Die Gesamtschuld gem. §§ 421 ff. BGB

Die Gesamtschuld gem. §§ 421 ff. BGB

Das Zusammentreffen mehrerer Schuldner ist ein echter Dauerbrenner in Klausuren. Aus diesem Grund gehört die Gesamtschuld, geregelt in den §§ 421 ff. BGB, zum absoluten Grundlagenwissen im Schuldrecht AT. Neben dem Grundwissen behandelt der Artikel auch typische Klausurprobleme, wie die gestörte Gesamtschuld.
Gesamtschuld
Lecturio Redaktion

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05.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zur Gesamtschuld

Die Gesamtschuld ist eine Form der Schuldnermehrheit. Die §§ 421 ff. BGB treffen dabei sowohl Regelungen zum Innenverhältnis zwischen den Schuldnern sowie zum Außenverhältnis gegenüber dem Gläubiger. Der Vorteil für den Gläubiger ist dabei, dass er gem. § 421 BGB die Leistung von jedem der Schuldner fordern kann. Leistet dieser Schuldner, werden gem. § 422 Abs. 1 BGB alle Schuldner von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der leistende Schuldner hat dann gem. § 426 Abs. 1, 2 BGB einen Ausgleichsanspruch gegenüber den anderen Schuldnern.

II. Die Voraussetzungen für eine Gesamtschuld

Die Anwendbarkeit der §§ 421 ff. BGB setzt das Vorliegen einer Gesamtschuldnerschaft voraus. Diese wird in der Klausur leider häufig einfach vorausgesetzt, ohne zumindest in 1-2 Sätzen zu prüfen, ob die Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.

1. Schuldnermehrheit

Zunächst muss eine Mehrheit von Schuldnern bestehen, es müssen also mehrere Schuldner gegenüber einem Gläubiger zu einer Leistung verpflichtet sein.

2. Leistungspflicht eines jeden Schuldners gegenüber dem Gläubiger

Jeden dieser Schuldner muss eine eigene Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger treffen. Die Leistungspflichten können sich aus Vertrag, aus Gesetz, aus Schuldbeitritt etc. ergeben. Die Leistungspflichten der Schuldner müssen auch nicht identisch sein. An einer Leistungspflicht fehlt es beispielsweise dann, wenn bei einem der Schuldner eine gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkung greift.

3. Einmaliges Forderungsrecht des Gläubigers

Der Gläubiger kann die Leistung einmalig nach Belieben von jedem Schuldner ganz oder teilweise fordern. Dabei muss auch jeder Schuldner zur Bewirkung der ganzen Leistung gegenüber dem Gläubiger verpflichtet sein. Nicht der Fall ist dies zum Beispiel bei der Teilschuld, wenn der Gläubiger nur einen Anteil von jedem Schuldner fordern kann.

4. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Stufenverhältnis

Nach ganz herrschender Meinung ist neben den gesetzlich vorgeschriebenen Tatbestandsmerkmalen zur Einschränkung ein weiteres Kriterium erforderlich. Zwischen den Schuldnern und dem Gläubiger müsse ein Stufenverhältnis bestehen, d.h. sie müssen gegenüber dem Gläubiger auf derselben Stufe stehen. Dies bedeutet, dass die Leistungspflichten der Schuldner „nebeneinander“ bestehen und nicht „hintereinander“. Daran fehlt es beispielsweise im Verhältnis Hauptschuldner-Bürge, weil der Bürge nur subsidiär haftet, vgl. § 771 BGB. Ebenso haften die Gesellschafter subsidiär hinter der Gesellschaft. Dem hat sich auch die Rechtsprechung mittlerweile angeschlossen.

Tipp: Das Kriterium vom Stufenverhältnis ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Das kann in der +Klausur auch so geschrieben werden, um dem Korrektor damit klar zu machen, dass dieses nicht aus der Luft gegriffen wird.

III. Häufige Konstellationen in der Klausur

Schuldnermehrheiten sind eine gern geprüfte Konstellation, weil mehr Schuldner auch mehr Probleme und Schwierigkeiten in der Fallbearbeitung bedeuten.

Ein Klassiker ist dabei die Konstellation des Schuldbeitritts in der Kombination mit dem Problem des „Wettlauf der Sicherungsgeber“.

Tipp: Schau dir zu diesem Thema unseren Artikel zum Wettlauf der Sicherungsgeber an!

Ein weiteres Standardproblem ist die sog. „gestörte Gesamtschuld“, bei der einer der Schuldner durch eine vertragliche oder gesetzliche Haftungserleichterung von seiner Schuld befreit ist, also nicht haftet. Typische Beispiele für eine gestörte Gesamtschuld durch gesetzliche Haftungsprivilegien sind § 708 BGB (Haftung der Gesellschafter im Innenverhältnis), § 1359 BGB (Haftung der Ehegatten untereinander), § 1664 Abs. 1 BGB (Haftung im Eltern-Kind-Verhältnis).

Für die gestörte Gesamtschuld gibt es verschiedene Lösungsansätze, die jeweils entweder einen der Schuldner oder den Geschädigten stärker belasten.

Gestörte-Gesamtschuld
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Zu erwähnen sind außerdem die gesetzlich angeordneten Formen der Gesamtschuld:

  • Haftung der Arbeitgeber bei Betriebsübergang, § 613a Abs. 2 BGB
  • Gesamtschuld bei Bürgen, § 769 BGB
  • deliktische Gesamtschuldner, § 840 Abs. 1 BGB
  • Gesamtschuld bei Ehegatten, § 1357 Abs. 1 BGB

Daneben gibt es noch einige gesetzliche Anordnungen der Gesamtschuld im Handels- und Gesellschaftsrecht, wie etwa beim Erwerb eines Handelsgeschäftes, § 25 Abs. 1 HGB.

Tipp: Du möchtest noch mehr über die Gesamtschuld erfahren? Dann schau dir hier unser Video dazu an!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.