I. In das Referendariat starten
Der Klassiker ist immer noch der Direkteinstieg in das Referendariat. Gerade für Studierende, die diesen zweiten Ausbildungsabschnitt so schnell wie möglich hinter sich bringen und ihre Fähigkeiten endlich in der Praxis erproben wollen, ist dies ein sinnvoller Weg.
Insbesondere wenn die Studienfinanzierung ausläuft, stellt selbst die (meist sehr geringe) Unterhaltsbeihilfe während des juristischen Vorbereitungsdienstes eine Erleichterung dar.
Für den direkten Anschluss des Referendariats spricht außerdem, dass Sie nach dem Uniabschluss einen permanenten Kampf gegen das Vergessen führen. Mühevoll erlerntes Wissen geht schnell wieder verloren, wenn Sie nicht am Ball bleiben. Daher macht es durchaus Sinn, mit einem Maximum an juristischem Know-how zu starten und so auch im Hinblick auf die zweite juristische Staatsprüfung sein Bestes zu geben.
Außerdem können mit einem früheren Berufseinstieg auch etwaige Bafög- oder Studienkreditschulden schneller abbezahlt werden.
II. Promovieren
Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Wintersemester 2010/2011 wurden zu dieser Zeit fast 200 bis 400 Promovierende an deutschen Hochschulen betreut. 35.900 (18 %) von ihnen schrieben dabei ihre Doktorarbeit in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Tatsächlich träumen viele Studierende schon in den Anfangssemestern vom Verfassen einer Doktorarbeit. Dieser Wunsch kann (mit den entsprechenden Noten) bereits direkt nach dem Studium wahr werden.
Schauen Sie in der Promotionsordnung Ihrer Uni nach, welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen und werden Sie sich klar darüber, welches Rechtsgebiet und welche Fragestellungen darin Sie besonders interessieren.Vielleicht hilft Ihnen auch ein Gespräch mit dem Professor Ihres Vertrauens dabei, sich über die Vor- und Nachteile einer Doktorarbeit klarzuwerden.
Auch wenn Sie langfristig keine Tätigkeit in Forschung und Lehre anstreben, erhöht die Promotion Ihre Einstellungschancen bei zahlreichen Arbeitgebern und wirkt sich auch auf Ihr Einstiegsgehalt positiv aus. Dies verwundert auch nicht angesichts der Tatsache, dass Ihnen eine solche Weiterqualifikation Eigenschaften wie Genauigkeit, Disziplin und Zielstrebigkeit bescheinigt.
Bedenken Sie jedoch auch, dass Sie für eine Promotion der richtige Typ sein müssen. Dies setzt auf jeden Fall die Bereitschaft voraus, sich intensiv über einen langen Zeitraum mit einer bestimmten Fragestellung auseinanderzusetzen. Darüber hinaus sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken über die Finanzierung Ihres Vorhabens machen.
III. Einen LL.M.-Titel erwerben
Natürlich haben Sie nach der Ersten juristischen Prüfung auch die Option, einen LL.M.-Studiengang im In- oder Ausland zu absolvieren. Dieser wird von potentiellen Arbeitgebern nach wie vor gerne gesehen, gilt er doch als Garant für vertieftes Fachwissen und/oder sehr gute Fremdsprachenkenntnisse. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihnen die Möglichkeit eines LL.M.-Studiums unter Umständen auch offen steht, wenn Sie keine Top-Noten im Examen erzielt haben.
Gerade beim LL.M. gilt es aber, sich frühzeitig zu informieren, da es eine nahezu unüberschaubare Masse an Studienangeboten gibt und Sie sich genau überlegen sollten, welches thematisch am besten zu Ihren Interessen und Zielen passt.
Im Hinblick auf die oftmals langwierigen Bewerbungsverfahren ist dies unerlässlich. Auch die Finanzierung sollten Sie frühzeitig sicherstellen, da die Gebühren gerade bei US-amerikanischen Programmen regelmäßig im fünfstelligen Bereich liegen.
IV. Arbeiten
Außerdem besteht die Möglichkeit, bereits direkt nach dem Uniabschluss den Sprung in die Berufswelt zu wagen – sei es endgültig oder auch nur vorübergehend. Bei einigen Wirtschaftsunternehmen sind auch Juristen mit erstem Staatsexamen und bestenfalls wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzqualifikationen gefragt.
Oder wie wäre es mit einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei? Eine solche kann Ihnen auch helfen, einen geplanten LL.M. oder ein Promotionsvorhaben zu finanzieren. Darüber hinaus können Sie hierdurch wertvolle Kontakte knüpfen, die Ihnen spätestens nach dem Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes zugutekommen werden.
V. Eine Auszeit nehmen
Fest steht: Die Examensvorbereitung ist eine arbeitsintensive Zeit mit Höhen und Tiefen. Auch die Prüfungsphase selbst ist nicht zu unterschätzen und bringt schon mal die coolsten Kommilitonen aus der Fassung. Es liegt also gar nicht so fern, sich nach dem Überwinden der letzten Hürde erst mal eine Auszeit zu nehmen.
Dies kann in Form eines Urlaubs geschehen. Genauso können Sie aber auch einen längeren Trip planen. Wie wäre es zum Beispiel mit drei Monaten Work-and-Travel auf einem anderen Kontinent?
Karriereorientierte Studierende mögen sofort Ängste um ihren Lebenslauf haben. Doch kein Arbeitgeber wird es Ihnen übel nehmen, wenn Sie innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes Ihre Akkus aufladen, um gestärkt in den nächsten Abschnitt der juristischen Ausbildung zu starten.
Nebenbei bemerkt erweitert ein längerer Auslandsaufenthalt auch Ihren persönlichen Horizont und lässt Sie viele Dinge in einem neuen Licht betrachten. Zudem besteht auch die Möglichkeit, Ihre Auszeit mit einer beruflich sinnvollen Tätigkeit zu füllen. Dabei kann es sich sowohl um einen Sprachkurs als auch um ein juristisches Praktikum handeln.
Fazit
Ob Sie sich für den Direkteinstieg in das Referendariat, eine Promotion oder den Sprung in das Berufsleben entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung nicht von anderen beeinflussen, sondern überlegen Sie, welche Ihre beruflichen Ziele sind und wie Sie diese bestmöglich erreichen können.