Steuerbetrug: Die strafbefreiende Selbstanzeige

Steuerbetrug: Die strafbefreiende Selbstanzeige

Die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige einer Verurteilung als Steuerhinterzieher zu entgehen geriet zuletzt durch den Fall Uli Hoeneß in die Schlagzeilen. Dessen verunglückte Selbstanzeige und folgende Verurteilung befeuerte die Debatte über eine Überarbeitung der oft als „goldene Brücke zur Straffreiheit“ beschriebenen gesetzlichen Regelungen. Der Gesetzgeber hat daraus Konsequenzen gezogen und 2015 die Abgabenordnung geändert.
strafbefreiende Selbstanzeige
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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Wer Steuern hinterzieht macht sich strafbar und hat mit erheblichen Sanktionen zu rechnen. Seit jeher besteht jedoch im deutschen Steuerrecht die Möglichkeit, sich von dieser Schuld freizukaufen: Die Selbstanzeige. Dieser Weg einer Strafe zu entkommen ist bei Steuersündern sehr beliebt und wird immer häufiger genutzt: Während im Jahr 2010 noch 4.835 Selbstanzeigen bei den Behörden eingingen, waren es 2013 schon mehr als 26.000.

Dieser Trend sollte durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz zu Änderung der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes der Abgabenordnung (EGAO) gebremst werden. Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige wurden damit wesentlich verschärft.

  • Der Strafzuschlag wurde erheblich erhöht. Bisher regelte § 398a AO, dass ab einer hinterzogenen Steuer von 50000 Euro und mehr ein Strafzuschlag von 5 Prozent zu zahlen ist. Nun gibt es drei Stufen, welche bereits bei einer Summe von 25.000 Euro hinterzogenen Steuern beginnen. Damit bleibt die Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige bis 25000 Euro straffrei. Bei über 25.000 Euro ist zukünftig ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent erforderlich, bei über 100.000 Euro ein Zuschlag von 15 Prozent und bei einem Hinterziehungsvolumen von über 1.000.000 Euro schließlich ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent.
  • Die Berichtigungspflicht erstreckt sich nun auf zehn Jahre ab Abgabe der Selbstanzeige. Laut § 371 Abs. 1 AO müssen „die Angaben […] zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.“ Eine ursprünglich angedachte Verlängerung der Verjährungsfristen wurde hingegen nicht vorgenommen.
  • Der Sperrgrund der Prüfungsanordnung (PA) gilt nun für den Täter und auch alle „an der Tat Beteiligten (§ 371 Abs. 2 S. 1 a) AO). Folglich sind nun auch Anstifter und Gehilfen erfasst. Wird beispielsweise dem Täter eine PA abgegeben, kann auch der Gehilfe keine wirksame Selbstanzeige mehr abgeben.
  • Zudem ist die Möglichkeit, eine wirksame Selbstanzeige abzugeben gesperrt, wenn die PA (nur) dem Begünstigten bekannt gegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Satz 1 a) AO). In der Vergangenheit kam es vor, dass Mitarbeiter zugunsten des Unternehmens eine Steuerhinterziehung begangen haben. Diese konnten eine Selbstanzeige abgeben, obwohl dem Unternehmen bereits die Prüfungsanordnung bekannt gegeben worden war. Dies ist nun nicht mehr möglich.
  • Es wurde eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 371 AO bei der Umsatzsteuervoranmeldung (soweit es sich nicht um eine Jahresanmeldung handelt) und der Lohnsteueranmeldung (§ 371 Absatz 2a AO-E) eingeführt. Straffreiheit tritt damit in dem Umfang ein, in dem der Täter gegenüber der zuständigen Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt.
  • Die „Anlaufhemmung“ bei der Verjährung der steuerrechtlichen Festsetzung für den Fall, dass unversteuerte Kapitalerträge aus Nicht-EU-Staaten stammen, die nicht am automatischen Datenaustauschverfahren teilnehmen (§ 170 Abs. 6 AO-E) wurde verlängert. Nun beginnt die Festsetzungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese Kapitalerträge der Finanzbehörde durch Erklärung des Steuerpflichtigen oder in sonstiger Weise bekannt geworden sind, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Bundesrepublik kann somit nicht erklärte ausländische Kapitalerträge, die aus „Schurkenstaaten“ stammen, für noch weiter zurückliegende Zeiträume besteuern als bisher.
  • Die Zahlung von Hinterziehungszinsen wurde als Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige in § 371 AO aufgenommen (§ 371 Abs. 3 AO).

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.