Der Vortrag „Archiv2013 - Schuldenfälle (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) “ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
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... Unmittelbare Anzeichen für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft bestehen zum 31. Dezember 2001 nicht, sie gilt jedoch nicht als unwahrscheinlich. Sachverhalt 2: Die RC AG bestellte am 13. Dezember 2001 bei der Spotoil N.V. aus Rotterdam 500.000 Liter Heizöl zum Preis von 0,50 € je Liter. Ein Tankwagen brachte das Heizöl am 27. Dezember 2001 nach Köln-Porz. Wegen der Betriebsferien wurde die Rechnung erst am 15. Januar 2002 von der Spotoil N.V. ausgestellt und am 22. Januar 2002 von der RC AG erfasst. Die Bezahlung erfolgte am 15. Februar 2002. Auf Umsatzsteuer ist nicht einzugehen. ...
... AG darf diese Eventualverbindlichkeit nicht in der Bilanz ansetzen, IAS 37.27; Anhangangabe gemäß IAS 37.86. Sachverhalt 2: Mit der Verschaffung der Verfügungsmacht an dem Heizöl zum 27. Dez. 01 begründet die Spotoil N.V. ihren Anspruch auf die Gegenleistung. Zu diesem Zeitpunkt ist eine abgegrenzte Schuld gemäß IAS 37.11(b) entstanden, die als Verbindlichkeit auszuweisen ist. Die spätere Erfassung und Bezahlung der Rechnung ist für die Bilanzierung der Verbindlichkeit unerheblich. Es besteht aus einem vergangenen Ereignis eine Verpflichtung, für deren Erfüllung Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen abfließen, F 4.4 (b). Es handelt sich um eine "Verbindlichkeit aus Lieferungen". ...