Archiv 2015 - Ermittlung des Betriebsvermögens von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Ermittlung des Betriebsvermögens“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Umfang des Betriebsvermögens
  • notwendiges Betriebsvermögen
  • gewillkürtes Betriebsvermögen
  • gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
  • Grundstücke
  • Schulden

Quiz zum Vortrag

  1. alle Vermögensgegenstände, die dem Betrieb unmittelbar und ausschließlich dienen.
  2. alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb unmittelbar und ausschließlich zu dienen.
  3. alle Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dienen können.
  1. notwendiges Betriebsvermögen werden, wenn sie dem Betrieb in Zukunft unmittelbar und ausschließlich dienen.
  2. gewillkürtes Betriebsvermögen werden, wenn sie in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind.
  3. gewillkürtes Betriebsvermögen werden, wenn der Unternehmer es will.
  1. sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb überwiegend dienen.
  2. können gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn sie dem Betrieb zu nicht mehr als 50 v.H. dienen.
  3. sind zwingend Privatvermögen, wenn sie dem Betrieb zu weniger als 25 v.H. dienen.
  1. gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem eigenen Betrieb unmittelbar und ausschließlich dienen.
  2. können gfs. als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden.
  3. sind stets dem Privatvermögen zuzuordnen.
  1. wenn sie dem Unternehmer gehört und der Produktion von Gütern dient.
  2. wenn sie dem Unternehmer gehört, auch wenn sie vorübergehend stillgelegt wird.
  3. wenn sie dem Unternehmer zwar nicht gehört, aber wegen Beschädigung der eigenen Produktionsmaschine für den Zeitraum der Reparatur angemietet wurde.
  1. bis sie veräußert wird.
  2. bis sie entnommen wird.
  3. bis sie stillgelegt wird.
  1. ab dem Zeitpunkt der Anschaffung.
  2. ab dem Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen.
  3. ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes im Betrieb.
  1. wenn sie nur durch den Betrieb veranlasst ist.
  2. wenn sie teilweise durch den Betrieb veranlasst ist.
  3. wenn sie überwiegend durch den Betrieb veranlasst ist.
  1. weiterhin Betriebsvermögen, wenn der Kaufpreis im Unternehmen verbleibt.
  2. weiterhin Betriebsvermögen, wenn der Kaufpreis für eine betriebliche Investition verwendet wird.
  3. weiterhin Betriebsvermögen, auch wenn der Kaufpreis sofort für private Zwecke verwendet wird.
  1. wird zu einer privaten Schuld.
  2. bleibt weiterhin eine betriebliche Schuld.
  3. kann wahlweise weiterhin als betriebliche Schuld behandelt werden.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Ermittlung des Betriebsvermögens

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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