Archiv 2015 - Immaterielle Vermögensgegenstände insb. Geschäfts- oder Firmenwert von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Immaterielle Vermögensgegenstände insb. Geschäfts- oder Firmenwert“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Materielle Wirtschaftgüter
  • Immatrielle Vermögensgegenstände
  • Firmenwert
  • Firmenwert in der Steuerbilanz
  • Firmenwert: Handels- vs. Steuerbilanz

Quiz zum Vortrag

  1. muss in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz aktiviert werden.
  2. kann in der Handelsbilanz und muss in der Steuerbilanz aktiviert werden.
  3. muss in der Handelsbilanz und kann in der Steuerbilanz aktiviert werden.
  1. gehört handelsrechtlich und steuerrechtlich zum abnutzbaren Anlagevermögen.
  2. gehört handelsrechtlich zum abnutzbaren Anlagevermögen und steuerrechtlich zum nichtabnutzbaren Anlagevermögen.
  3. kann handelsrechtlich und steuerrechtlich zum Umlaufvermögen gehören.
  1. auf den voraussichtlichen Nutzungszeitraum abzuschreiben.
  2. zwingend auf 5 Jahre abzuschreiben.
  3. entsprechend der steuerrechtlichen Regelung auf 15 Jahre abzuschreiben.
  1. ein Aktivierungsverbot.
  2. ein Aktivierungswahlrecht.
  3. ein Aktivierungsgebot.
  1. nicht aktiviert werden.
  2. aktiviert werden, wenn er auch handelsrechtlich aktiviert wird.
  3. unabhängig von der Handelsbilanz aktiviert werden.
  1. ist der Firmenwert zwingend auf 15 Jahre abzuschreiben.
  2. kann der Firmenwert auch auf einen kürzeren Zeitraum als 15 Jahre abgeschrieben werden.
  3. kann der Firmenwert auch auf einen längeren Zeitraum als 15 Jahre abgeschrieben werden.
  1. wenn der durch Rechtsgeschäft übergegangen ist und dabei eine Gegenleistung angefallen ist.
  2. wenn er durch Hoheitsakt eingeräumt wurde und dabei eine Gegenleistung angefallen ist.
  3. wenn Aufwendungen im Zusammenhang mit einem immateriellen Vermögensgegenstand angefallen sind, die jedoch nicht Entgelt für diesen Vermögensgegenstand darstellen.
  1. kann sowohl zum Anlagevermögen als auch zum Umlaufvermögen gehören.
  2. kann nur zum Anlagevermögen gehören.
  3. kann nur zum Umlaufvermögen gehören.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Immaterielle Vermögensgegenstände insb. Geschäfts- oder Firmenwert

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0