Archiv 2015 - Zurechnung von Eigentum von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Zurechnung von Eigentum“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zurechnung von Eigentum
  • Differenzierung: rechtliches und wirtschaftliches Eigentum
  • Kauf unter Eigentumsvorbehalt
  • Gebäude auf fremden Grund und Boden
  • - zu einem vorübergehenden Zweck
  • - zu keinem vorübergehenden Zweck
  • Entschädigung

Quiz zum Vortrag

  1. wer den rechtlichen Eigentümer dauerhaft (für die gewöhnliche Nutzungsdauer) von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand wirtschaftlich ausschließen kann.
  2. wer Besitzer des Wirtschaftsgutes/Vermögensgegenstands ist.
  3. wer den rechtlichen Eigentümer zumindest zeitweise von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand fernhalten kann.
  1. nach Übergabe an den Käufer dem Käufer zuzurechnen.
  2. nach Übergabe an den Käufer weiterhin dem Verkäufer zuzurechnen.
  3. nach Übergabe an den Käufer erst dann dem Käufer zuzurechnen, wenn er den Kaufpreis in vollem Umfang entrichtet hat.
  1. mit Übergang von Nutzen und Lasten.
  2. mit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch.
  3. mit der Bezahlung des Kaufpreises.
  1. können dem rechtlichen oder dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sein.
  2. sind stets dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen.
  3. sind stets demjenigen zuzurechnen, der das Gebäude errichtet hat.
  1. wird das Gebäude dem Mieter zugerechnet, weil er wirtschaftlicher Eigentümer ist.
  2. Wird das Gebäude dem Eigentümer des Grund und Bodens (Vermieter) zugerechnet.
  3. Wird das Gebäude dem Mieter zugerechnet, weil er der rechtliche Eigentümer des Gebäudes ist.
  1. sind stets dem Mieter zuzurechnen.
  2. sind stets dem Vermieter zuzurechnen
  3. können wahlweise beim Mieter oder beim Vermieter erfasst werden.
  1. ist der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes und ihm deshalb das Gebäude zuzurechnen.
  2. ist der Mieter selbst dann rechtlicher Eigentümer des Gebäudes und ihm deshalb das Gebäude zuzurechnen, wenn das Gebäude nicht zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde
  3. ist das Gebäude stets dem Vermieter als Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Zurechnung von Eigentum

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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