Der Vortrag „Archiv2013 - Abzugs- und Anrechnungsmethode“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Gilt EU-Recht nur für EU-Bürger?
Wie kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Warum ist Doppelbesteuerung schädlich?
Warum kann man die unbeschränkte Steuerpflicht nicht einfach abschaffen?
Warum können die Staaten die beschränkte Steuerpflicht nicht abschaffen?
Wie heißen die 4 Methoden zur Beseitigung oder Milderung der Doppelbesteuerung?
Wo stehen die 4 Methoden im Gesetz?
Was erlaubt, einfach gesagt, die "Abzugsmethode"?
Warum setzt § 34c III EStG für die Abzugsmethode voraus, dass die Anrechnung nicht erlaubt ist?
Welche Methode aus dem § 34c EStG (!) könnte GÜNSTIGER sein als die Abzugsmethode?
Was ist der GRUNDGEDANKE der Anrechnungsmethode?
Bis zu welchem Betrag darf man die ausländische Steuer maximal anrechnen?
Was heißt "Anrechnungshöchstbetrag"?
Wo steht die Rechtsgrundlage dafür, wann man die Anrechnungsmethode nutzen darf?
Wo steht genormt, was "ausländische Einkünfte" sind?
Wieso findet § 34c EStG für Investitionen in England, Frankreich, Italien und vielen andere Ländern KEINE Anwendung?
Mit ungefähr wie vielen Ländern hat Deutschland ein DBA?
Warum sind längst nicht alle Einkünfte eines deutschen Gewerbebetriebes "ausländisch" nach § 34d EStG, bloß weil man "im Ausland" oder "für ausländische Kunden" arbeitet?
Warum werden Einkünfte aus "Direktgeschäften" üblicherweise im Zielland der Ware oder Dienstleistung NICHT besteuert?
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... erlaubt werden? Ist das nicht völlig selbstverständlich? Vgl. § 12 EStG, § 10 KStG! Wie wirkt die Abzugsmethode wirtschaftlich? Berechnungsbeispiele entwerfen! Reicht die Abzugsmethode eigentlich aus, um hinderliche Effekte der Doppelbesteuerung ganz zu beseitigen? Kann der Gesetzgeber ...