Fristberechnung, §§ 187, 188 BGB

Fristberechnung, §§ 187, 188 BGB

Die anfangs schwer verständlichen Normen für Fristen und Termine sind in §§ 186 ff. BGB geregelt. Hierbei bedarf der § 187 BGB besonderer Aufmerksamkeit. Da eine Fristberechnung leicht in jeden Sachverhalt einzubauen ist, handelt es sich vorliegend um ein sehr examensrelevantes Thema. Wie Fristen juristisch berechnet werden, zeigt daher dieser Beitrag.
Fristberechnung
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zur Frist

Um beispielsweise zu bestimmen wann ein Anspruch (§ 194 BGB) verjährt ist, ist es unerlässlich, Fristen nach den §§ 186 ff. BGB korrekt berechnen zu können.

Definition: Eine Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum, der bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist.

Fristen können gesetzlich festgelegt sein (z.B. §§ 121, 124, 355 Abs. 2 S. 1 BGB) oder vertraglich vereinbart werden. Sie sind entweder ausdrücklich als Wochen-, Monats-, oder Jahresfristen bestimmt oder bedürfen einer weiteren Ausführung, wie etwa bei § 121 Abs. 1 S. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“, wobei hierfür in der Regel zwei Wochen als zulässig erachtet werden.

II. Fristberechnung, § 187, 188 BGB

Das Gesetz unterscheidet zwischen Verlaufs- und Ereignisfristen.

Unterscheidungskriterium ist der Anknüpfungspunkt für den Fristbeginn, was sich wiederum auf die Bestimmung des Fristendes auswirkt.

Hintergrund der Unterscheidung ist, dass Fristen mindestens in der bestimmten Dauer laufen, zugleich aber grundsätzlich nicht zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Tages enden sollen.

1. Fristbeginn, § 178 BGB

Der Fristbeginn richtet sich nach § 178 BGB:

Fristbeginn
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Liegt eine Ereignisfrist vor wird gemäß § 187 Abs. 1 BGB der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis bzw. der Zeitpunkt fällt:

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Bei einer Verlaufsfrist hingegen wird gemäß § 187 Abs. 2 BGB der Tag, an dem diese beginnt, bei der Berechnung mitgerechnet:

Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

2. Fristende, § 188 BGB

Das Fristende richtet sich nach § 188 BGB:

Fristende
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Bei der Fristberechnung sind der § 188 BGB sowie die Vorschriften der §§ 189–193 BGB zu beachten. Insbesondere kann ein Fristende gemäß § 193 BGB nicht auf ein Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fallen, die Norm bewirkt also eine Fristverlängerung zugunsten desjenigen, der eine Erklärung abzugeben oder eine Leistung vorzunehmen hat.

Dies gilt jedoch nicht für Kündigungsfristen, welche angeben, wann ein Rechtsverhältnis nach wirksamer Kündigung endet und dem Schutz des Kündigungsgegners dienen.

III. Die Ereignisfrist

Ereignisfristen aus § 187 Abs. 1 BGB zeichnen sich dadurch aus, dass sie an einem Umstand im Tagesverlauf – das sog. Ereignis – anknüpfen.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus § 4 KSchG: Der Arbeitnehmer muss eine Kündigungsschutzklage spätestens 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber ergeben. Das Ereignis ist hier der Zugang der Kündigungserklärung.

Für die Fristberechnung ordnet § 187 Abs. 1 BGB im Bezug auf die Ereignisfrist an, dass der Tag, in dessen Verlauf das Ereignis fällt, nicht mitzuzählen ist. Fristbeginn ist stets der Anfang (0:00 Uhr) des Folgetages.

Eine nach Tagen bemessene Ereignisfrist endet gemäß § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des letzten Tages der Frist.

Wenn die Ereignisfrist nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessen ist, ist das Fristende nach § 188 Abs. 2 Var. 1 BGB – wie oben bereits erörtert – zu bestimmen. Die Frist endet an dem Tag, dessen Benennung oder dessen Zahl demjenigen Tag entspricht, in welchem das Ereignis oder der Zeitpunkt fiel.

1. Beispiel: Tage

A gibt gegenüber B einen Antrag ab (Zugang Montag, 04.08.2020 um 17:39 Uhr), welcher innerhalb von fünf Tagen angenommen werden muss. Der Zugang des Antrags stellt ein Ereignis im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB dar. Der Fristbeginn erfolgt daher am 05.08.2020 um 0:00 Uhr. Da die Frist nach Tagen bestimmt ist, ergibt sich aus § 188 Abs. 1 BGB, dass die Annahmefrist am 09.08.2020 (Samstag) um 24:00 Uhr endet. Da dies jedoch ein Sonnabend ist, verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den 11.08.2020 (24:00 Uhr).

2. Beispiel: Wochen, Monate, Jahre

A gibt gegenüber B einen Antrag ab (Zugang am Donnerstag den 31.07.2020 um 16:04 Uhr), welcher innerhalb einer Woche angenommen werden muss. Die Annahmefrist endet also mit Ablauf des darauffolgenden Donnerstags, den 07.08.20.

Wenn die Annahmefrist einen Monat beträgt, endet sie mit Ablauf des 01.09.2020, da der 31.08.2020 ein Sonntag ist, sodass § 193 BGB zur Anwendung kommt.

Schließlich endet die Frist mit Ablauf des 31.07. des folgendes Jahres (2021), wenn eine Annahmefrist von einem Jahr gewährt wurde.

IV. Die Verlaufsfrist

Gegensätzlich dazu sind Verlaufsfristen, gem. § 187 Abs. 2 BGB. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht an ein Ereignis im Tagesverlauf anknüpfen, sondern unmittelbar an den Beginn eines Tages.

Beispiel dafür ist die Geburt eines Menschen: Sie fällt regelmäßig in den Lauf eines Tages, aber § 187 Abs. 2 S. 2 BGB gibt vor, dass eine Verlaufsfrist vorliegt und die Geburt stets zu Beginn eines Tages erfolgt.

Da Verlaufsfristen an den Beginn eines Tages anknüpfen, droht keine Zerteilung einzelner Tage. Daher ist der erste Tag nach § 187 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Fristberechnung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Berechnung des Lebensalters, für die der Tag der Geburt vollständig mitgezählt wird.

Die nach Tagen bemessene Verlaufsfrist endet – wie bereits gesehen – gemäß § 188 Abs. 1 unter Berücksichtigung des ersten Tages. Wenn sie nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmt ist, muss das Fristende nach Absatz 2 des § 188 BGB ermittelt werden. D.h.: Die Verlaufsfrist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche/ des letzten Monats/ des letzten Jahres der nach seiner Zahl oder Benennung dem Tag des Fristbeginns hervorgeht.

1. Beispiel

A vermietet einen Wohnwagen für 10 Monate. Beginn ist der 01.02.2014. Die Auslegung ergibt eine Verlaufsfrist, welche am 01.02.2014 um 0:00 Uhr beginnt. Damit endet das Mietverhältnis nach § 188 Abs. 2 Var. 2 BGB mit Ablauf des 30.11.2014 (Sonntag) um 24:00 Uhr. Da dies jedoch ein Sonntag ist, verschiebt sich jedoch auch hier das Fristende nach § 193 BGB auf 01.12.2014 (24:00 Uhr).

Tipp: Hör dir auch den Exkurs zur Fristberechnung (§§ 187, 188 BGB) in diesem Video an!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.