Der Vortrag „Archiv2013 - Rückstellungen (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) “ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann immer liegt eine zu bilanzierende Rückstellung vor?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rückstellung nach IFRS zu passivieren?
Inwiefern unterscheiden sich Rückstellungen und Verbindlichkeiten?
Worin liegen Unterschiede zwischen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten?
Rückstellungen nach HGB werden gemäß dem Katalog des § 249 HGB gebildet. Welche Art von Regelungen enthalten die IFRS?
Welche Bewertungsregelungen gelten für Rückstellungen nach IFRS?
Was sind die Kennzeichen einer Drohverlustrückstellung nach IFRS?
Um eine Restrukturierungsrückstellung bilanzieren zu können, sind unter anderem folgende Voraussetzungen erforderlich:
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... ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. IAS 37.10 ...
... werden kann, die aber aus wirtschaftlichen, moralischen oder freiwilligen Motiven eingegangen wurden z.B. Kulanzleistungen gegenüber Dritten ...
... vor Abzinsung) bei der erstmaligen Einbuchung alternativ betrachtet: Der Betrag, den das Unternehmen selbst oder zur Übertragung der ...
... aus ähnlichen Vorgängen/ Gutachten eine große Zahl gleichartiger Vorgänge => Beträge mit den jeweiligen ...
... der Vertrag muss eingehalten werden und führt beim Unternehmen zu Verlusten - die „unvermeidbaren Kosten“ sind ...
... nur direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehende Kosten, zur Beendigung des Altzustandes; nicht: Umschulungskosten/Versetzung von MA; Marketing; künftige ...
... HGB am Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von 3 Mio. € gebildet. c) Für Instandhaltungen, die in den nächsten drei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, war nach HGB eine Rückstellung gebildet worden. d) In Höhe von 7 Mio. € wurden liquide Mittelsicherung übereignet. e) Für einen großen Kunden wurde in Höhe von 10 Mio. € gebürgt. Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind nicht bekannt; der Kunde musste in den letzten drei Jahren nicht einmal gemahnt werden. Aufgabe: Rückstellungen II a) ...
... sind 200 Stück der Produkte völlig unbrauchbar geworden, die restlichen 600 Stück können voraussichtlich mit einem Nachlass von 30 % auf den normalen Preis in einer Sonderaktion im Februar 02 verkauft werden. Aufgabe: a) Erläutern und begründen Sie, wie die angegebenen Sachverhalte nach IFRS zu erfassen sind. b) Stellen Sie dar, in welchen Bilanzposten und mit welchen Werten die Sachverhalte in der Bilanz zum ...
... nicht rückstellungsfähig ist (Verbot für Aufwandsrückstellungen nach IFRS). IAS 37.14 a d) Eine „Sicherungsübereignung“ kann zu Angabepflichten führen, nicht aber zur Bildung einer Rückstellung. e) Nach IFRS ist die „Bürgschaft“ (nur) im Anhang anzugeben. Eine „Rückstellung“ kommt erst in Betracht, wenn es wahrscheinlich ist, dass Zahlungsschwierigkeiten des Kunden vorliegen und mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu rechnen ist. Lösung: Rückstellungen II a) Nach IFRS ist eine Rückstellung zu bilden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (IAS 37.14 (a) – (c)) aus einem Ereignis der Vergangenheit entsteht eine gegenwärtige Verpflichtung, die ...
... ist und bis zum 20. März 02 durchgeführt werden soll, muss in der Bilanz zum 31. Dez. 01 nach HGB eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 392.000 € gebildet werden. Bezüglich der beschädigten Produkte ist ebenfalls keine Rückstellung zu bilden, da der Raketen Company AG daraus keine Außenverpflichtung entsteht. Die Wertminderung an den Fertigerzeugnissen ist im Rahmen der Vorratsbewertung zu berücksichtigen. Nach IAS 2.9 i.V.m. IAS 2.28-29 sind die wertgeminderten Vorräte auf ihren Nettoveräußerungswert von 147.000 abzuwerten: (350 € – 30 %)= 245,- je Stück 245, - 600 Stück = 147.000,- + 0,- 200 Stück = 0,-. Die Wertminderung bzw. der ...