Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung von Verbindlichkeiten “ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In der Handelsbilanz sind Verbindlichkeiten
In der Steuerbilanz ist bei einem Darlehen, dessen Erfüllungsbetrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens 100.000 € beträgt, an nachfolgenden Bilanzstichtagen
Bei einer Verbindlichkeit in ausländischer Währung ist an Bilanzstichtagen, die auf die Aufnahme des Darlehens erfolgen, in der Handelsbilanz
Bei einer Verbindlichkeit in ausländischer Währung kann an Bilanzstichtagen, die auf die Aufnahme des Darlehens erfolgen, in der Steuerbilanz
Bei Verbindlichkeiten in ausländischer Währung fallen die Wertansätze in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz zwingend auseinander,
Eine voraussichtlich dauerhafte Werterhöhung bei einer Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs ist anzunehmen,
Bei nicht zum laufenden Geschäftsverkehr gehörenden Verbindlichkeiten führen Wechselkursveränderungen
Kommt es zu einer Werterhöhung bei einer Verbindlichkeit,
Kommt es bei einem Darlehen in ausländischer Währung zu einem höheren Teilwert als bisher in der Steuerbilanz ausgewiesen,
Wurde in der Handelsbilanz eine Verbindlichkeit zutreffend mit einem Betrag unter dem ursprünglichen Erfüllungsbetrag bewertet, ist in der Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn
In der Steuerbilanz ist von einer unverzinslichen Verbindlichkeit auszugehen, wenn
In der Steuerbilanz erfolgt die Abzinsung
Eine Abzinsung bei Verbindlichkeiten
Wird ein Darlehen mit einem Nennbetrag von 100.000 € mit einem Betrag von 95.000 € ausgezahlt und erfolgt daneben keine laufende Verzinsung
Ein unverzinsliches Darlehen, das am Bilanzstichtag noch eine Restlaufzeit von 6 Monaten hat, wird in der Steuerbilanz
Verbindlichkeiten aufgrund von Anzahlungen von Kunden unterliegen in der Steuerbilanz
Ein verzinsliches Darlehen liegt vor, wenn statt einer laufenden Verzinsung
Unverzinsliche Darlehen werden in der Steuerbilanz abgezinst,
Wurde in der Steuerbilanz ein Darlehen auf einen Zeitraum von 5 Jahres zutreffend abgezinst, ist an den nachfolgenden Bilanzstichtagen
Die bei einem unverzinslichen Darlehen in der Steuerbilanz zu Beginn vorzunehmende Abzinsung führt in der Überleitungsrechnung vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss zum steuerlichen Gewinn
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