Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

Sie gehören zu den Grundlagen des Verwaltungshandelns: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes. Die Einhaltung dieser und Kenntnis von der Wesentlichkeitstheorie aus dem Grundgesetz hergeleiteten Prinzipien sind Voraussetzung für ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln. Aus diesem Grund sollten sie von Studenten verstanden und beherrscht werden, um sie so gegebenenfalls in einer Klausur in die Argumentation einfließen zu lassen.
Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
Lecturio Redaktion

·

04.01.2024

·

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Der Vorrang des Gesetzes

Der Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes besagt, dass sich die Verwaltung an die bestehenden Gesetze halten muss und diesen nicht zuwider handeln darf.

Dieser Grundsatz wird aus dem Rechtsstaatprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet, wonach alle Staatsgewalten an „Recht und Gesetz“ gebunden sind. Dazu gehört auch die Verwaltung mit all ihren Behörden. Der Vorrang des Gesetzes erstreckt sich dabei auf sämtliches Verwaltungshandeln.

II. Der Vorbehalt des Gesetzes

Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung nur auf Grundlage eines Gesetzes tätig werden.

Oder anders ausgedrückt: Jedes Verwaltungshandeln bedarf grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage.

Der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes ist der Grund dafür, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes mit dem Punkt „Ermächtigungsgrundlage“ beginnt. Nur wenn die Verwaltung durch Gesetz ermächtigt ist, darf sie tätig werden.

1. Herleitung des Vorbehalt des Gesetzes

Die Herleitung des Vorbehalt des Gesetzes ist umstritten:

  • Teilweise wird er – wie der Vorrang des Gesetzes – aus dem Rechtsstaatprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet. Dagegen spricht jedoch der zu eng gefasste Wortlaut des Art. 20 Abs. 3 GG, wonach die Verwaltung „an Recht und Gesetz gebunden“ ist. Damit ist der Vorrang des Gesetzes gemeint, der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes lässt sich da jedoch kaum reinlesen.
  • Auch eine Herleitung aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz wird vertreten, welcher ebenfalls aus Art. 20 Abs. 3 GG resultiert. Dabei greifen jedoch im Ergebnis dieselben Bedenken wie beim Rechtsstaatprinzip.
  • Anderer Ansicht nach wurzelt der Vorbehalt des Gesetzes im Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG. Denn das Demokratieprinzip besagt, dass alles staatliche Handeln einer demokratischen Legitimation bedarf. Direkt demokratisch legitimiert sind die Abgeordneten des Bundestages. Damit die Verwaltung zumindest mittelbar demokratisch legitimiert ist, muss ihr Handeln auf einem formellen Gesetz beruhen. Nur so wird eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette geschaffen.

Die exakte Herleitung ist letztlich mehr oder weniger unwichtig, da der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes allgemein anerkannt ist.

2. Reichweite des Vorbehalt des Gesetzes – Wesentlichkeitstheorie

Weiterhin strittig ist die Reichweite dieses Grundsatzes.

  • Ursprünglich beschränkte sich der Gesetzesvorbehalt auf die Eingriffsverwaltung. Diese Begrenzung lässt sich angesichts der zunehmenden Bedeutung der Leistungsverwaltung heute nicht mehr aufrechterhalten. Insbesondere wenn man den Vorbehalt des Gesetzes als Ausfluss des Demokratieprinzips sieht, ist es nur konsequent zu fordern, dass das gesamte Verwaltungshandeln demokratisch legitimiert sein muss.
  • Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Verwaltungshandlungen dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen. Vielmehr ist die Reichweite des Vorbehalt des Gesetzes nach seinem Sinn und Zweck zu bestimmen.

Das BVerfG bestimmt die Reichweite heute in Verbindung mit der sog. Wesentlichkeitstheorie. 

Die Wesentlichkeitstheorie besagt, dass der Gesetzgeber alles wesentlichen Entscheidungen selbst auf normativer Ebene zu treffen hat. Wesentlich im Sinne der Wesentlichkeitstheorie ist alles, was für die „Verwirklichung von Grundrechten“ wesentlich.

Im Ergebnis folgt aus der Wesentlichkeitstheorie ein Verbot der Delegation wesentlicher Entscheidungen an die Exekutive und eine Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers, solche Entscheidungen selbst zu treffen

Anders ausgedrückt könnte man sagen: in allen grundrechtssensiblen Bereichen braucht die Verwaltung – auch außerhalb der Eingriffsverwaltung – eine gesetzliche Grundlage, um tätig werden zu dürfen!

III. Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes in der Klausur

Während der Vorrang des Gesetzes sehr selten Gegenstand einer Klausur ist (ausgenommen die mündliche Prüfung), kann der Vorbehalt des Gesetzes durchaus einmal problematisiert werden.

Dies wird dann in der Regel im Rahmen des Prüfungspunktes „Ermächtigungsgrundlage“ stattfinden, nämlich bei der Frage, ob überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage nötig ist. Dabei gibt es einige „typische“ Fallgruppen, die Sie zu dieser Problematik kennen sollten:

  • Satzungen für öffentliche Einrichtungen: hier ergibt sich nach wohl überwiegender Ansicht die Ermächtigungsgrundlage für eine Benutzungssatzung aus der Anstaltsgewalt der Gemeinde
  • Handeln aufgrund einer untergesetzlichen Rechtsnorm: die untergesetzliche Rechtsnorm muss ihrerseits durch eine Ermächtigungsgrundlage gedeckt sein, z.B. ist die Grundlage für Polizeiverordnungen (= untergesetzliche Rechtsnorm) die einschlägige Norm im Landespolizeirecht
  • Subventionen: hier genügt nach Ansicht der Rspr. jede parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die Bereitstellung der Mittel im Haushalt; auch davon gibt es jedoch Ausnahmen.

Tipp: Mehr zum Thema? Dann empfehlen wir dieses Video.

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

Trotz der „Ehrenmann-Theorie“, wonach der Staat sich stets rechtmäßig verhält, passieren auch dem besten Beamten Fehler. Sofern ihm ein Fehler ...
Für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes ist es gem. § 43 Abs. 1 VwVfG stets notwendig, dass dieser gegenüber dem Adressaten ...
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich, Art. 10 Abs. 1 GG. Das Grundrecht der Kommunikation und Nachrichtenübermittlung ...

Kostenloses eBook

Die ultimative Examensvorbereitung für das juristische Staatsexamen

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.