Die Selbstoffenbarungsebene und Apellebene von LL.M. Gerd Ley

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Selbstoffenbarungsebene und Apellebene“ von LL.M. Gerd Ley ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Mediation und Konfliktmanagement“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Selbstoffenbarungsebene
  • Die selbsterfüllende Prophezeiung
  • Was hört das Selbstoffenbarungsohr?
  • Die Appellebene
  • Was fragt die Apellebene?
  • Die menschlichen Grundbedürfnisse

Quiz zum Vortrag

  1. "Du bist unfähig" ist eine Beziehungsdefinition, die vom Empfänger zur Selbstbeschreibung wird. Er passt sich den Beschreibungen von sich selbst an, die er vorfindet.
  2. Wenn auf der Selbstoffenbarungsebene gehört wird, hört der Empfänger im Satz "Du bist unfähig" nichts über sich heraus, sondern über die Person, die es ausspricht.
  3. Die Selbstoffenbarungsebene eröffnet uns einen Blick auf uns selbst. In ihr spricht der Sender etwas über den Empfänger aus, das dieser noch nicht weiß. Unfähigkeit, etwas zu tun, lässt sich besser von außen beobachten und sollte ernst genommen werden.
  4. Auf der Selbstoffenbarungsebene wird kommunikativ ein Schatten vorausgeworfen, den das Selbst erst erreichen muss. Wird auf dieser Ebene negativ kommuniziert, strebt das Selbst in diese negative Richtung.
  1. Man wird taub auf dem Beziehungsohr und bekommt eine dicke Haut gegenüber Beziehungsdefinitionen. Die werden so nämlich immer als Selbstoffenbarungen aufgenommen.
  2. Anstatt den Sender besser zu verstehen, baut man sich ein Wunschbild vom Sender auf. Denn die Selbstoffenbarung kann auch falsch ausgelegt und zurechtgelegt werden.
  3. Man wird taub auf dem Sachohr und versteht nicht mehr, was in einem Gespräch eigentlich verhandelt wird.
  4. Durch die selbsterfüllende Prophezeiung macht man sich leicht angreifbar. Verletzende und beleidigende Nachrichten sind schädlicher, werden sie auf der Selbstoffenbarungsebene wahrgenommen.
  1. "Holen sie mir bitte die Akte K.", sagt die Rechtsanwältin ihrem Sekretär.
  2. "Hier müffelt es aber mächtig", sagt der Fußballtrainer in der Umkleide.
  3. "Erna, das Bier ist leer", sagt Philip seiner Frau im Wohnzimmer.
  4. "Ich kann doch nicht alles gleichzeitig machen", erwidert ein Angestellter auf die Arbeitsanweisung.
  1. Appelliert man an die Freiwilligkeit einer Handlung, dann steckt der Empfänger in einem Dilemma. Versucht er die Handlung freiwillig zu tun, folgt er damit dem Appell und macht es wieder nicht freiwillig.
  2. Will der Empfänger dem Appellsender mit einer Handlung zuvorkommen, zum Beispiel um ihn zu überraschen, dann wird durch eine Anweisung diese Absicht zerstört. Es ist nicht möglich, einem ausgesprochenen Appell nachträglich zuvorzukommen.
  3. Ein Appell ist etwas verletzendes und deutet an, dass der Empfänger die angesprochene Handlung nicht von sich aus ausführen kann. Durch das appellieren entseht so ein Machtgefälle, dass die Motivation einschränkt.
  4. Wer auf dem Appellohr hört, der begibt sich in eine Abhängigkeit zum Sender. Aus dieser Abhängigkeit heraus ist es schwierig, eigene Motivation aufzubauen und man ist zunehmend auf Hörigkeit angewiesen.

Dozent des Vortrages Die Selbstoffenbarungsebene und Apellebene

LL.M. Gerd  Ley

LL.M. Gerd Ley

Gerd Ley, LL M. (Oec.), Dipl.-Verwaltungswirt, studierte Verwaltungswissenschaften an der FHSöV NW und Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Saarbrücken (Schwerpunkte Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht). Er war 10 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht tätig und verfügt über mehrjährige forensische Erfahrung in der Vertretung vor dem Arbeitsgericht als Arbeitgeber und Vertreter von Arbeitnehmern (für eine Gewerkschaft). Gerd Ley war 6 Jahre als Dozent an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Köln und 12 Jahre als Dozent an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie tätig.

Er ist als freier Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei tätig, Referent und Berater für arbeitsrechtliche Fragen für KMU und IHK, sowie Personal- und Compliance-Berater für KMU (Schwerpunkt Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht).

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