Archiv2013 - Lohnsteuer: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Aufmerksamkeiten von Ulrich Müller

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Lohnsteuer: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Aufmerksamkeiten“ von Ulrich Müller ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Lohnsteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung
  • Übungsfälle
  • Definition Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Lohnsteuer-Richtlinien
  • Nichtsteuerbar / Steuerfrei
  • Aufmerksamkeiten

Quiz zum Vortrag

  1. Einkommensteuergesetz
  2. Lohnsteuergesetz
  3. Körperschaftsteuergesetz
  4. Umsatzsteuergesetz
  5. Arbeitsschutzgesetz
  1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  5. Sonstige Einikünfte im Sinn des § 22 EStG
  1. Lohnsteuerdurchführungsverordnung (§1 LStDV)
  2. Einkommensteuerdruchführungsverordnung
  3. Einkommensteuerrichtlinien
  4. Einkommensteuergesetz
  5. Lohnsteuergesetz
  1. Ja, in der Einkommensteuerrichtlinie
  2. Ja, in der Lohnsteuerrichtlinie
  3. Nein, niemals
  4. Ja, in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung
  5. Ja, im Einkommensteuergesetz
  1. Persönlicher Anlass beim Arbeitnehmer und Wert nicht über 40 € brutto
  2. Immer bis zu 35,- €
  3. Besonderer Grund beim Arbeitgeber und Wert nicht über 40 € brutto
  4. Besonderer Grund beim Arbeitnehmer und Wert nicht über 35 € netto
  5. Besonderer Grund beim Arbeitnehmer und Wert nicht über 40 € netto.

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Lohnsteuer: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Aufmerksamkeiten

 Ulrich Müller

Ulrich Müller

Ulrich Müller ist Ihr Experte für das Thema Lohnsteuer. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... EStG Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahreslohnsteuer ist der Jahresarbeitslohn. § 38a Abs. 3 S. 1 EStG mtl. Arbeitslohn x 12 = Jahresarbeitslohn. Jahreslohnsteuer : 12 = monatliche Lohnsteuer. § 38a Abs. 2 EStG Jahreslohnsteuer = Einkommensteuer, wenn nur Einkünfte aus § 19 EStG. Mtl. Beträge können zu einer falschen Jahreslohnsteuer führen, wenn der mtl. Arbeitslohn schwankt. § 46 Abs. ...

... d.h., die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der ESt Arbeitnehmer Arbeitgeber ...