Grundwissen zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Grundwissen zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nimmt in der Rechtspraxis immer mehr zu. Beispiele hierfür stellen die einschneidenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dar, welche die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland für nicht vereinbar mit der EMRK erklärten. Auch in der juristischen Ausbildung sollte die Bedeutung der EMRK nicht unterschätzt werden. So sind sowohl Klausureinstiege über die EMRK, aber auch Fragen zu Grundkenntnissen über die EMRK in der mündlichen Prüfung denkbar.
Grundwissen zur EMRK (2)
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Einleitung

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1950 ist in vielfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte in Europa. Es handelt es sich zum einen um ein sehr wirksames Instrument des regionalen Menschenrechtsschutzes in Europa. Zum anderen stellt die Individualbeschwerdemöglichkeit nach Art. 34 EMRK in der Entwicklung der Menschenrechte einen Meilenstein dar. Zu den Vertragsstaaten der EMRK zählen die 46 Mitgliedsstaaten des Europarats.

II. Gewährleistungen der EMRK

Die EMRK umfasst in den Artikeln 2 bis 14 einen Katalog von Freiheitsrechten wie zum Beispiel das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, den Schutz der persönlichen Freiheit und Sicherheit. Zudem gibt es noch 16 Zusatzprotokolle zur EMRK. Einige Zusatzprotokolle enthalten materiell-rechtliche Bestimmungen, andere sind von Bedeutung für das Verfahrensrecht vor dem Gerichtshof. Die Regelung in Zusatzprotokollen erfolgt, damit zwischen einigen Vertragsstaaten eine weitergehende Übereinkunft getroffen werden kann, ohne dass der Vertragstext der EMRK geändert werden muss. Von besonderer Bedeutung sind dabei das Protokoll Nr. 1 zum Schutz des Eigentums, die Protokolle Nr. 6 und 13 zum Verbot der Todesstrafe und das Protokoll Nr. 11, durch welches der ständige Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen wurde.

III. Verfahrensarten

Eine Beschwerde über den Verstoß eines Staates gegen die EMRK kann zunächst durch eine Staatenbeschwerde gem. Art. 33 EMRK erfolgen. Weiterhin kann sich gem. Art. 34 EMRK jede natürliche Person oder nicht-staatliche Organisation mit einer Individualbeschwerde an den Gerichtshof wenden. Die Möglichkeit eines Individuums gegen den eigenen Staat auf völkerrechtlicher Ebene Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, stellt in der Entwicklung der Menschenrechte einen Meilenstein dar. Von geringer praktischer Bedeutung ist dagegen das Gutachtenverfahren nach Art. 47 EMRK.

IV. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Durch das 11. Zusatzprotokoll vom 11. Mai 1994 wurde der ständige Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geschaffen. Er ersetzte die bis dahin tätige Kommission für Menschenrechte und das Ministerkomitee, wobei das Ministerkomitee weiterhin mit der Überwachung der Urteilsumsetzung in den Vertragsstaaten betraut ist. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Straßburg.

V. Rang der EMRK im deutschen Recht

Nach Art. 46 EMRK sind die Vertragsparteien verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen. Da der Gerichtshof nicht die Kompetenz verfügt die Urteile durchzusetzen, kann er gem. Art. 41 EMRK die Staaten zur Zahlung von materiellem und immateriellem Schadensersatz verpflichten.

In der BRD steht die EMRK im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Entgegen des Wortlauts des Art. 46 EMRK sind alle staatlichen Organe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (GürgülüBeschluss vom 14. Oktober 2004 – 2 BvR 1481/04) auch an die Rechtsprechung des EGMR gebunden, in der die BRD nicht Partei war.

VI. Umsetzung der Urteile in der BRD

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Gürgülü ausdrücklich festgestellt, dass zur Bindung an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG die Berücksichtigung der EMRK und der Judikatur des EGMR im Rahmen der methodisch vertretbaren Gesetzesauslegung gehört. Folglich bestehen erhöhte Begründungserfordernisse der staatlichen Organe sollten sie von der Judikatur abweichen.

VI. Verhältnis der EU zur EMRK

Die Europäische Union ist bisher nicht der EMRK beigetreten, obwohl sie gem. Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag zur Ratifikation der EMRK verpflichtet ist. Der Grund sind bisher ungelöste rechtliche Streitigkeiten insbesondere bezüglich des zukünftigen Verhältnisses zwischen dem EGMR und dem Europäischen Gerichtshof. Die Grundrechte der EMRK sind gem. Art. 6 Abs. 3 EU-Vertrag aber jetzt schon Teil des Unionsrechts.

VII. Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für das 1. Staatsexamen

Examenskandidat*innen sollten zumindest Grundkenntnisse zur EMRK besitzen. Die EMRK spielt in der Rechtspraxis eine immer größere Rolle und Entscheidungen des EGMR erzielen oft ein großes mediales Echo. Spätestens vor der mündlichen Prüfung sollten daher die Grundkenntnisse nochmals aufgefrischt werden. Im Fall der Fälle wird dann in der mündlichen Prüfung honoriert, dass der Kandidat über den Tellerrand schaut und über eine gute Allgemeinbildung verfügt.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.