Der Vortrag „Archiv 2015 - Steuerliche Rücklagen insb. § 6 und § 6b EStG“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Veräußert ein Einzelunternehmer Anteile an einer Kapitalgesellschaft, kann der dabei entstandene Gewinn von 30.000 €
Veräußert ein Einzelunternehmer Anteile an einer Kapitalgesellschaft, kann der dabei entstandene steuerpflichtige Gewinn übertragen werden
Ist ein Gewinn i.S.d. § 6b Abs. 2 EStG auf ein angeschafftes abnutzbares Wirtschaftsgut übertragen worden, richten sich die Absetzungen für Abnutzung
Betragen die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts 2.000 € und werden stille Reserven i.S.d. §6b EStG in Höhe von 1.600 € abgezogen,
Wird eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG aufgelöst, ohne dass es zu einer Übertragung kommt,
Wird eine Rücklage zutreffend sechs Jahre nach ihrer Bildung aufgelöst, ohne dass es zu einer Übertragung des Gewinns nach § 6b Abs. 2 EStG kommt,
Übertragbarer Gewinn i.S.d. § 6b Abs. 2 EStG ist der Betrag,
Werden Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Beschaffung von Wirtschaftsgütern gewährt, können die Zuschüsse steuerrechtlich
Eine Zuschussrücklage in der Steuerbilanz setzt voraus,
Wird der Zuschuss in der Handelsbilanz gewinnerhöhend erfasst und soll er steuerrechtlich in eine Zuschussrücklage eingestellt werden, so ist in der Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn
Ist in der Handelsbilanz ein Zuschuss gewinnerhöhend erfasst und in der Steuerbilanz durch Abzug von den Anschaffungskosten des bezuschussten Wirtschaftsgutes neutralisiert worden,
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