Archiv2013 - Latente Steuern (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Latente Steuern (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) “ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Definition und Ansatzvorraussetzungen
  • Latente Steuern - Konzept
  • Arten der Unterschiede
  • aktive/passive Latente Steuern

Quiz zum Vortrag

  1. um die Darstellung von künftigen Entlastungen des steuerlichen Einkommens (aktive latente Steuern) und/oder um künftige Belastungen des steuerlichen Einkommens (passive latente Steuern)
  2. um separate aktive und passive Bilanzpositionen
  3. um eine Vorabdarstellung von künftigen steuerlichen Wirkungen
  4. um finanzielle Forderungen und/oder finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden
  5. um Steuern, die dem Finanzamt verborgen bleiben sollen
  1. bei der Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden in einem betriebswirtschaftlichen Jahresabschluss (z.B. IFRS, HGB, US-GAAP) zu anderen Ansatz- und/oder Bewertungsregeln als in der nationalen Steuerbilanz und dem Vorliegen von nicht-permanenten Unterschieden
  2. bei Vorliegen der Voraussetzungen für ihre Bilanzierung
  3. wenn in der Steuererklärung die latenten Steuern ermittelt worden sind
  4. nur in Konzernabschlüssen
  5. nur in Einzelabschlüssen
  1. temporäre Unterschiede, d.h. solche, die sich im normalen Geschäftsverlauf wieder auflösen
  2. permanente Unterschiede, d.h. solche, die immer blieben, die sich nicht wieder ausgleichen
  3. quasi-permanente Unterschiede, welche sich nicht im normalen Geschäftsverlauf wieder auflösen, sondern z.B. erst bei einer Liquidation oder Veräußerung
  4. manimente Unterschiede, d.h. solche, die manifest bleiben
  5. vaskuläre Unterschiede, welche sich aufgrund einer Bilanzverkürzung bilden
  1. wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat, und die latenten Steueransprüche u. die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden
  2. nur wenn die passiven latenten Steuern überwiegen und die generellen Voraussetzungen erfüllt sind
  3. wenn die Steuerbehörden es zulassen
  4. nur wenn die aktiven latenten Steuern überwiegen und die generellen Voraussetzungen erfüllt sind
  5. wenn sie die gleiche Fristigkeit haben
  1. in der Gewinn- oder Verlustrechnung
  2. im sonstigen Ergebnis
  3. direkt im Eigenkapital
  4. in der Steuererklärung
  5. im Finanzergebnis
  1. mit dem wahrscheinlichen künftigen Steuersatz für diejenige Periode, in der sich der temporäre Unterschied erwartungsgemäß auflösen wird
  2. in der Regel anhand der Steuersätze, die Gültigkeit haben oder die angekündigt sind
  3. mit 50 %
  4. mit dem Grenzsteuersatz

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Latente Steuern (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten)

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kaufmann Andreas Klein-Walbeck ist Ihr Experte für das Thema Internationale Rechnungslegung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Temporary-Konzept (Bilanzansatz): Berücksichtigung aller temporären Differenzen zw. Wertansätzen ...

... bei einer Liquidation gelten, wie temporäre Unterschiede auf eines nicht abnutzbar. AV, permanente solche, die immer bleiben keine latenten ...

... passive latente Steuern: Vermögenswerte IFRS > StB(I) ...

... Ertrag (erfolgswirksam) gebucht. Latente Steuer aus erfolgsneutral erfassten Geschäftsvorfällen wird gegen EK (Rücklagen) gebucht. Z.B. ...

... Posten für tatsächlich. Steuern IAS 1.54 (o) Fristigkeit: generell als „langfristig“ IAS 1.56 aber keine Abzinsung (Vereinfachungsregel) ...

... Deutschland: Hat zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag HGB seit BilMoG ...

... er Sie um Hilfe. Aufgabenstellung: Ermitteln Sie für die folgenden Sachverhalte, ob es sich um „aktive“ oder „passive“ Steuerlatenzen handelt und geben sie an, ob die Steuerlatenzen „ergebniswirksam“ oder „erfolgsneutral“ zu erfassen sind. Die Höhe der Steuerlatenzen brauchen Sie nicht zu ermitteln, da die Berechnung für den Sacharbeiter kein Problem darstellt! 1. Es besteht ein Fertigungsauftrag, der im IFRS-Abschluss ...

... zur Geschäftserweiterung im nächsten Jahr 5. Ausgaben für ein im laufenden Geschäftsjahr selbst erstelltes EDV-Programm zur Eigennutzung (geplante Nutzungsdauer drei Jahre) 6. Wertsteigerungen bei selbst genutzten unbebauten Grundstücken über die Anschaffungskosten hinaus (weitere Grundstücke sind nicht vorhanden) 7. einem ...

... Marktwerten ansetzen. Die Ertragsteuerbelastung im Unternehmen für das Jahr 07 beträgt 30 %. a) Beurteilen Sie die Bewertung und den Ausweis für das Grundstück nach IFRS. b) Prüfen und begründen Sie, ob sich aus dem Sachverhalt ein Ansatz für latente Steuern ergibt. Sofern latente Steuern anzusetzen sind, berechnen Sie deren Höhe. c) Beurteilen Sie die Auswirkung. auf das GuV-Ergebnis und auf das „Gesamtergebnis “. d) Erläutern Sie unabhängig vom Sachverhalt, ob latente Steuern einer Abzinsung unterliegen. Aufgabe: Schätzungen u. latente Steuern für eine am 2. Januar 01 ...

... kann geschätzt werden. Mit dieser in der Vergangenheit gezeigten Haltung entsteht eine Verpflichtung, für deren Erfüllung der Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, F 4.4 (b). Die Verpflichtung ist unter dem Posten „Rückstellungen" nach IAS 1.54(l) auszuweisen. Bewertet wird die Rückstellung mit dem geschätzten Erfüllungsbetrag, IAS 37.36. Das sind hier 1 % von 8,5 Mio.€ Umsatz, also 85.000 €. ...

... im laufenden Geschäftsjahr selbst erstelltes EDV-Programm zur Eigennutzung (geplante Nutzungsdauer drei Jahre) X IAS 38 6. Wertsteigerungen bei selbst genutzten unbebauten Grundstücken über die AK hinaus (weitere Grundstücke sind nicht vorhanden) ...

... Grundstücke nach dem Neubewertungsmodell IA S 16.31 bewerten, d.h.: Die Bewertung erfolgt mit dem „beizulegenden Zeitwert“. Nach IAS 16.39 wird der Bewertungsertrag aufgrund der Erhöhung des Buchwertes im „sonstigen Ergebnis“ und in der Bilanz als „Neubewertungsrücklage“ ausgewiesen. Bilanzansatz: Grundstück 31. Dez. 07: 1.4 00.000 € b) latente Steuern gemäß IAS 12 Ansatz: Es liegt ein höherer IFRS-Ansatz im Vergleich zum Steuerwert vor. Dies wirkt sich, wenn der Vermögenswert zukünftig realisiert wird (quasi-permanente Differenz), in einem höheren steuerpflichtigen Gewinn aus. ...

... 2. Januar 01 1.000.000 Abschreibungen 01 bis 02 - 400.000 Buchwert, 31. Dez. 02 600.000 Abschreibung 03 - 100.000 Buchwert, 31. Dez. 03 500.000, d.h. ab 1.1.03 werden 600.000 € über weitere 6 Jahre abgeschrieben. c) Der IFRS-Buchwert zum 31. Dez. 03 (500.000 €) weicht von der steuerlichen Basis (327.000 €) ...