Der Vortrag „Archiv2014 - Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung Teil 1“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Dürfen Sie davon ausgehen, dass Dinge, die bei uns in Deutschland gar nicht erst für die Einkommensteuer in Frage kommen, auch im Recht eines ausländischen Staates dann normalerweise nicht steuerpflichtig sein werden?
Gibt es so etwas wie eine unbeschränkte Steuerpflicht (für das weltweite Einkommen) und eine beschränkte Steuerpflicht (für Einkünfte aus dem Inland des jeweiligen Landes) auch in anderen Staaten der Welt?
Wie ist der typische (also: häufigste) Fall einer "Doppelbesteuerung" strukturiert?
Bei welcher Steuer muss man auch heute in einigen Fällen noch damit rechnen, dass die betroffenen Staaten in bestimmten Fällen gegen eine auftretende Doppelbesteuerung NICHTS unternehmen, so dass man in der Tat durch die Doppelbesteuerung "Pleite gehen" kann??
Gelegentlich hört man bei Diskussionen unter Laien, dass eine Doppelbesteuerung ja "nicht so schlimm" sei: Wer grenzüberschreitend investieren will, der soll eben zweimal zahlen. Warum MUSS ein Staat heutzutage aber etwas gegen Doppelbesteuerung unternehmen?
WELCHER Staat ist nach allgemeiner Auffassung dafür zuständig, eine Doppelbesteuerung zu verringern?
Welche Vorschrift des KÖRPERSCHAFTSTEUERGESETZES muss man zitieren, wenn man beweisen will, dass man die Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung anwenden darf?
In welchem Artikel der DBA steht, nach welchen Methoden man die Doppelbesteuerung vermeidet?
Wie würde ein deutscher Finanzbeamter - zurecht - die ausländische Einkommensteuer behandeln, wenn es die Abzugsmethode nicht geben würde? (und in der Tat, er tut das auch so, überall da, wo die Abzugsmethode NICHT anwendbar ist, sondern andere Methoden!)
Welchen Ausdruck verwendet man im Deutschen generell IMMER, wenn man sagen will, dass man etwas von einer STEUERSCHULD "abziehen" kann?
Wo findet man im EStG die Formel zur Berechnung der Jahreseinkommensteuer einer Person?
Warum wird die Anrechnungsmethode von Deutschland nur für "ausländische" Einkünfte erlaubt?
Gilt EU-Recht nur für EU-Bürger?
Wie kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Warum ist Doppelbesteuerung schädlich?
Warum kann man die unbeschränkte Steuerpflicht nicht einfach abschaffen?
Warum können die Staaten die beschränkte Steuerpflicht nicht abschaffen?
Wie heißen die 4 Methoden zur Beseitigung oder Milderung der Doppelbesteuerung?
Wo stehen die 4 Methoden im Gesetz?
Was erlaubt, einfach gesagt, die "Abzugsmethode"?
Warum setzt § 34c III EStG für die Abzugsmethode voraus, dass die Anrechnung nicht erlaubt ist?
Welche Methode aus dem § 34c EStG (!) könnte GÜNSTIGER sein als die Abzugsmethode?
Was ist der GRUNDGEDANKE der Anrechnungsmethode?
Bis zu welchem Betrag darf man die ausländische Steuer maximal anrechnen?
Was heißt "Anrechnungshöchstbetrag"?
Wo steht die Rechtsgrundlage dafür, wann man die Anrechnungsmethode nutzen darf?
Wo steht genormt, was "ausländische Einkünfte" sind?
Wieso findet § 34c EStG für Investitionen in England, Frankreich, Italien und vielen andere Ländern KEINE Anwendung?
Mit ungefähr wie vielen Ländern hat Deutschland ein DBA?
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