Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Einheitsbilanz (Teil 2) von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Einheitsbilanz (Teil 2)“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abschreibungsmethoden
  • degressive Abschreibung - § 7 Abs. 2 EStG
  • Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung - § 7 Abs. 3 EStG
  • Leistungsabschreibung - § 7 (1) S. 6 EStG
  • Zusammenfassung: Abschreibungsmethoden
  • Fortsetzung des Beispiels: Steuerbilanz
  • Fortsetzung des Beispiels: Steuerbilanz
  • Teilwert
  • Teilwert

Quiz zum Vortrag

  1. bei beweglichen Wirtschaftsgütern, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist.
  2. bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
  3. bei allen materiellen Wirtschaftsgütern.
  1. ist ein Wechsel zur linearen Abschreibung zulässig.
  2. ist ein Wechsel zur Leistungsabschreibung zulässig.
  3. ist ein Wechsel nicht zulässig.
  1. ist der noch vorhandene Restwert gleichmäßig auf die noch vorhandene Restnutzungsdauer zu verteilen.
  2. sind die Anschaffungskosten auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.
  3. ist der Restwert auf die ursprüngliche Nutzungsdauer zu verteilen.
  1. durch gleichmäßige Verteilung des jeweiligen Restwerts auf die jeweilige Restnutzungsdauer.
  2. durch Anwendung eines feststehenden AfA – Satzes auf die ursprünglichen Anschaffungskosten.
  3. durch Anwendung eines feststehenden Afa – Satzes auf den jeweiligen Restwert.
  1. nur für die Steuerbilanz.
  2. nur für die Handelsbilanz.
  3. sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz.
  1. kann steuerrechtlich nur linear oder nach den Grundsätzen der Leistungsabschreibung abgeschrieben werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  2. kann in diesem Punkt keine Einheitsbilanz aufgestellt werden.
  3. muss wegen des Prinzips der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz auch steuerrechtlich degressiv abgeschrieben werden.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Einheitsbilanz (Teil 2)

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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