Archiv2014 - § 8 EStG Sachbezug Teil 2 von Ulrich Müller

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2014 - § 8 EStG Sachbezug Teil 2“ von Ulrich Müller ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Lohnsteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 8.1
  • Übungen
  • Kfz-Nutzung

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, bis zu einer Grenze von SvEV für Mahlzeiten zuzüglich 3,10€
  2. Nein, niemals
  3. Ja, in unbegrenzter Höhe
  1. Wenn der Nachweis über einen Zeitraum von drei Monaten dokumentiert ist.
  2. Einen pauschalen Auslagenersatz gibt es nicht
  3. Nur an leitende Angestellte
  4. Wenn der Nachweis über einen Zeitraum von 12 Monaten dokumentier wurde.
  5. Nur bei Arbeitnehmern die länger als sechs Monate in der Unternehmung beschäftigt sind.
  1. Eine Wohnung ist eine in sich geschlossen Einheit von Räumen mit Kochgelegenheit und Toilette. Vgl. R 8.1 Abs. 6 LStR
  2. Wohnung ist identisch mit einer Unterkunft
  3. Wohnung ist ein den Unbillen der Witterung Schutz bietender Raum
  4. Eine Wohnung ist überdacht und hat eine Garage
  5. Eine Wohnung ist nicht definiert.
  1. Ja
  2. Nein
  3. Ja, aber nur wenn diese räumlich getrennt sind
  4. Ja, aber nur wenn Arbeitnehmer verheiratet ist
  5. Ja, aber nur wenn Arbeitnehmer jünger als 25 ist.
  1. Steuerfreie Bezüge sind steuerbar aber eben steuerfrei gestellt. Nicht steuerbar unterliegt nie der Besteuerung.
  2. Steuerfrei und nicht steuerbar unterscheiden sich nicht.
  3. Nicht steuerbar bedeutet, das es erst steuerfrei und dann nicht steuerbar gemacht wird.
  4. Steuerfrei sind Bezüge wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernimmt.
  5. Nicht steuerbar bedeutet, dass niemand den Bezug steuern kann.
  1. Zahlung erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung von dritter Seite an den Arbeitnehmer.
  2. Muss unbar auf dem Konto des Arbeitnehmers landen
  3. Zahlung erfolgt vom Arbeitgeber als Anerkennung
  4. Bis zu 200,-€ pro Monat Trinkgelder frei.
  5. Zahlung muss über den Arbeitgeber erfolgen und im Arbeitsvertrag geregelt sein.
  1. 16 € pro Monat
  2. 20 € pro Monat
  3. 35 € pro Monat
  4. 50 € pro Monat
  5. 40 € pro Monat
  1. Arbeitslohn ist alles was dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zufliesst.
  2. Nur Barlohn
  3. Nur Sachzuwendungen
  4. Barlohn und Sachzuwendungen ab 100,- €
  5. Alles was der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bekommt.
  1. Der § 8 gilt für alle Überschusseinkünfte
  2. Der § 8 im Einkommensteuergesetz gilt nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Der § 8 gilt auch für die Gewinneinkünfte
  4. Der $ 8 gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  1. Freigrenze
  2. Freibetrag
  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung
  2. Lohnsteuerrichlinie
  3. Lohnsteuerdurchführungsverordnung
  4. Einkommensteuerrichtlinie
  5. Sozialversicherungsgesetz
  1. Fahrtenbuchmethode und Pauschalierung
  2. Fahrtenbuch
  3. Pauschalierung
  4. gar keine
  5. 0.30 Cent -Methode
  1. Der Arbeitgeber kann bis maximal in Höhe der Werbungskosten des Arbeitnehmers die Kfz-Nutzung für Fahrten Wohnung - Arbeit mit 15 % pauschaler Lohnsteuer besteuern.
  2. Die gelegentliche, von Fall zu Fall durchgeführte Nutzung eines Kfz braucht nicht berücksichtigt zu werden.
  3. Die Kfz-Nutzung mit Fahrerstellung führt nicht zu einer höheren Besteuerung des Vorteils.
  4. Es gibt keine Vorschriften über ein Fahrtenbuch.

Dozent des Vortrages Archiv2014 - § 8 EStG Sachbezug Teil 2

 Ulrich Müller

Ulrich Müller

Ulrich Müller ist Ihr Experte für das Thema Lohnsteuer. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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