Die besonderen Kaufarten des BGB

Die besonderen Kaufarten des BGB

Im BGB sind neben dem normalen Kaufvertrag aus § 433 BGB auch weitere besondere Arten des Kaufes geregelt. Um welche es sich dabei handelt, zeigt dieser Artikel.
besonderen Kaufarten des BGB
Lecturio Redaktion

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05.02.2024

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Inhalt

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Die besonderen Kaufarten des BGB sind der Kauf auf Probe, der Wiederkauf und der Vorkauf.

I. Kauf auf Probe

Der Kauf auf Probe ist in §§ 454 f. BGB geregelt. Bei diesem inspiziert und testet der Käufer die Kaufsache bevor er sich schuldrechtlich bindet. Gem. § 454 Abs. 1 S. 2 BGB ist im Zweifel der Kaufvertrag somit unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung durch den Käufer geschlossen.

Erst nach Billigung findet der Gefahrübergang statt. Dies schließt natürlich Schadensersatzansprüche des Verkäufers nicht aus, sollte der Käufer die Sache beschädigt haben.

Gem. § 454 Abs. 1 S. 1 BGB steht die Billigung im Belieben des Käufers. Es ist somit kein objektives Kriterium notwendig.

Aus § 454 Abs. 2 BGB ergibt sich die Pflicht des Verkäufers, die Kaufsache dem Käufer auf Probe zu überlassen. Die Billigung durch den Käufer kann nur innerhalb einer festgesetzten Frist geschehen, § 455 S. 1 BGB. In den Fällen des § 455 S. 2 BGB gilt das Schweigen des Käufers als Billigung.

In der Rechtspraxis findet sich der Kauf auf Probe besonders häufig im Versandhandel. Dabei handelt es sich um Fernabsatzverträge i.S.v. § 312c BGB, weshalb das Verhältnis der Normen zueinander bedeutsam ist. Dem BGH zufolge ist die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts gem. § 312g BGB nicht identisch mit der Billigungsfrist des § 455 BGB

Von dem Kauf auf Probe ist das nicht gesetzlich geregelte Umtauschrecht zu unterscheiden. Bei dem Kauf mit Umtauschrecht hat der Käufer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist die Sache gegen eine andere aus dem Sortiment des Verkäufers umzutauschen.

II. Wiederkauf

Gesetzlichen Niederschlag findet der Wiederkauf in §§ 456 ff. BGB. Dabei lässt sich der Verkäufer beim Kauf das Recht einräumen, die Kaufsache innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuerwerben. Gem. § 456 Abs. 2 BGB gilt hierfür im Zweifel der ursprüngliche Kaufpreis.

Auch hier handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung i.S.v. § 158 Abs. 1 BGB, welche durch Erklärung des Verkäufers ihre Wirksamkeit entfaltet. Sie bedarf gem. § 456 Abs. 1 S. 2 BGB nicht der für den Kaufvertrag vereinbarten Form.

Bei dem Wiederkaufsrecht handelt es sich nach herrschender Meinung um ein Gestaltungsrecht, welches einseitig in den Vertrag eingebracht werden kann. Es hat in der Praxis jedoch nur eine geringe Bedeutung und wird meist verwendet um eine Zweckbindung der Kaufsache sicherzustellen.

Pflichten des Käufers und etwaige Ansprüche des Verkäufers für Verschlechterung, Untergang, etc. der Kaufsache finden sich in §§ 457 ff. BGB.

Das Gegenteil des Wiederkaufsrechts ist das Wiederverkaufsrecht. Dabei hat der Käufer das Recht, die Sache innerhalb einer bestimmten Frist wieder an den Verkäufer zurückzuverkaufen. Die Rechte des Käufers richten sich hier nach den allgemeinen Kaufvorschriften.

III. Vorkauf

Die bedeutsame Regelung des Vorkaufsrechts findet sich in §§ 463 ff. BGB. Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Kaufgegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete diesen an einen Dritten verkauft.

Gem. § 464 Abs. 2 BGB kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten mit der Ausübung des Vorkaufsrechts unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.

Entstehen kann ein Vorkaufsrecht sowohl aus Vertrag, als auch aus Gesetz. Vertragliche Vorkaufsrechte finden sich zumeist bei Miet- und Pachtverträgen. So ist der klassische Fall der, dass der langjährige Mieter ein Vorkaufsrecht an der Wohnung hat, wenn der Eigentümer-Vermieter diese verkauft.

Bei Vorkaufsrechten an Grundstücken muss das Vorkaufsrecht gem. § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden. Gem. § 464 Abs. 1 S. 2 BGB bedarf die Vorkaufserklärung allerdings keiner Form.

Die relevantesten gesetzlichen Entstehungstatbestände eines Vorkaufsrechts sind das Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB), des Miterben (§ 2034 Abs. 1 BGB) und der Gemeinden (§§ 24 ff. BauGB).

Zu beachten sind weiterhin die §§ 1094 ff. BGB, nach denen auch Vorkaufsrechte mit dinglicher Wirkung möglich sind.

Um das Vorkaufsrecht ausüben zu können, muss der Verpflichtete gem. § 463 BGB einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Dritten abschließen. Nur Kaufverträge lösen das Vorkaufsrecht aus. Tausch und Schenkung bleiben außer Betracht. Sollte allerdings eine Umgehung in der Art vorliegen, dass es sich faktisch doch um eine Art Kauf handelt, muss dieser Grundsatz durchbrochen werden.

Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts handelt es sich gem. § 464 Abs. 1 BGB um eine einseitige empfangsbedürftige, formfreie Willenserklärung.

Bei Geltendmachung kommt ein zweiter selbstständiger Kaufvertrag mit dem Berechtigten zustande. Der Dritte kann jedoch Schadensersatz statt der Leistung fordern, falls der Verpflichtete die Sache an den Berechtigten übereignet.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.