Grundgesetz und Völkerrecht: Basics

Grundgesetz und Völkerrecht: Basics

Die Internationalisierung der nationalen Rechtsordnungen nimmt stetig zu. So spielen völkerrechtliche Verträge in der Rechtspraxis eine immer größere Rolle. Dieser Entwicklung wird auch in der juristischen Ausbildung Rechnung getragen. Für Jurastudenten bedeutet dies, dass die Verflechtungen des nationalen und internationalen Rechts nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Dieser Beitrag vermittelt die examensrelevanten Grundkenntnisse zum Verhältnis von Völkerrecht und dem Grundgesetz.
Grundgesetz und Völkerrecht
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Die Quellen des Völkerrechts

Um das Verhältnis zwischen Grundgesetz und Völkerrecht beleuchten zu können, müssen zunächst die Quellen des Völkerrechts dargestellt werden. Diese klassischen Quellen des Völkerrechts werden in Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs aufgelistet:

  • Völkerrechtliche Verträge, d.h. Vereinbarungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten, die die Beziehungen auf völkerrechtlicher Ebene regeln.
  • Völkergewohnheitsrecht, d.h. die zwischen den Völkerrechtssubjekten objektiv anerkannten Übungen (consuetudo), die subjektiv von einer entsprechenden Rechtsüberzeugung (opinio juris) getragen werden.
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze, d.h. die Grundsätze, die in den meisten Rechtsordnungen der Staaten gelten.

II. Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes wird an verschiedenen Stellen des Grundgesetzes deutlich. Schon die Präambel des Grundgesetzes spricht von einer Verpflichtung dem Frieden in der Welt zu dienen. Auch die zentrale Stelle in Art. 1 Abs. 2 GG enthält das Bekenntnis des deutschen Volks zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Art. 9 Abs. 2 GG verbietet Vereinigungen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Das Grundgesetz ist weiterhin sehr offen hinsichtlich der Integration der BRD in internationale Organisationen und Systeme kollektiver Sicherheit, vgl. Art. 24 GG. Art. 23 GG ist Grundlage für die Integration der BRD in die Europäische Union.

III. Verhältnis zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht

Der Geltungsrang zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Verfassungsrecht.

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 25 S. 2 GG, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Bundesgesetzen vorgehen. Damit sind das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze gemeint. Sie stehen somit im Rang zwischen den Bundesgesetzen und dem Grundgesetz. Diese Auslegung ist allerdings nicht unumstritten.

Andere Stimmen sehen die allgemeinen Quellen teilweise auf derselben Stufe mit dem GG, teilweise soll es sogar über dem GG stehen.

Das Völkervertragsrecht nimmt in der Normenhierarchie denselben Rang wie der Zustimmungsakt ein. Dieser kann die Form eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung annehmen.

IV. Innerstaatliche Geltung des Völkerrechts

1.     Innerstaatliche Geltung von Gewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen

Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze gelten innerstaatlich aufgrund des Rechtsanwendungsbefehls aus Art. 25 GG. Sie werden durch diese Geltungsanordnung Bestandteil des Bundesrechts.

2.     Innerstaatliche Geltung von völkerrechtlichen Verträgen

Völkerrechtliche Verträge werden durch ein Zustimmungsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 GG in Deutschland wirksam.

Art. 59 Abs. 2 S.1 GG:

Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.

Mit den oben genannten Verträgen über politische Beziehungen sind solche Verträge gemeint, die von besonderer Bedeutung für die Stellung der BRD innerhalb der Staatengemeinschaft sind. Beispiel sind z.B. der Beitritt zur UN-Charta oder die Wiedervereinigungsverträge.

Der Wortlaut der zweiten Variante bezüglich der Verträge über Gegenstände der Bundesgesetzgebung ist irreführend. Es handelt sich dabei nicht um eine Abgrenzung zwischen Bund- und Länderkompetenzen, sondern um eine Abgrenzung zwischen Gesetzgebung und Verwaltung. Ein Bundesgesetz ist also erforderlich, wenn durch den Vertrag Verpflichtungen begründet werden, die nur via Gesetz erfüllt werden können.

V. Verbandskompetenz beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge

Für das Verständnis der Verbandskompetenz ist der Art. 32 GG von zentraler Bedeutung:

Artikel 32 GG:

(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.
(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.
(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.

Grundsätzlich hat nach Art. 32 Abs. 1 GG der Bund die Kompetenz zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen. Umstritten ist, ob die Länder in Bereichen, in denen sie die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit haben, alleinzuständig für völkerrechtliche Verträge sind. Dies wird so von der sogenannten föderalistischen Auffassung vertreten.

Die zentralistische Auffassung hingegen argumentiert, dass dem Bund eine umfassende Abschlusskompetenz zustehe. Durch das Lindauer Abkommen von 1957 wurde für die Praxis ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern gefunden. Demnach kann der Bund mit vorheriger Zustimmung der Länder völkerrechtliche Verträge auch im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder schließen.

VI. Organkompetenz beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge

Nach Art. 59 Abs. 1 GG ist grundsätzlich der Bundespräsident für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge zuständig. Da der Bundespräsident im GG eine formelle, repräsentative Rolle einnimmt, wurde diese Befugnis de facto stillschweigend an die Mitglieder der Bundesregierung delegiert.

Fazit

In einer globalisierten Welt kann eine Rechtsordnung nicht isoliert von den internationalen Verflechtungen betrachtet werden. Als Jurastudent sollte man dementsprechend auch über den „Tellerrand“ des nationalen Rechts schauen. Die nötigen Grundkenntnisse über das Verhältnis zwischen GG und Völkerrecht helfen nicht nur im Staatsexamen, sondern auch für das Verständnis des tagesaktuellen Geschehens in den Nachrichten weiter.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.