Der Vortrag „Archiv2013 - Lohnsteuer: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Aufmerksamkeiten“ von Ulrich Müller ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Lohnsteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welchem Gesetz ist die Lohnsteuer geregelt?
Für welche der sieben Einkunftsarten wird Lohnsteuer erhoben?
In welcher Rechtsverordnung werden die Begriffe Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert?
Werden Ehegattenarbeitsverhältnisse steuerlich anerkannt und in welcher Richtlinie hat dies die Verwaltung geregelt?
Welche zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber in Geschenk an den Arbeitnehmer als nicht steuerbare Aufmerksamkeit behandeln darf?
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... EStG Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahreslohnsteuer ist der Jahresarbeitslohn. § 38a Abs. 3 S. 1 EStG mtl. Arbeitslohn x 12 = Jahresarbeitslohn. Jahreslohnsteuer : 12 = monatliche Lohnsteuer. § 38a Abs. 2 EStG Jahreslohnsteuer = Einkommensteuer, wenn nur Einkünfte aus § 19 EStG. Mtl. Beträge können zu einer falschen Jahreslohnsteuer führen, wenn der mtl. Arbeitslohn schwankt. § 46 Abs. ...
... d.h., die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der ESt Arbeitnehmer Arbeitgeber ...