Archiv 2016 - Übertragung stiller Reserven (§ 6b EStG) Teil2 von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Übertragung stiller Reserven (§ 6b EStG) Teil2“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 6b EStG
  • § 6b Abs.7 EStG
  • Anteile an Kapitalgesellschaften
  • § 6b Abs. 10 EStG

Quiz zum Vortrag

  1. zu 100 v.H. auf die in demselben Wirtschaftsjahr zu 70.000 € angeschafften Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen werden.
  2. zu 100 v.H. auf in demselben Wirtschaftsjahr zu 70.000 € angeschaffte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter übertragen werden.
  3. zu 100 v.H. auf in demselben Wirtschaftsjahr zu 300.000 € angeschaffte Gebäude übertragen werden.
  1. auf ein Gebäude, das im auf die Veräußerung folgenden Wirtschaftsjahr angeschafft wird.
  2. auf ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, das im dritten Jahr nach dem Jahr der Veräußerung angeschafft wird.
  3. auf ein Gebäude, das im sechsten Jahr nach dem Jahr der Veräußerung angeschafft werden.
  1. nach den Anschaffungskosten vermindert um den Betrag der übertragenen stillen Reserven.
  2. nach den Anschaffungskosten.
  3. nach dem Teilwert zu Beginn des Abschreibungszeitraums.
  1. handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG und der Betrag von 400 € kann gfs. als Aufwand behandelt werden.
  2. handelt es sich um ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG und der Betrag von 400 € kann gfs. in einen Sammelposten eingestellt werden.
  3. handelt es sich nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut und die 400 € müssen zwingend auf die betriebsgewöhnlich Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  1. erhöht sich der Gewinn innerhalb der Steuerbilanz um den aufgelösten Betrag und zusätzlich um einen außerbilanziellen Zuschlag.
  2. erhöht sich der Gewinn nur innerbilanziell in der Steuerbilanz um den Betrag der aufgelösten Rücklage.
  3. erhöht sich der steuerliche Gewinn nur außerbilanziell um einen Zuschlag.
  1. ist der Gewinn außerhalb der Steuerbilanz um 36 v.H. des aufgelösten Betrags zu erhöhen.
  2. ist der Gewinn innerhalb der Steuerbilanz um 36 v.H. des aufgelösten Betrags zu erhöhen.
  3. ist der Gewinn außerhalb der Steuerbilanz um 24 v.H. des aufgelösten Betrags zu erhöhen.
  1. um den der Veräußerungspreis den Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung und die Veräußerungskosten übersteigt.
  2. um den der Veräußerungserlös den Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt.
  3. um den der Veräußerungserlös den Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung und die Veräußerungskosten übersteigt.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Übertragung stiller Reserven (§ 6b EStG) Teil2

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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