Der Vortrag „Archiv 2015 - Grundstücke im Betriebsvermögen“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehört ein Grundstücksteil, der nicht von untergeordneter Bedeutung ist, wenn
Dient ein Gebäude zu 60 v.H. eigenbetrieblichen Zwecken und zu 40 v.H. privaten Wohnzwecken, so gehören
Ein Grundstücksteil ist immer dann von untergeordneter Bedeutung wenn,
Zum Betriebsvermögen kann ein Grundstücksteil, der nicht von untergeordneter Bedeutung ist, gehören,
Eine dem Unternehmer gehörende Wohnung, die er aus betrieblichen Gründen an einen seiner Arbeitnehmer vermietet hat, gehört
Ein vermieteter Grundstücksteil, der zu fremden gewerblichen Zwecken genutzt wird,
Eine Wohnung, die aus privaten Gründen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird,
Ein betrieblich genutzter Grundstücksteil, der von untergeordneter Bedeutung ist,
Eine Wohnung des Unternehmers, die zu fremden Wohnzwecken vermietet ist,
Ein Gebäude mit 4 Einheiten, die alle fremden gewerblichen Zwecken dienen,
Grundstücksteile, die nicht notwendiges Betriebsvermögen sind aber den Betrieb zu fördern bestimmt und geeignet sind, können als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn sie
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