Archiv2013 - Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaften von Jan Heinrichs

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaften“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Mitunternehmerschaften
  • Sondervergütungen
  • Sondervergütungen der Mitunternehmer
  • Fall 2.1 Einkünfte aus Mitunternehmerschaft I
  • Fall 2.2 Einkünfte aus Mitunternehmerschaft II
  • Ergängzungsbilanzen

Quiz zum Vortrag

  1. eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeführt wird und keine Land- und Fortwirtschaft oder ein freier Beruf vorliegt.
  2. eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Einnahmenerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeführt wird und keine Land- und Fortwirtschaft oder ein freier Beruf vorliegt.
  3. eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeführt wird und kein freier Beruf vorliegt.
  4. eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeführt wird.
  5. eine selbständige, auf Dauer angelegte mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeführt wird und keine Land- und Fortwirtschaft oder ein freier Beruf vorliegt.
  1. gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
  2. keine Einkünfte, da die Gesellschaft besteuert wird.
  3. gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
  1. er zivilrechtlicher Gesellschafter ist und Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko an der Gesellschaft hat.
  2. er zivilrechtlicher Gesellschafter ist und Mitunternehmerinitiative oder Mitunternehmerrisiko an der Gesellschaft hat.
  3. er zivilrechtlicher Gesellschafter ist.
  4. er zivilrechtlicher Gesellschafter ist und Mitunternehmerinitiative an der Gesellschaft hat.
  5. er zivilrechtlicher Gesellschafter ist und Mitunternehmerrisiko an der Gesellschaft hat.
  1. Richtig.
  2. Falsch.
  1. Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Mitunternehmerschaft dienen.
  2. Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft dienen.
  3. Wirtschaftsgüter, die als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen bestimmt wurden.
  1. dem jeweiligen Mitunternehmer z.B. nach einem Gesellschafterwechsel die Anteile an den steuerlichen Reserven zuzurechnen.
  2. dem jeweiligen Mitunternehmer sein Sonderbetriebsvermögen entsprechend zuzurechnen.
  3. dem jeweiligen Mitunternhemer seinen Anteil an dem Geschäfts- oder Firmenwert zuzurechnen.
  4. dem jeweiligen Mitunternehmer z.B. nach einem Gesellschafterwechsel die Anteile an dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen.

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaften

 Jan Heinrichs

Jan Heinrichs

Jan Heinrichs ist Partner einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln und Dozent der Steuer-Fachschule Dr. Endriss für die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter in den Fächern Jahresabschluss und Einkommensteuer. Nach einer Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten im Familienunternehmen Heinrichs & Partner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bitburg studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Steuerlehre bei Prof. Dr. Herzig. Nach zweijähriger Praxistätigkeit als Steuerberatungsassistent wurde er im April 2013 zum Steuerberater bestellt.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Selbstständigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Unternehmerverantwortung, Nachhaltigkeit, Wiederholungsabsicht, nicht nur gelegentlich. Absicht zum Aufbau einer ständigen Erwerbsquelle. Gewinnerzielungsabsicht H 15.3 EStH. Streben nach ...

... Abs. 1 Nr. 2 EStG: Gesellschafter einer Personengesellschaft: OHG, KG, GbR, atypischer stillen Gesellschaft (Abgrenzung zur typisch stillen Gesellschaft § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ...

... ESt-pflichtig, sondern die Gesellschafter (transparente Besteuerung). Aber: Personengesellschaft ist USt-licher Unternehmer und Subjekt bei der Gewerbesteuer.