Die Ersatzvornahme im öffentlichen Recht

Die Ersatzvornahme im öffentlichen Recht

Verpflichtet die Behörde jemanden eine Handlung vorzunehmen, die auch durch einen anderen durchgeführt werden könnte, und der Verpflichtete nimmt die Handlung nicht vor, kommt die Ersatzvornahme in Betracht. Mache dich im Folgenden mit der Rechtslage auf Bundes- und Länderebene vertraut
ersatzvornahme
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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Zunächst wird die Lage der Ersatzvornahme im Bundesrecht erläutert. Im Folgenden soll kurz auf die Situation in einzelnen Bundesländern eingegangen werden.

I. Bundesrecht

Definition: Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn die Handlung durch einen Dritten im Auftrag der Vollzugsbehörde statt durch den Verpflichteten selbst vorgenommen wird.

Sinn der Ersatzvornahme ist es, den Verpflichteten zu zwingen, die geforderte Maßnahme vorzunehmen. Demnach kann der Verpflichtete die Handlung bis zur Durchführung der Ersatzvornahme selbst vornehmen.

Nimmt die Vollzugsbehörde die Handlung selbst vor, liegt keine Ersatzvornahme, sondern eine Selbstvornahme gem. § 12 VwVG vor.

Die Ersatzvornahme ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 10 VwVG zulässig. Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist als Rechtsgrundlage hingegen ausgeschlossen.

1. Abgrenzung beim Einsatz Dritter

Es liegt nur eine Ersatzvornahme vor, wenn die Behörde einen selbstständigen Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrags oder im Rahmen eines werkvertragsähnlichen Vertrags beauftragt. Der Unternehmer muss selbst verantwortlicher Geschäftsführer der vorgenommenen Handlung sein.

Bleibt die Behörde selbst Herrin der Maßnahme, liegt – zumindest nach Bundesrecht – unmittelbarer Zwang vor.

2. Vertretbare Handlung

Die Ersatzvornahme kommt nur bei vertretbaren Handlungen in Betracht.

Definition: Eine Handlung ist vertretbar, wenn die Vornahme durch einen Dritten tatsächlich und rechtlich zulässig ist und es für den Berechtigten tatsächlich und wirtschaftlich gleich bleibt, ob der Pflichtige oder ein anderer die Handlung vornimmt.

Grundsätzlich kommt hierfür nur positives Tun in Betracht. Dulden und Unterlassen ist nie vertretbar. Auch höchstpersönliche Handlungen sind nicht vertretbar (bspw. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Corona-Pandemie).

3. Rechtsnatur

Zwischen dem Dritten und der Vollzugsbehörde liegt keine öffentlich-rechtliche, sondern eine privatrechtliche Beziehung vor.

Die Behörde darf den Unternehmer für die Ersatzvornahme frei auswählen, eine Ausschreibung ist nicht notwendig.

Zwischen dem Drittem und dem Verpflichteten besteht weder eine vertragliche noch eine öffentlich-rechtliche Beziehung.

4. Kosten

Der Verpflichtete muss die Kosten der Ersatzvornahme tragen, wenn die Ersatzvornahme rechtmäßig durchgeführt wurde.

II. Landesrecht

In den meisten Ländern ist die Rechtslage anders. Häufig umfasst die Ersatzvornahme in den Ländern auch die Selbstvornahme, sodass der Verpflichtete auch die Kosten tragen muss.

In Baden-Württemberg ist die Rechtslage mit § 25 LVwVG inhaltsgleich mit dem Bundesrecht. Allerdings ist auch die Vornahme durch die Behörde selbst umfasst. Gem. § 31 Abs. 5 LVwVG darf die Behörde Vorauszahlungen vom Verpflichteten verlangen.

Im Bayrischen Recht ist die Ersatzvornahme in Art. 32 BayVwZVG geregelt und ist nur subsidiär zulässig, wenn ein Zwangsgeld nicht erfolgsversprechend ist. Die Ersatzvornahme durch Bedienstete soll nicht ausgeschlossen sein.

In Nordrhein-Westfalen ist die Regelung in § 59 Abs. 1 VwVG NRW nahezu gleichlautend mit dem VwVG. Zusätzlich kann bestimmt werden, dass der Verpflichtete die Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zahlen muss.

In Berlin gilt gem. § 5a S. 1 BlnVwVfG das Bundes-VwVG in der jeweils gültigen Fassung.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.