Der Vortrag „Archiv2013 - Fall-Lösungs-Tipps und Fall zur Anrechnungsmethode“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Einkommensteuer-Schema (grob) kann man empfehlen?
Welche 3 Zwischenschritte kann man für jeden ESt-Vorgang abprüfen?
Welche Alternativen gibt es bei dem Punkt "Bemessungsgrundlage" immer (nur)?
Welche erste Frage stellt man sich zweckmäßigerweise bei der persönlichen Steuerpflicht?
An welche Vorschrift müssen Sie immer denken, wenn ein Verlust und ein ausländischer Staat erwähnt werden?
Was bedeutet der Ausdruck, dass der Verlust "nicht ausgleichsfähig" ist?
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... die ausländische Steuer darf also von der inländischen Steuer abgezogen werden! Einschränkungen: Wenn die ausländische Steuer höher ist als die inländische, wird nichts erstattet! Es bleibt dann bei der ausländischen Steuer. Die ausländische Steuer wird nur angerechnet auf die inländische Steuer ...
... das gesamte Einkommen durchgeprüft haben. Also können Sie die Anrechnungsmethode erst praktisch ganz am Schluss eines Falles berechnen! Welche Voraussetzungen verlangt der deutsche Gesetzgeber für die Anwendung der Anrechnungsmethode? ...
... mehreren Ländern ausländische EST zahlen, so wird die Anrechnung Land für Land getrennt durchgeführt. Sog. per-country-limitation, vgl. § ...
... einer KG, die Gewinn aus einer Beteiligung, die einen Supermarkt betreibt, in Gibraltar (kein DBA) +50.000, dort bezahlte ESt *8.500 Euro. Sonderausgaben, außergewöhnl. Belastungen etc. des (ledigen) Unternehmers belaufen ...
... 2.2. Verlust aus einer aktiv tätigen gewerblichen Betriebsstätte in Chile -50.000 EUR (kein DBA; Bodenschatzsuche) 3.3. Gewinn aus einer Beteiligung an einer KG, die einen Supermarkt betreibt, in Libyen (kein DBA) + 60.00060.000 , dort ...
... dem Bankkonto des Betriebes gutgeschrieben worden war. Bei Auszahlung dieser Dividende war eine ausländische Kapitalertragsteuer von 40.000 EUR einbehalten worden; nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen sind aber nur 5% Kapitalertragsteuer für das andere Land erlaubt. ...
... und „AnrechnungsVERFAHREN“ (letzteres ist etwas ANDERES!) Anrechnungshöchstbetrag, Per-country-Limitation, Beliebte „Fallen“ sind § 34d Nr.2 EStG!!! Kann man die Anrechnungsmethode gegenüber jedem ...
... Was passiert mit einem deutschen Unternehmer, der sich zu 50% an einer Personengesellschaft in einem Land mit „niedrigen“ Steuern beteiligt, im Laufe der Zeit? Was passiert mit einem Deutschen, der eine Zweigstelle ...
... Quellenstaat (=das Ausland) besteuert Heimatstaat (=Deutschland) besteuert nicht wenn das Ausland „billiger“ ist, bringt das die Gefahr ...
... Z.B. Betriebsgewinne, Grundstücksmieten, Arbeitsgehälter, aber z.B. NICHT: Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren („passive Tätigkeiten“, die sich überall ausführen ließen, auch hier!) Verankerung von „Rückfallklauseln (subject-to-tax-Klauseln)“ und „Switch-over-Klauseln“: erlauben, zu besteuern, wenn ...