Der Vortrag „Archiv 2016 - Ort des Umsatzes (bei sonstigen Leistungen)“ von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Bestimmung des Orts der Dienstleistung B2B- und B2C-Umsätze. Welche der genannten Aussagen ist dabei richtig?
Autovermieter Europauto aus Stuttgart vermietet einer englischen Firma aus London für 2 Wochen ein Auto. Abgeholt wird das Auto am Frankfurter Flughafen. Die vom Kunden gefahrene Strecke ist zu 60 % in Deutschland, zu 40 % in Österreich. Wo ist Ort der sonstigen Leistung?
Unternehmer U 1 aus München erbringt an Unternehmer U 2 aus Amsterdam eine Werbedienstleistung. Ein Teil der Fotos für die Werbekampagne wird in Italien erstellt. Wo ist der Ort der Dienstleistung des U 1?
Die KWWG-Wirtschaftsberatungsgesellschaft aus Mainz erbringt eine anwaltliche Dienstleistung an Firma B aus Baltimore (USA). Wo ist der Ort der Dienstleistung?
Hotelbesitzer H aus Madrid vermietet Hotelzimmer auf Mallorca an den Reiseveranstalter Cook aus London. Wo ist Ort der Dienstleistung des H?
Bei Restaurationsleistungen (Bewirtung durch Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) ist der Ort der Leistung..
Der Ort der Dienstleistung im B2B-Bereich ist grundsätzlich geregelt in ...
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