück mit seinen AK von 400.000 EUR in der Bilanz auszuweisen. Auswirkungen auf die GuV: Erfassung ...

... Marktpreis abgeleiteter niedrigerer Wert. Niedrigerer beizulegender Wert-Gebot §253 Abs. 4 Satz 2 HGB, Ausgangswert AK / HK §253 Abs. 1 Satz 1 HGB ...

... Brennstoffe, Reparaturmaterialien, Ersatzteile §256 Satz 2 i.V.m. §240 Abs. 3 HGB. Gleichartige VG des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche VG dürfen mit den gewogenen durchschnittlichen AK / HK angesetzt werden. Anwendungsfälle: Waren einer Gattung, Rohstoffe ...

... Wertminderung, Beschädigung, Wirtschaftliche Entwertung (z.B. infolge von Nachfrageverschiebungen, Preisänderungen), gesunkene Wiederbeschaffungskosten. Die Abschreibung erfolgt auf ...

... GmbH Zuschreibung. Aufgabe: Zielwert Erfolgswirksame Rückgängigmachung einer in Vorperioden erfassten außerplanmäßigen ...

... zieht U die Durchschnittsmethode in Betracht, die Lifo-Methode und die Fifo-Methode in Betracht. Fallbeispiel: Bewertungsvereinfachungsverfahren: 3.Bewertung 3.2 Umlaufvermögen: Datum, Bestand ...

... 100 Tkg = 4.400 TEUR, Buchwert = 44 EUR / kg · 100 Tkg = 4.400 TEUR. Da der Nettoveräußerungspreis über dem nach der Durchschnittsmethode ...

... = 40 EUR / kg · 100 Tkg = 4.000 TEUR . Erneut bedarf ...

... AK = 47 EUR / kg · 100 Tkg = 4.700 TEUR. Buchwert = 45 EUR / kg · ...

... HGB. Der Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Verwertung des Vermögens bestimmt sich bei KapG / KapCoG nach den Gliederungsschemata gemäß §275 Abs. 2 bzw. Abs. 3 HGB ...

... School of Business and Law GmbH-Bilanzierungspraxis: Ausweis ...

... Grundlagen für die Umrechnung in Euro § 284 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB. Die allgemeinen Angaben werden ergänzt durch Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten. Dazu gehören Angaben zur Entwicklung des ...

... School of Business and Law GmbH-Bilanzierungspraxis: Entwicklung ...