Der Vortrag „Archiv2014 - Wichtige Vorschriften des deutschen Steuerrechts für Fälle mit Auslandsbezug“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo steht in den DBA das Betriebsstättenprinzip verankert?
Wo ist man "tätig", wenn man seine Stelle in Deutschland hat, sich aber mal im Ausland befindet?
Wann gilt die 183-Tage-Klausel NICHT?
Welches besondere Thema ist immer relevant, wenn im Text einer Aufgabe erwähnt wird, dass auch im Ausland Steuern für die Einkünfte bezahlt wurden?
Woran denkt man bei Verlusten aus dem Ausland?
In welchen Fällen ist es denkbar, dass stille Reserven auch ohne Verkauf besteuert werden?
Wo steht, dass Anteile an einer Kapitalgesellschaft bei einem Wegzug des Besitzers ins Ausland als veräußert nach § 17 EStG behandelt werden?
Wo stehen Möglichkeiten, sich die Wegzugssteuer stunden zu lassen? Für welche Fälle
Warum könnte die "beschränkte Steuerpflicht" für einen deutschen Arbeitnehmer praxisrelevant werden?
Welcher § enthält besondere Quellensteuerpflichten für Zahlungen an beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder?
Welche Regelungen könnten zur Anwendung kommen, wenn man - bei Geschäften mit nahe stehenden Personen, über die Grenze - offen legt, dass man unangemessene, d.h. nicht fremdübliche Preise nimmt?
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