Spiel und Wette, §§ 762 f. BGB

Spiel und Wette, §§ 762 f. BGB

Man könnte meinen, dass Spiel und Wette ganz normale Verträge sind. Allerdings gibt es hierzu eine besondere gesetzliche Regelung in §§ 762 f. BGB.
spiel und wette
Lecturio Redaktion

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26.01.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zu Spiel und Wette

Ein Blick auf § 762 BGB offenbart sofort, was gemeint ist. Dort heißt es:

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spiels oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für eine Schuldanerkenntnis.

Bei Spiel und Wette handelt es sich um sog. Risikoverträge. Hauptsächlicher Zweck einer Wette ist die Bekräftigung einer Behauptung, Zweck beim Spiel ist Unterhaltung oder Gewinnerzielung.

Solche Verträge können sowohl einseitig als auch gegenseitig sein (was meistens der Fall ist). Zu den Spielen gehören sowohl Glücks- als auch Geschicklichkeitsspiele.

Festzustellen ist zunächst, dass Spiel und Wette nicht sittenwidrig sind. Der geschlossene Vertrag ist wirksam. Trotz des wirksamen Vertrages wird aber keine Verbindlichkeit begründet (deshalb lautet die amtliche Überschrift dieses Titels im BGB auch “unvollkommene Verbindlichkeiten”).

Dem Schuldner steht es daher frei, die Leistung zu erbringen. Der Gläubiger hat allerdings weder einen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug. Wenn der Schuldner aber geleistet hat, dann kann das Geleistete nicht deshalb zurückgefordert werden, weil keine Verbindlichkeit bestanden hat.

II. Abgrenzungen

Auslobungen und sportliche Kampfspiele fallen allerdings nicht unter § 762 BGB. Die Auslobung ist vielmehr in §§ 657 ff. BGB geregelt. Sportliche Kampfspiele dienen vorwiegend der körperlichen Ertüchtigung, weshalb sie keine Spiele sind, auch wenn Gewinne winken.

III. Gesetzliche Regelung

Die Besonderheit von Spiel und Wette ist, dass kein Erfüllungsanspruch besteht. Die entsprechenden Rechtsgeschäfte gehören damit zu den unvollkommenen Verbindlichkeiten, sie sind sog. Naturalobligationen. Der Grund dafür ist, dass der Staat für solche Verträge keinen gerichtlichen Schutz zur Verfügung stellen will. Dies ergebe sich aus der fehlenden sittlichen und wirtschaftlichen Zweckrichtung. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Rückforderungsanspruch.

Hat man den Zweck von § 762 Abs. 1 BGB verstanden, wird auch klar, dass dem Gläubiger bei Spiel oder Wette kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht zugebilligt werden kann. Der Schuldner hingegen kann aufrechnen.

Bekanntermaßen sind Sicherungsrechte wie Bürgschaft und Pfandrecht akzessorisch zur Hauptschuld. Daher müssen auch solche bezüglich Spiel- oder Wettschulden ebenso unverbindlich sein. Dasselbe gilt für die Sicherungsübereignung und andere fiduziarische Rechtsübertragungen.

§ 762 BGB gilt nicht nur für Spiel und Wette selbst, sondern auch für Verbindlichkeiten, welche zur Begleichung von Schulden aus Spiel und Wette entstanden sind, § 762 Abs. 2 BGB. Dies gilt insbesondere für Schuldanerkenntnisse, Schuldversprechen und Vereinbarungsdarlehen.

IV. Lotterie- und Ausspielvertrag

Beachtet werden muss jedoch stets § 763 BGB. Dort heißt es:

Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anderenfalls findet die Vorschrift des § 762 Anwendung.

Staatlich genehmigte Lotterie- und Ausspielverträge sind damit verbindlich. Grund für diese Regelung sind die Einnahmen, die der Staat hierdurch erzielen kann.

Der Unterschied zwischen Lotterie und Ausspielung liegt darin, dass der Gewinn bei der Lotterie in Geld besteht und bei der Ausspielung in Sachen.

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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.