Rechtsquellen des Unionsrechts im Überblick

Rechtsquellen des Unionsrechts im Überblick

Das Europarecht ist im Jurastudium und in der juristischen Praxis von immenser Bedeutung. Klausuren im Staatsexamen spielen daher immer öfter in einem europarechtlichen Kontext. Jurastudierende sollten daher schon früh ihren Fokus auf dieses interessante Rechtsgebiet legen. Dieser Beitrag vermittelt den Überblick über die verschiedenen Rechtsquellen des Unionsrechts.
unionsrecht
Lecturio Redaktion

·

26.01.2024

·

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Einleitung

Das Recht der Europäischen Union setzt sich zusammen aus dem Primärrecht und dem Sekundärrecht. Ersteres umfasst die Gründungsverträge der Europäischen Union. Beim Sekundärrecht handelt es sich um das von den Unionsorganen geschaffenen Recht. Zum Unionsrecht zählen weiterhin die völkerrechtlichen Verträge, denen die Europäische Union beigetreten ist.

Recht der Europäischen Union
PrimärrechtSekundärrechtVölkerrechtliche Verträge
  • EUV
  • AEUV
  • Euratom
  • Grundrechte-Charta
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze
  • Verordnung
  • Richtlinie
  • Beschluss
  • Empfehlung/Stellungnahme
  • Mit Staaten
  • Mit Internationalen Organisationen

II. Primärrecht

Die Grundordnung der Europäischen Union wird durch das Primärrecht bestimmt. Dieses besteht aus den völkerrechtlichen Verträgen, die zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen wurden bzw. denen neuere Mitgliedstaaten beigetreten sind. Zu diesen Verträgen zählen der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Gleichrangig daneben steht die europäische Grundrechte-Charta, die aufgrund der sich aus Art. 6 I EUV ergebenden Bindungswirkung im Rang des Primärrechts steht.

Das Primärrecht steht an der Spitze der Normenhierarchie des Unionsrechts. Es muss daher von den Organen der EU insbesondere beim Erlass von Sekundärrecht beachtet werden. Eine Besonderheit des Unionsrechts ist seine unmittelbare Geltung. Anders als bei völkerrechtlichen Verträgen bedarf es keiner Umsetzung des Primärrechts in den Mitgliedstaaten.

Vielmehr wird durch das Primärrecht eine eigenständige Rechtsordnung geschaffen. Unionsbürger können sich gegenüber den Mitgliedstaaten unmittelbar auf das Primärrecht berufen, sofern es unbedingt formuliert ist und es keiner weiteren Handlung eines Mitgliedsstaats oder eines Organs der EU bedarf.

III. Allgemeine Rechtsgrundsätze

Sofern bei der Anwendung von Primärrecht Fragen offen bleiben, greift der EuGH auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurück. Diese zählen zu den klassischen Quellen des Völkerrechts i.S.d. Art. 38 I des Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Allgemeine Rechtsgrundsätze bestehen aus den rechtlichen Grundsätzen, die in den meisten Rechtsordnungen der Staaten gelten.

Durch Rechtsvergleichung können aus den Verfassungen der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Menschenrechtskonvention diese allgemeinen Rechtsgrundsätze ermittelt werden. Insbesondere bei der Staatshaftung wegen Verstößen gegen das Unionsrecht werden die allgemeinen Rechtsgrundsätze herangezogen.

IV. Sekundärrecht

Das Sekundärrecht wird von den Unionsorganen erlassen. Diese haben die Wahlmöglichkeit zwischen den in Art. 288 AEUV aufgezählten Rechtsakten. Genannt werden dort die Verordnung, die Richtlinie, der Beschluss, die Empfehlung und die Stellungnahme. Sie zeichnen sich durch unterschiedliche Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen aus.

Sekundärrecht
VerordnungRichtlinieBeschlussEmpfehlung/Stellungnahme

1. Verordnung

Die Verordnung gilt unmittelbar, allgemein und in allen ihren Teilen verbindlich in allen Mitgliedsstaaten ohne dass es eines Umsetzungsakts bedarf. Sie ist in ihrer Wirkung mit einem Gesetz vergleichbar.


Wirkung der Verordnung gem. Art. 289 AEUV.
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

2. Richtlinie

Die Richtlinie ist für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich des Ziels der Richtlinie verbindlich. Durch welche Form und Mittel dieses Ziel in den Mitgliedsstaaten erreicht wird, ist den Mitgliedsstaaten überlassen. Im Gegensatz zur Verordnung schont die Richtlinie daher die Souveränität der Mitgliedsstaaten und ermöglicht eine mit der nationalen Rechtsordnung harmonisierte Umsetzung. In der Richtlinie wird eine Frist genannt zu der die Richtlinie in das nationale Recht umgesetzt werden muss.


Die Richtlinie gem. Art. 289 III AEUV.
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Sofern ein Mitgliedsstaat eine Richtlinie nicht innerhalb der Umsetzungsfrist in das nationale Recht umsetzt, muss das nationale Recht richtlinienkonform ausgelegt werden. Da die Richtlinien an die Mitgliedsstaaten gerichtet sind, können sich Unionsbürger nicht unmittelbar auf sie berufen. Allerdings hat der EuGH für Fälle, in denen ein Mitgliedsstaat eine Richtlinie nicht fristgemäß umsetzt, die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien entwickelt.


Folgen fehlender Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Folgen fehlender Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Voraussetzungen sind:

  • Der Ablauf der Umsetzungsfrist
  • Die Richtlinie muss den Unionsbürger begünstigen
  • Der Inhalt der Richtlinie muss unbedingt und hinreichend bestimmt sein

3. Beschluss

Beschlüsse sind ebenso wie Verordnungen verbindlich und gelten unmittelbar. Allerdings sind diese an bestimmte Adressaten wie Einzelpersonen oder Unternehmen oder Mitgliedsstaaten gerichtet und nur für diese verbindlich. Das Mittel des Beschlusses eignet sich daher zur Regelung von Einzelfällen.

4. Empfehlungen und Stellungnahmen

Empfehlungen und Stellungnahmen sind für die Mitgliedsstaaten nicht verbindlich. Allerdings müssen diese von den nationalen Gerichten bei der Auslegung von Europarecht beachtet werden.

Quellen

  • Degenhart, Christoph: Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 28. Auflage 2012.
  • Herdegen, Matthias: Europarecht, 11. Auflage 2009.
  • Hobe Stephan: Europarecht, 4. Auflage 2009.
  • Entscheidung EuGH unmittelbare Anwendbarkeit von Primärrecht: Slg 1963 S. 1, Rs. 26/62 – van Gend & Loos

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

In seinem Urteil vom 26.02.2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die in dem damaligen § 2 Abs. 7 EuWG normierte 3%-Sperrklausel ...
Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG macht keine Vorschriften für ein bestimmtes Wahlsystem oder eine konkrete Ausgestaltung des Wahlrechts. ...
Das Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG ist eines der Staatsstrukturprinzipien der Bundesrepublik. Das ...

Kostenloses eBook

Die ultimative Examensvorbereitung für das juristische Staatsexamen

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.