Der Vortrag „Archiv2014 - Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung Teil 3“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Warum sind längst nicht alle Einkünfte eines deutschen Gewerbebetriebes "ausländisch" nach § 34d EStG, bloß weil man "im Ausland" oder "für ausländische Kunden" arbeitet?
Warum werden Einkünfte aus "Direktgeschäften" üblicherweise im Zielland der Ware oder Dienstleistung NICHT besteuert?
Wo steht, dass man ggf. auch zwischen Anrechnungs- und Abzugsmethode wählen darf?
Was bedeutet "Freistellung" im Rahmen der Freistellungsmethode?
Bei welchen Arten von Einkünften sieht der Gesetzgeber die Freistellungsmethode vor?
Für welche Einkünfte ist die Freistellungsmethode in deutschen DBA üblich?
In welchen Rechtstexten findet sich die Freistellung NUR ?
Was ist der SINN des Progressionsvorbehaltes?
Was passiert, wenn die Beträge, für die die Freistellungsmethode gilt, NEGATIV sind ? ("Verluste")
Wie werden Einkünfte, die unter § 2a EStG fallen, beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt?
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