Archiv2013 - Finanzinstrumente Teil 1 (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Finanzinstrumente Teil 1 (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) “ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Finanzinstrumente
  • Ansatz
  • Zugangs-Bewertung
  • Folgebewertung finanzielle Vermögenswerte
  • Aktive Finanzinstrumente
  • Definition der Kategorien
  • erfolgswirksame Bewertung zum fair value
  • Folge-Bewertung
  • Beispiel für Zuordnung

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
  2. Ein Vertrag, bei dem Unternehmen sowohl finanzielle Vermögenswerte als auch finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente aufweisen können.
  3. Ein Instrumentarium, mit dem das Unternehmen sich auf dem Kapitalmarkt Finanzen beschaffen kann.
  4. Ein kreatives Vorgehen, bei dem das Unternehmen mit Hilfe von Finanzmitteln eine andere Partei beeinflussen kann.
  1. eine vertragliche Verpflichtung, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte (Schecks, Wertpapiere) an ein anderes Unternehmen abzugeben
  2. eine vertragliche Verpflichtung, finanzielle Vermögenswerte (Schecks, Wertpapiere) oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu potenziell nachteiligen Bedingungen auszutauschen
  3. eine Verpflichtung, aufgrund eines Urteils einem anderen Unternehmen Schadensersatz mittels finanzieller Vermögenswerte (Schecks, Wertpapiere) zu leisten
  4. die Verpflichtung, dem Finanzamt fällige Steuern mittels liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte (Schecks) zu leisten
  1. Aktien
  2. GmbH-Anteile
  3. Genossenschaftsanteile
  4. eigene Mittel
  5. Rücklagen
  1. ... ein Finanzinstrument, dessen Wert von einer Bezugsgröße abhängt, bei der es sich um andere finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, um Rohstoffpreise, Indizes und Weiteres handeln kann.
  2. ... ein abgeleitetes/er Finanzinstrument oder Vertrag, dessen Wertentwicklung von einer Bezugsgröße abhängig ist.
  3. ... ein Finanzinstrument, das dazu geeignet ist, derivative Finanzerträge zu erwirtschaften.
  1. Kredite und Forderungen; zur Veräußerung verfügbare ... ; bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen; ...die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
  2. bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen; zur Veräußerung verfügbare.. ; zu Handelszwecken gehaltene… ; sonstige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen
  3. Kredite und Forderungen; als zur Veräußerung gehaltene.. ; bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen; ...die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
  1. vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen
  2. bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen
  3. beizulegender Zeitwert
  4. zur Veräußerung vorgesehene…
  5. zu Nutzungszwecken gehaltene…

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Finanzinstrumente Teil 1 (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten)

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kaufmann Andreas Klein-Walbeck ist Ihr Experte für das Thema Internationale Rechnungslegung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Abschreibungsbetrag von 10.500 € und ein Restbuchwert zum 31.12.01 von 399.000 €. Lösungsvorschlag: FVTPL - AFS a) Anteile an „Mond AG“: Es handelt sich um ein „available for sale“ Wertpapier, da eine längerfristige Anlage geplant ist. Der Bilanzansatz zum 31.12. muss zum „fair value“ erfolgsneutral in Höhe von 120.000 € erfolgen. IAS 32.11, IAS 39.14, .43, .45f Buchungssätze Wertpapier an Bank 100.000 (01.06.01) Wertpapiere an Gewinnrücklagen 20.000 (31.12.01) ...

... 39.43 S.1, 2.HS. Die Folgebewertung der Fondsanteile muss zum „beizulegenden Zeitwert“ erfolgen. Damit sind die Anteile zu 220.000 € zu bewerten, IAS 39.46. Die Differenz von 20.000 € ist erfolgswirksam zu erfassen, IAS 39.55(a). Es handelt sich um einen Kursgewinn, der als Ertrag im Finanzergebnis darzustellen ist. 3) Energie AG. Die gekauften Aktien der Energie AG sind „nicht derivative Vermögenswerte“, die nicht in eine der anderen Gruppen einzuordnen sind. Es sind weder „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ zu bewertende Vermögenswerte, „bis zur Endfälligkeit zu haltende Vermögenswerte“ noch sind es „Kredite oder Forderungen“, IAS 39.9. Die Einordnung erfolgt in die Kategorie „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ (Available for Sale), IAS 39.9. Die erstmalige Bewertung ist mit dem ...