Die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess

Die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess

Die Darlegungs- und Beweislast in der ZPO zu beherrschen, gehört zum Pflichtprogramm jedes Examenskandidaten. Fragen zu diesen Themen können sowohl in der ZPO-Zusatzfrage, als auch in der mündlichen Prüfung auftauchen. Spätestens im Referendariat müssen die Regeln der Darlegungs- und Beweislast dann beherrscht werden. Einen Überblick enthält dieser Beitrag!
Darlegungslast und Beweislast
Lecturio Redaktion

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30.01.2024

·

Inhalt

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I. Allgemeines zur Darlegungs- und Beweislast

Im Zivilprozess gilt die Verhandlungs-/Dispositionsmaxime, die auch Beibringungsgrundsatz genannt wird. Die Verhandlungsmaxime wird beschränkt durch die Frage- und Aufklärungspflicht des Richters z.B. in §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO.

Im Gegensatz dazu besteht im Straf- und Verwaltungsverfahren der Untersuchungsgrundsatz(Amtsermittlungsgrundsatz / Legalitätsprinzip). Hier obliegt der Staatsanwaltschaft die Pflicht, das Geschehen von Amts wegen aufzuklären.

Im Zivilprozess sind die Parteien deshalb dafür verantwortlich, die relevanten Tatsachen in den Prozess einzubringen:

  • Die Darlegungslast bestimmt hierbei, dass die Parteien gezwungen sind, Tatsachen vorzutragen, die dann Basis der rechtlichen Prüfung sind.
  • Wenn im Folgenden etwas bewiesen werden muss, kommt die Beweislast zum Tragen, die bestimmt, wen die Pflicht trifft, eine streitige Tatsache auch nachzuweisen.

II. Darlegungslast

Die Darlegungslast bestimmt, welche der Parteien dazu verpflichtet ist, die jeweiligen Tatsachen vorzubringen.

Dementsprechend spricht man bei der Darlegungslast auch von Tatsachenvortragslast.

1. Prozessförderungspflicht

§ 282 Abs. 1 ZPO statuiert die allgemeine Prozessförderungspflicht, nach der die Tatsachen rechtzeitig vorgebracht werden müssen. Hat der Richter den Parteien eine Frist für den Vortrag von Tatsachen gesetzt, müssen die Parteien diese Fristen beachten.

Als Angriffs- und Verteidigungsmittel in diesem Sinne zählen beispielsweise: Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden.

2. Sanktionen bei Verspätungen

Sofern die Angriffs- und Verteidigungsmittel verspätet vorgebracht werden, kann dies die Nichtzulassung oder Zurückweisung des Vorbringens zur Folge haben, § 296 ZPO. Dies bedeutet, dass das Vorbringen bei der Entscheidung unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 ZPO unbeachtet bleibt.

Die Voraussetzungen aus § 296 I ZPO lauten:

  1. Vorbringen eines Angriffs- und Verteidigungsmittels nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist
  2. Verzögerung des Rechtsstreits nach Überzeugung des Gerichts
  3. Fehlen oder ungenügende Entschuldigung

Die Verzögerung des Rechtsstreits liegt nach dem absoluten Verzögerungsbegriff (h.M.) vor, wenn bei Zulassung des verspäteten Vorbringens der Prozess länger dauern würde als bei einer Zurückweisung.

Die Mindermeinung stellt auf einen hypothetischen Verzögerungsbegriff ab und berücksichtigt daher, dass ggf. der Prozess trotz rechtzeitigem Vorbringen nicht hätte früher beendet werden können.

Für den absoluten Verzögerungsbegriff spricht, dass das Gericht keine hypothetischen Ermittlungen anstellen muss und der Beschleunigungsgrundsatz gewahrt wird. Dagegen spricht, dass das Gericht objektiv ggf. die falsche Entscheidung trifft.

III. Beweislast

1. Grundprinzip der Rosenbergschen Formel

Das Grundprinzip der der Beweislastverteilung besagt, dass grundsätzlich der Kläger die Erfüllung des Tatbestands bzw. der Erfüllung seiner Tatbestandsmerkmale beweisen muss.

Allgemein gesprochen kann auch festgehalten werden, dass grundsätzlich derjenige, der im Prozess etwas für sich Positives behauptet, dieses Vorbringen auch beweisen muss.

Kurz: Was mir nützen soll, muss ich behaupten und beweisen.


Die Beweislast im Zivilprozess.
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Wird im Gesetz auf die Beweislastverteilung eingegangen, handelt es sich regelmäßig um Abweichungen von diesem Grundprinzip.

2. Ausdrückliche Regelungen der Beweislast

Ein Beispiel für eine ausdrückliche Sonderregel ist § 179 Abs. 1 BGB:

Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.

In diesem Fall muss der mutmaßliche Vertreter ohne Vertretungsmacht den Beweis der Vertretungsmacht erbringen.

3. Vermutungen

Daneben gibt es noch die gesetzlichen Vermutungen. Der Unterschied zwischen den ausdrücklichen Beweislastregelungen und den Vermutungen besteht darin, dass die Vermutungsbasis, der Tatbestand der Vermutung, verwirklicht sein muss.

Beispiel Erwerb der Briefhypothek § 1117 Abs. 3 BGB:

Ist der Gläubiger im Besitz des Briefes, so wird vermutet, dass die Übergabe erfolgt sei.

Hier ist der Besitz des Briefes die Vermutungsbasis. Ist der Gläubiger im Besitz des Briefes, greift die Vermutung. Lässt sich im Prozess die Übergabe des Briefes für den Gläubiger nicht beweisen, müsste nach der Grundregel der Beweislast davon auszugehen sein, dass der Brief nicht übergeben wurde. Ist er allerdings im Besitz des Briefes wird ein positives Beweisergebnis angenommen.

Quellen

  • Musielak, Hans-Joachim/ Voit, Wolfgang: Grundkurs ZPO, 12. Auflage 2014.
  • Knöringer, Dieter: Die Assessorklausur im Zivilprozess, 15. Auflage 2014.
  • Schneider, Egon: Beweis und Beweiswürdigung, 5. Auflage 1994.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.