I. Begriff Dunkelfeld
Das Dunkelfeld ist der Bereich der nicht bekannt gewordenen Straftaten. Die Betrachtung dieses Feldes ist notwendig, um ein ansatzweise realistisches Bild von der Kriminalität zu bekommen und einige interessante Kriminalitätstheorien verifizieren zu können. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Dunkelfeldbegriffe, nämlich den engen und den weiten Dunkelfeldbegriff.
Der weite Dunkelfeldbegriff fasst das Dunkelfeld als das Verhältnis der begangenen zu den aufgeklärten, beziehungsweise zu den verurteilten Taten.
Fast ausschließlich herrschend ist dabei aber der enge Dunkelfeldbegriff, der in der Prüfung ohne weiteren Hinweis selbstverständlich zugrunde gelegt werden kann. Demnach ist das Dunkelfeld das Verhältnis der tatsächlich begangenen zu den bekannt gewordenen Taten. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verhältnis von 1:4 beschreibt, dass auf eine bekannt gewordene Tat 4 nicht bekannt gewordene Taten kommen.
II. Die Methoden der Dunkelfeldforschung
Mit den Jahren haben sich unterschiedlichste Methoden zur Erforschung des Dunkelfeldes herausgebildet. Um die Ergebnisse der jeweiligen Untersuchungen richtig interpretieren zu können, müssen sich Leser*innen einer Untersuchung immer vor Augen halten, auf welche Art und Weise die Erkenntnisse gewonnen wurden. Letztlich kann eine Fehlerquelle einer Statistik schon darin liegen, dass sie methodisch fehlerhaft erhoben wurde.
1. Das Experiment und die teilnehmende Beobachtung
Eine Möglichkeit, Aufschlüsse über das Dunkelfeld der Kriminalität zu erhalten ist das Experiment. Ein Experiment in diesem Sinne ist die planmäßige Herbeiführung eines Geschehens zum Zwecke der Beobachtung dessen.
Bei dieser Methodik stellen sich im Bezug auf das Dunkelfeld gleich mehrere Probleme. Zunächst einmal wird es sichtlich schwerfallen eine Situation originalgetreu zu simulieren, eine Verlässlichkeit der jeweiligen Ergebnisse ist äußerst fraglich. Weiterhin ist das Experiment selbstverständlich nicht bei allen Delikten möglich, z.B. bei Gewaltdelikten gegen Menschen.
Ähnliche Probleme stellen sich bei der Vorgehensweise der „Teilnehmenden Beobachtung“. Dabei betrachten Außenstehende das Geschehen. Sie sollen dabei von ihrer Umwelt nicht als Beobachter wahrgenommen werden. Hier liegt eine große Schwäche dieser Methode erkennbar bereits darin, dass immer nur ein sehr beschränkter Kreis von Personen beobachtet werden kann und somit Aussagen, die Allgemeingültigkeit besitzen könnten, nicht erbracht werden können.
2. Die Befragung
Banal klingend, aber dennoch sehr wirkungsvoll ist die Methode der Befragung. Dabei werden verschiedenste Probanden anonym über entweder selbst verübte Delikte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder auch über an ihnen erlittene Delikte befragt.
Auch wenn diese Grundstruktur von Befragungen eigentlich immer gleich ist, können die einzelnen Vorgehensweisen ganz unterschiedlich sein. Grundsätzlich kann man bereits zwischen persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Befragungen unterscheiden.
Bei persönlichen Befragungen besteht wiederum sogar noch die Möglichkeit der Befragung einer ganzen Gruppe. Weiterhin kann noch danach differenziert werden, ob man eine sogenannte Opfer- oder Täterbefragung durchführt.
Insgesamt ist bei dieser Art der Untersuchungen ein großes Augenmerk auf sorgfältige Vorbereitung zu legen, da mannigfaltige Fehlerquellen die Umfrage schnell unbrauchbar machen können. Zu diesen Fehlerquellen gehören:
- Fehlende oder verfälschte Erinnerung an die Tat(en)
- Unehrlichkeit (oft in Form von Angeberei oder Verharmlosung)
- Der Proband versteht den Fragebogen als solchen oder die abgefragten Delikte falsch und „subsumiert“ unter falsche Tatbestände
- Repräsentativität der Stichprobe: oftmals wird es schwer fallen, gerade die Gruppen in eine Befragung einzubeziehen, die besonders hoch kriminell belastet sind, auf der anderen Seite ist es auch schwer, an potenziell häufige Opfer (beispielsweise Prostituierte) heranzukommen
- Keine oder nur unterdurchschnittliche Erfassung von „opferlosen“ Delikten (beispielsweise Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung)
Wirken teilweise derart viele Fehlerquellen zusammen, kann es zum Phänomen des sogenannten „doppelten Dunkelfeldes“ (auch „absolutes“ Dunkelfeld) kommen. Dies geschieht vor allem dann, wenn es sich um solch schwere Straftaten handelt, die ein Täter nicht einmal im Rahmen einer solchen Befragung preisgeben möchte. Oder auch, wenn ein Opfer sich seiner Opferrolle selbst im anonymen Rahmen schämt.
Im Ergebnis kann es dann zu bestimmten Verzerrungen in der Erhebung kommen, die die Daten insgesamt in Frage stellen.
III. Zusammenhänge zwischen Dunkel- und Hellfeld
Ein wirkliches Verständnis von Hell- und Dunkelfeld kann man nur erreichen, wenn man sich der Beziehungen und Abhängigkeiten der beiden Felder bewusst ist und diese richtig einschätzen kann.
Früher wurde allseits angenommen, dass eine Konstanz zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehe. Das heißt, dass bei einem Anstieg der Kriminalität im Hellfeld auch die Raten im Dunkelfeld anstiegen. Der große Vorteil dabei wäre, dass man von einem Anstieg im Hellfeld dann auch immer von einem tatsächlichen Anstieg der Gesamtkriminalität ausgehen könnte.
Mittlerweile haben viele empirische Studien Grund zur Annahme gegeben, dass diese Aussage nicht ohne weiteres Bestand haben kann. Zwar nimmt die herrschende Meinung noch immer eine tendenzielle Konstanz zwischen den beiden Feldern an. Diese soll aber auch nur dann bestehen, wenn bei Veränderungen ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.
Inzwischen ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass jedenfalls kein starrer Zusammenhang in diesem Sinne besteht. Vielmehr muss von einem additiven Zusammenhang ausgegangen werden. Dies bedeutet, dass eine Zunahme der Kriminalität im Hellfeld nicht mit einer Zunahme der Gesamtkriminalität zusammenhängt. Es sind dann schlicht mehr Taten aus dem Dunkelfeld bekannt geworden. Die tatsächliche Zahl der Kriminalität hat sich aber nicht verändert.
Im engen Zusammenhang steht damit die Beeinflussung dieser Daten durch Kriminalisierungen oder Entkriminalisierungen einzelner Verhaltensweisen. Auch ein gesteigertes Anzeigeverhalten insbesondere bei ganz bestimmten Delikten (beispielsweise häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Missbrauch von Kindern), bei denen die Gesellschaft deutlich sensibler geworden ist, kann die Statistiken sehr verändern.
Oftmals wird hier auch auf die Rückkopplung zwischen Hell- und Dunkelfeld verwiesen. Hier wird davon ausgegangen, dass die Aufklärungsquote der Polizei direkten (positiven) Einfluss auf das Anzeigeverhalten der Bürger hat, weil diese dann stärker auf die Strafverfolgungsbehörden vertrauen. Als Rückkopplung sollen die Dunkelfeldzahlen sinken und die Täter durch erhöhtes Entdeckungsrisiko abgeschreckt werden. Dadurch soll am Ende dann wieder eine erhöhte Aufklärungsquote entstehen usw.
Diese Theorie muss allerdings mit den Erkenntnissen zur negativen Generalprävention (denn nichts anderes wird mit diesem Konzept verfolgt) sehr zurückhaltend vertreten werden. Tendenziell liegt eher der Schluss nahe, diese Theorie ins „Reich der Wunschträume zu verbannen“.
IV. Erkenntnisse der Dunkelfeldforschung
Eine beruhigende und unerwartete Erkenntnis aus Jahren der Dunkelfeldforschung ist die, dass die Begehung von leichten Straftaten vor allem im Jugendalter schlichtweg normal ist (sogenannte Ubiquität). Es gibt wohl kaum, beziehungsweise gar keinen Bürger, der nicht in irgendeiner Art und Weise schon einmal straffällig geworden ist.
Schwerere Straftaten können jedoch nicht ohne weiteres als ubiquitär eingestuft werden. In dieser Hinsicht hat die Dunkelfeldforschung die prominenten Etikettierungsansätze widerlegt. Denn auch im Dunkelfeld ist eine höhere Belastung der gesellschaftlichen Unterschicht bei solchen Delikten zu erkennen. Bestätigt wird jedoch auch die Erkenntnis des Hellfeldes, dass Frauen und Mädchen in Gänze deutlich weniger kriminell belastet sind als Männer und Jungen.
Ein deutliches Ergebnis der Dunkelfeldforschung ist weiterhin, dass das Dunkelfeld immer erheblich größer ist als das Hellfeld. Auch gibt es das Phänomen unterschiedlicher Dunkelfelder. So ist beispielsweise das Dunkelfeld bei Wohnungseinbruchsdiebstahl verschwindend klein, da eine Anzeige oftmals schon zum Einstreichen der Versicherungssumme von Nöten ist.
Ladendiebstähle beispielsweise haben aber ein extrem großes Dunkelfeld, da sie in aller Regel nicht entdeckt werden.
Doch Achtung: Genau umgekehrt verhält es sich bei der Aufklärungsquote (sogenanntes Aufklärungsparadox). Beim Ladendiebstahl wird regelmäßig zur Entdeckung auch eine ganz bestimmte Person verdächtig sein. Mit der Ermittlung dieses Verdächtigen gilt der Diebstahl als aufgeklärt, die Aufklärungsquote ist entsprechend hoch.
Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl ist es genau umgekehrt. Zwar erfährt die Polizei von fast allen Delikten, einen Verdächtigen kann sie jedoch fast nie ermitteln.
Eine hohe Aufklärungsquote heißt also gerade nicht, dass das Delikt für Täter besonders riskant ist.
Eine weitere sehr interessante Erkenntnis ist, dass das Dunkelfeld bei Jugend- und Kinderkriminalität oftmals extrem hoch ist. Dies liegt vor allem an den sogenannten informellen Sanktionen, die von Elternhaus oder Schule ergriffen werden, bei denen aber selbstverständlich keine Polizei involviert wird.
Quellen
- Mergen, Die Kriminologie, S. 280 f.
- Schöch, in Göppinger/Kaiser, Kriminologie und Strafverfahrensrecht, S. 211.
- Schwind, Kriminologie, § 2, Rn. 67 ff.