Die Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG

Die Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG

Als Grundlage des kollektiven Arbeitsrechts ermöglicht das historisch umstrittene Grundrecht der Koalitionsfreiheit, Arbeitnehmern und Arbeitgebern sich in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen. Somit können unter anderem Arbeitskämpfe geführt, Tarifautonomie ausgehandelt und Arbeitsbedingungen verändert werden. Trotz dieser immensen Bedeutung wird Art. 9 Abs. 3 GG im Jurastudium nur wenig Aufmerksamkeit zuteil.
koalitionsfreiheit
Lecturio Redaktion

·

18.01.2024

·

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Schutzbereich

1. persönlicher Schutzbereich

Bei der Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG handelt es sich um ein sog. “Jedermann-Grundrecht”. Das Grundrecht ist auch auf juristische Personen des Privatrechts i.S.d. Art. 19 Abs. 3 GG anwendbar.

Geschützt wird zum einen die individuelle Koalitionsfreiheit (Schutz des Einzelnen), d.h. in positiver Form die Freiheit der Gründung, des Beitritts und der Betätigung und in negativer Form die Austritts- und Fernbleibensfreiheit.

Außerdem schützt Art. 9 Abs. 3 GG die kollektive Koalitionsfreiheit (Schutz des Verbandes). Dazu gehört der Schutz der Koalition als solcher sowie die Berechtigung zum Zusammenschluss mit anderen Koalitionen.  Vor allem aber beinhaltet die kollektive Koalitionsfreiheit auch das Recht, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigungen die Zwecke der Koalition zu verfolgen. Dazu gehören insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks oder die Tarifautonomie.

Die Koalitionsfreiheit ist nicht nur ein staatsgerichtetes Abwehrrecht, sondern entfaltet vor allem auch unmittelbare Drittwirkung im Verhältnis von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Hierdurch bildet das Grundrecht der Koalitionsfreiheit die Grundlage des kollektiven Arbeitsrechts und ist dahingehend spezieller als die Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 Abs. 1 GG. Deshalb stellt eine Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Tätigkeit in der Gewerkschaft eine Verletzung der Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG dar und ist demzufolge nichtig.

Daneben gilt die Koalitionsfreiheit für alle Berufe, auch für Beamte, Richter und Soldaten — wobei Beamte jedoch kein Streikrecht gem. Art. 9 Abs. 3 GG haben.

2. sachlicher Schutzbereich

Geschützt wird einerseits das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu bilden und sich in ihr zu betätigen, aber auch andererseits das Recht, aus Koalitionen auszutreten oder einer solchen von Vornherein nicht anzugehören. Daneben gewährleistet Art. 9 Abs. 3 GG als kollektives Recht die Koalition als solche in ihrem Bestand.

Koalitionen sind Vereinigungen i.S.d. Art. 9 Abs. 1 GG zur Wahrung und Förderung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen, die frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und überbetrieblich organisiert sind.

Definition: Auf freiwilliger Basis bedeutet, dass nicht frei gegründete Zwangszusammenschlüsse nicht dem Art. 9 Abs. 3 GG unterfallen.

Definition: Die Gegnerfreiheit bestimmt, dass Koalitionen nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer als Mitglieder haben dürfen.

Definition: Die (Gegner-)Unabhängigkeit setzt voraus, dass Koalitionen unabhängig (personell, organisatorisch, finanziell) gegenüber gegnerischen Einflüssen sind, um die Interessenvertretung ihrer Mitglieder wirksam wahrzunehmen.

Die überbetriebliche Organisation soll die Gegnerunabhängigkeit gewährleisten und stellt insofern einen Anhaltspunkt für die Unabhängigkeit der Koalition dar.

Damit der Schutzbereich eröffnet ist, muss es sich bei der Vereinigung um eine Koalition handeln. Es müssen also zum einen die allgemeinen Anforderungen an eine Vereinigung i.S.v. Art. 9 Abs. 1 GG erfüllt sein (freiwilliger und dauerhafter Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck). Hinzu kommt, dass auch die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen kumulativ verfolgt werden müssen.

Definition: Arbeitsbedingungen sind Bedingungen die das Arbeitsverhältnis selbst betreffen — etwa Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Lohn und Urlaub.

Definition: Wirtschaftsbedingungen haben über die Arbeitsbedingungen hinaus wirtschafts- und sozialpolitischen Charakter  — wie etwa Arbeitsplatzgarantien, Verringerung der Arbeitslosigkeit oder neue Technologien.

Beide Ziele müssen gemeinsam angestrebt werden. Es reicht also nicht aus, dass entweder Arbeitsbedingungen oder Wirtschaftsbedingungen gefördert werden — deshalb fallen Verbraucherverbände, Kartelle usw. nicht unter Art. 9 Abs. 3 GG.


Art 9 Abs. 3 GG
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

II. Eingriff

Eingriffe in die Koalitionsfreiheit sind alle belastenden staatlichen Maßnahmen wie Verbote, Gebote, Sanktionen usw. Insbesondere kommen hier Sanktionen durch den Arbeitgeber wegen Beitreten oder Tätigwerden in einer Koalition in Betracht.

Im Rahmen der Koalitionsfreiheit ist jedoch eine Differenzierung zwischen Ausgestaltung und Eingriff erforderlich: Ausgestaltung bedeutet, dass der StaaterstmaligRahmenbedingungen für eine Ausübung des Grundrechts festlegt oder modifiziert. Deshalb sind Maßnahmen, welche die Koalitionsfreiheit nur ausgestalten, wie etwa das Tarifsvertragsgesetz, grundsätzlich keine Eingriffe. Ein Eingriff liegt jedoch vor, wenn die Ausgestaltung den Kernbereich der Koalitionsfreiheit berührt oder wenn einzelne Gewährleistungen des Art. 9 Abs. 3 GG durch staatliche Maßnahmen eingeschränkt werden.

Die Koalitionsfreiheit besitzt außerdem insofern eine besondere Eigenschaft, als dass Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG auch gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen durch Private schützt (unmittelbare Drittwirkung). Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG ist damit auch Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2, § 1004 BGB.

III. Verfassungsmäßige Rechtfertigung

Im Rahmen der Verfassungsmäßigen Rechtfertigung ist fraglich, ob die Schranke des Art. 9 Abs. 2 GG auch auf Art. 9 Abs. 3 GG anwendbar ist.

Eine Ansicht bejaht dies, weil die Koalitionsfreiheit nicht weitergehend geschützt sein könne als die Parteienfreiheit nach Art. 21 GG.

Die herrschende Meinung verneint den Rückgriff auf Art. 9 Abs. 2 GG: Art. 9 Abs. 2 GG stehe im Grundgesetz nach der Vereinigungsfreiheit, aber vor der Koalitionsfreiheit, was eine Schrankenübertragung verbiete (systematische Stellung). Es existiere auch eine Parallele zu Art. 5 GG, wo der Schrankenvorbehalt des Art. 5 Abs. 2 GG auch nicht auf die Wissenschafts- und Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG übertragen werde. Das BVerfG hat daher bisher auch nicht auf Art. 9 Abs. 2 GG zurückgegriffen.

Dieser Streit ist regelmäßig eher unbedeutend und nicht entscheidungserheblich, da eine Vereinigung, die gem. Art. 9 Abs. 2 GG verboten ist, fast nie unter den Begriff der Koalition fallen wird und der Schutzbereich somit bereits nicht eröffnet wäre.

Folgt man der herrschenden Meinung bleibt lediglich kollidierendes Verfassungsrecht als verfassungsmäßige Rechtfertigung. In Betracht kommen dann Grundrechte Dritter, etwa Art. 9 Abs. 3 GG der Gegenseite oder Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Verbot von Arbeitskampf in lebensnotwendigen Betrieben wie Krankenhäusern). Andere wichtige Güter von Verfassungsrang sind z.B. das Beamtentum gem. Art. 33 Abs. 5 GG, wodurch das Streikverbot von Beamten gerechtfertigt werden kann oder das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 4 Abs. 1, 2 GG, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV, wodurch die kollektive Koalitionsfreiheit unanwendbar ist.


art. 9 gg schranken
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Tipp: Mehr zum Thema? Dann schau dir am besten dieses Video zur Koalititonsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG an!

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

In der repräsentativen Demokratie soll die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG als politisches Grundrecht den Bürgern das Recht garantieren, sich ...
Die Vereinigungsfreiheit verwirklicht das Prinzip sozialer Gruppenbildung - sie erlaubt es den Bürgern, sich in Gruppen zusammenzuschließen und gemeinsame Zwecke ...
Art. 12 GG schützt den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen in die Berufsfreiheit. Dies ist eines der wichtigsten deutschen Grundrechte. Um ...

Kostenloses eBook

Die ultimative Examensvorbereitung für das juristische Staatsexamen

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.