Archiv2014 - Wichtige Vorschriften des deutschen Steuerrechts für Fälle mit Auslandsbezug von Dr. Norbert Dautzenberg

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2014 - Wichtige Vorschriften des deutschen Steuerrechts für Fälle mit Auslandsbezug“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufgabe 6 Teil 3
  • IV. Wichtige Vorschriften des deutschen Steuerrechts für Fälle mit Auslandsbezug
  • §2a EStG
  • Aufgabe 7
  • Verlagerung stiller Reserven
  • Aufgabe 8
  • Aufgabe 9 Teil 1
  • Aufgabe 9 Teil 2
  • Prüfungsschema zur beschränktne Steuerpflicht
  • VI. Sonderformen der persönlichen Steuerpflicht
  • VII. Das Verrechnungspreisproblem
  • Aufgabe 12

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 7
  2. Art. 5
  3. Art. 8
  4. Art. 15
  1. im Ausland
  2. in Deutschland
  1. Wenn jemand eine STELLE im Ausland antritt, d.h. bei einem ausländischen Arbeitgeber oder bei einer im Ausland liegenden Betriebsstätte
  2. wenn das Geld, mit dem man bezahlt wird, von einem ausländischen Konto bezahlt wird
  3. wenn der Arbeitsvertrag, der für einen gilt, im Ausland abgeschlossen worden ist
  1. Ob eine der 4 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwendbar ist - und welche!
  2. Die Nichtabzugsfähigkeit der ausländischen Einkommensteuer nach § 12 Nr. 3 EStG oder § 10 Nr.2 KStG
  3. Wie diese ausländischen Steuern berechnet wurden
  1. ob die Verluste beim Progressionsvorbehalt mit berücksichtigt werden oder nicht
  2. an § 2a EStG
  3. ob die Verluste nach einem DBA freigestellt sind
  4. an § 32a EStG
  1. Verbringung von Wirtschaftsgütern ins DBA-Ausland
  2. Entnahme von WG ins Privatvermögen
  3. Umzug des Steuerpflichtigen ins Ausland
  4. Umzug der Gesellschaft ins Ausland
  5. Bei besonders hohen stillen Reserven
  1. In § 6 AStG - Außensteuergesetz
  2. In § 17 V EStG
  3. In § 4 I EStG
  1. Wo stehen Möglichkeiten, sich die Wegzugssteuer stunden zu lassen? Für welche Fälle
  2. In § 6 AStG, gegen Ende. Für besondere Härtefälle und einige andere.
  3. In § 4g EStG. Für Verbringungen von WG in die EU oder den EWR
  1. Weil man evtl verantwortlich dafür ist, die Steuer des ausländischen Geschäftspartners als Quellensteuer einzubehalten.
  2. Weil der deutsche Arbeitnehmer vielleicht mal ins Ausland versetzt werden könnte.
  1. § 50a EStG
  2. § 48 EStG
  3. § 43 EStG
  4. § 38 EStG
  5. § 50 EStG
  1. die Regelungen über vE = verdeckte Einlagen
  2. die Regelungen über vGA = verdeckte Gewinnausschüttungen
  3. die Regeln des § 1 Außensteuergesetz - § 1 AStG
  4. die Regeln über Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)
  5. die Vorschriften über Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Dozent des Vortrages Archiv2014 - Wichtige Vorschriften des deutschen Steuerrechts für Fälle mit Auslandsbezug

Dr. Norbert Dautzenberg

Dr. Norbert Dautzenberg

Dr. Norbert Dautzenberg, geb. 1964, Studium der Betriebswirtschaftslehre an der RWTH Aachen 1983-1989, Assistententätigkeit und Promotion am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Aachen und Köln, 1989-2002, danach lange Zeit als freiberuflicher Dozent und wissenschaftlicher Gutachter tätig.

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