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Einleitung
Die Schwerpunktbereiche werden an den verschiedenen juristischen Fakultäten unterschiedlich ausgestaltet. Die hier folgende Darstellung bezieht sich auf den Schwerpunktbereich in dem der Gewerbliche Rechtsschutz und das Wettbewerbsrecht zu gleichen Teilen gewichtet sind. Der Schwerpunktbereich „Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht“ umfasst im Kernbestand folgende Vorlesungen:
- Markenrecht
- Patentrecht
- Recht des unlauteren Wettbewerbs
- Kartellrecht
- Vergaberecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz schützt geistiges Eigentum auf gewerblichem Gebiet. Dies geschieht in concreto durch das Marken- und Patentrecht.
Markenrecht im Überblick
Das Markenrecht schützt Bezeichnungen von Produkten im gewerblichen Verkehr. Es ist Teil des Kennzeichenrechts. Es kann zwischen Wortmarken (z.B. Coca-Cola) und Bildmarken (das Coca-Cola Logo) unterschieden werden. Marken können national, europäisch oder international geschützt werden. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher die Identität der Waren zu garantieren, ohne dass eine Verwechslungsgefahr zu Waren anderer Herkunft besteht.
Patentrecht im Überblick
Das Patentrecht regelt die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen. Nach § 1 I Patentgesetz werden Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, wenn sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das Patent hat die Wirkung, dass nur der Patentinhaber zur Nutzung der Erfindung befugt ist. Allen anderen ist die Herstellung oder Verwendung ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten.
Das Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht setzt sich zusammen aus dem Kartellrecht, dem Lauterkeitsrecht und dem Vergaberecht.
Kartellrecht im Überblick
Das Kartellrecht soll verhindern, dass Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen den frei funktionierenden Markt beeinträchtigen. Das Kartellrecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den Artikeln Art. 101 und Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.
Das Kartellrecht verfolgt das Ziel einen funktionierenden, ungehinderten und vielseitigen Wettbewerb zum Wohle der Gesellschaft zu gewährleisten. Dies geschieht in concreto durch:
- Verbot von Kartellen
- Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen der Markteilnehmer
- Fusionskontrolle
Für Wettbewerbsbeschränkungen, die den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen, ist die EU-Kommission in Brüssel zuständig. Das EU-Kartellrecht hat vor dem Kartellrecht der Mitgliedsstaaten grundsätzlich Vorrang. Wettbewerbsbeschränkungen und Missbrauch von Marktmacht nationalen Ausmaßes werden vom Bundeskartellamt in Bonn verfolgt.
Lauterkeitsrecht
Das Lauterkeitsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Im Lauterkeitsrecht geht es um dem Schutz des Wettbewerbs vor Verfälschungen durch unlauteres Verhalten einzelner Unternehmen. Diese Verhaltensweisen werden durch das UWG als unlauter und damit unzulässig verboten. Beispiel ist die unerlaubte telefonische Werbung ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers gem. § 7 UWG.
Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Es ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und verschiedenen Vergabeordnungen geregelt und stark europarechtlich geprägt. Es umfasst die Regeln, die der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Mitteln und Leistungen zu beachten hat. Durch diese Regeln soll ein möglichst wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen sichergestellt werden. Zudem soll Transparenz gefördert und Bestechung vermieden werden. Auch umfasst das Vergaberecht Vorschriften, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung von Vergaberegeln suchen können.
Berufsperspektiven
Der Schwerpunktbereich „Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht“ ist für Studierende geeignet, die ein großes Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen mitbringen. Der Schwerpunktbereich bereitet optimal auf eine Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei oder in nationalen oder europäischen Behörden vor. Die Berufsperspektiven auf diesem Feld sind sehr günstig.
Fazit
Wer sich für eine Karriere bei einer international agierenden Kanzlei oder bei Behörden interessiert und ein Interesse für Wirtschaft mitbringt, sollte den Schwerpunktbereich in die engere Auswahl aufnehmen. Allerdings muss beachtet werden, dass der Schwerpunktbereich recht umfangreich und anspruchsvoll ist und sich nur gering mit dem Pflichtfachstoff überschneidet.
Da die Schwerpunktbereiche je nach Universität unterschiedlich organisiert sind, lohnt es sich bei der Studienberatung oder bei Studierenden in höheren Semestern weitere Informationen einzuholen. Bei der Entscheidung sollte auch eine Rolle spielen, welche Noten in der Vergangenheit im Schwerpunktbereich vergeben wurden.
Quellen
- Gruber, Joachim: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 6. Auflage 2014.
- Wünsche, Kai: Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2014.