1. Kandidatur für das Bundeskanzleramt
Nach Art. 62 GG bildet der Bundeskanzler (im Folgenden wird zur Vereinfachung die männliche Form verwendet. Damit ist gleichermaßen auch die Bundeskanzlerin gemeint.) gemeinsam mit den Bundesministern die Bundesregierung. Um Bundeskanzler werden zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass man ein Mitglied des Bundestages ist.
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2. Die Wahl des Bundeskanzlers
Der Bundeskanzler wird nach Art. 63 I Grundgesetz (GG) auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache gewählt. Bei seinem Vorschlag ist der Bundespräsident zwar frei, er wird sich aber regelmäßig an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag orientieren, denn dieser muss ihn wählen. Die Macht liegt somit beim Parlament. Die Rolle des Bundespräsidenten hebt die Bedeutung des Bundeskanzleramts im politischen Prozess besonders hervor.
Für die Wahl des Bundeskanzlers ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Dies bedeutet, dass er von der Mehrheit der Bundestagsmitglieder gewählt werden muss. Der so gewählte Kandidat wird dann vom Bundespräsidenten zum Kanzler ernannt. Dieses Verfahren wird als erste Wahlphase bezeichnet. Bisher hat sich jeder Bundespräsident an die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag orientiert und alle Bundeskanzler wurden innerhalb der 1. Wahlrunde gewählt. Doch was würde passieren, wenn der Kandidat nicht die absolute Mehrheit erhält?
Es kommt zur zweite Wahlphase. Danach kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder den Bundeskanzler wählen. Dafür muss aber 1/4 der Mitglieder des Bundestags einen Kandidaten vorschlagen. Da diese Hürde durchaus hoch sein kann, da es in einem Mehrparteiensystem auf die Sitzverteilung im Parlament ankommt, sei auf die “kann”-Formulierung aufmerksam gemacht. Es muss nicht zwangsläufig zu einer 2. Abstimmung im Parlament kommen.
Verläuft auch die zweite Wahlphase nicht erfolgreich, wird innerhalb der dritten Wahlphase derjenige durch den Bundestag gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Der Bundespräsident muss den Kandidaten dabei innerhalb von 7 Tagen zum Bundeskanzler ernennen, sofern er die absolute Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages erlangt hat. Wird diese Mehrheit durch den Gewählten nicht erreicht, muss der Bundespräsident ihn innerhalb von sieben Tagen zum “Minderheitenkanzler” ernennen oder den Bundestag auflösen.
Bei der Amtsübernahme hat der Bundeskanzler schließlich noch den in Art. 56 GG in Verbindung mit Art. 64 II GG genannten Amtseid zu leisten, der mit oder ohne religiöse Beteuerung erfolgen kann.
3. Die Aufgaben und Pflichten des Bundeskanzlers
Der Bundeskanzler hat eine sehr starke Stellung in der deutschen Verfassung. Nach Art. 64 I GG werden etwa die Bundesminister auf seinen Vorschlag hin vom Bundespräsidenten ernannt bzw. entlassen. Nach Art. 65 GG bestimmt er außerdem die Richtlinien der Politik und trägt für sie die Verantwortung. Dies wird auch als Richtlinienkompetenz bezeichnet.
Innerhalb der Richtlinien leitet aber jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich. Man spricht hierbei von dem sogenannten Ressortprinzip. Dem Kollegialitätsprinzip entsprechend, entscheidet jedoch das gesamte Kabinett bei bestimmten wichtigen Fragen.
Außerdem leitet der Bundeskanzler nach Art. 65 S. 3 GG die Geschäfte der Bundesregierung nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Art. 66 GG bestimmt darüber hinaus, dass der Bundeskanzler kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben darf. Er darf außerdem nicht der Leitung und – ohne Zustimmung des Bundestages – auch nicht dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Gemäß Art. 69 I GG ernennt er einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. Außerdem legt Art. 115 b GG fest, dass der Bundeskanzler im Verteidigungsfall die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte erlangt.
4. Die Amtszeit
Nach Art. 69 II GG endet das Amt des Bundeskanzlers jedenfalls, sobald ein neuer Bundestag zusammen tritt. Laut Art. 39 I 1 GG wird der Bundestag grundsätzlich alle vier Jahre gewählt. Der Bundeskanzler ist unter Umständen jedoch dazu angehalten, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiter zu führen (Art. 69 III GG). Er kann nach Ablauf seiner Amtszeit darüber hinaus beliebig oft wiedergewählt werden.
Die Amtszeit kann aber auch schon früher enden, etwa aufgrund eines Misstrauensvotums oder weil der Kanzler selbst die Vertrauensfrage stellt (s.u.). Weitere Gründe sind der Tod des Bundeskanzlers, sein Rücktritt oder seine Amtsunfähigkeit.
5. Das Misstrauensvotum
Nach Art. 67 GG kann das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum erfolgen. Danach kann der Bundestag dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und mit dem Ansinnen an den Bundespräsidenten herantritt, dass dieser den bisherigen Bundeskanzler entlassen soll. Diesem Wunsch muss der Bundespräsident entsprechen und den Gewählten ernennen. Art. 67 II GG sieht jedoch vor, dass zwischen dem Antrag und der Wahl 48 Stunden liegen müssen.
6. Die Vertrauensfrage
Umgekehrt kann der Bundeskanzler nach Art. 68 GG auch selbst die Vertrauensfrage stellen, um sich des anhaltenden Rückhalts des Bundestages zu versichern. Erhält sein Antrag nicht die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, kann der Bundespräsident auf seinen Vorschlag hin den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Dieses Recht erlischt, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
Dem Amtsinhaber steht es jedoch grundsätzlich frei, ob er aus der Vertrauensfrage überhaupt Konsequenzen ziehen möchte. Auch bei dieser müssen im Übrigen zwischen Antrag und Abstimmung 48 Stunden liegen.
7. Bisherige Bundeskanzler
Viele Bundesbürger haben außerdem ein Problem damit, die früheren Bundeskanzler aufzuzählen bzw. sie in die richtige Reihenfolge zu bringen. Damit es Ihnen nicht so ergeht, folgt hier noch ein kurzer Überblick mit den wichtigsten Fakten:
Bundeskanzler | Amtszeiten | Blitzporträt |
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Konrad Adenauer | 1949-1963 | Angesichts des Wiederaufbaus der Bundesrepublik verfolgte Adenauer eine enge Partnerschaft mit westlichen Verbündeten. Er unterstützte die Idee der sozialen Marktwirtschaft und benutzte die Berlin-Frage als politisches Kalkül. Er sprach sich gegen eine Anerkennung West-Berlins als Bundesland aus, um sozialistischen Kräften weniger politischen Spielraum zu geben. Adenauer wurde dreimal wiedergewählt (1953, 1957, 1961). Er entging außerdem einem Briefbombenattentat am 27.März 1952. |
Ludwig Erhard | 1963-1966 | Der Politik-Quereinsteiger Erhard gilt als der glücklose Bundeskanzler. Im Schatten von Adenauer fand sein Leitbild der formierten Gesellschaft wenig Zustimmung. Sein kollegialer Stil wurde als Führungsschwäche ausgelegt. Außenpolitisch musste Erhard die Niederlage einstecken, den Vietnamkrieg der USA mit zu finanzieren. Innenpolitisch brachte ihm die Rezession und steigende Arbeitslosenzahlen einen schlechten Ruf. Pikant: Die “Welt” enthüllte 2002, dass Erhard 1963 keine Parteizugehörigkeit hatte, was in der Folge heftig diskutiert wurde. |
Kurt-Georg Kiesinger | 1966-1969 | Kiesingers dreijährige Amtszeit bleibt nicht wegen seiner politischen Reformen in Erinnerung, sondern aufgrund einer Ohrfeige, die Beate Klarsfeld auf dem CDU-Parteitag am 7.11.1968 wegen seiner umstrittenen NS-Vergangenheit verabreichte. Er gilt bis heute als Symbol für eine unvollständige Aufarbeitung des Nationalsozialismus in Deutschland. |
Willy Brandt | 1969-1974 | Brandt sozialliberales Motto “mehr Demokratie wagen” leitete eine neue Ostpolitik der Versöhnung ein. Berühmt ist der Kniefall im Warschauer Ghetto am 7.Dezember 1970 sowie sein Auftritt in Erfurt im gleichen Jahr. Für diese Politik erhielt Brandt ein Jahr später den Friedensnobelpreis. Andererseits musste der erste SPD-Bundeskanzler der Nachkriegszeit 1972 seine politische Handlungsunfähigkeit eingestehen, da viele Abgeordnete ins Lager der CDU/CSU wechselten. Nach gescheiterter Vertrauensfrage wurde der Bundestag 1972 aufgelöst. |
Helmut Schmidt | 1974-1982 | Schmidt musste mit den Folgen der Ölkrise und dem Terror der RAF umgehen. Er selbst bedauerte später seine Verhandlungsbereitschaft mit der RAF. Innenpolitisch setzte er gegen großen Widerstand die friedliche Nutzung der Atomkraft zur Energiegewinnung durch. Außenpolitisch setzte sich Schmidt für einen einheitlichen europäischen Wahrungseinheit (ECU) ein und initiierte die Idee der G7. Mit Frankreich schlug er eine Politik der Versöhnung und Annäherung ein. |
Helmut Kohl | 1982-1998 | Kohl ist der Kanzler der Deutschen Einheit. Im Alleingang legte Kohl nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 dem Bundestag ein Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas vor. Zusammen mit Lothar de Maizière, dem letzten DDR-Ministerpräsidenten, und den vier Siegermächten des 2. Weltkriegs unterzeichnete Kohl die so genannten Zwei-plus-Vier-Verträge. |
Gerhard Schröder | 1998-2005 | Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine Regierung komplett abgewählt und erstmalig leistete ein Bundeskanzler einen Amtseid ohne religiöse Beteuerung. Das rot-grüne Projekt sollte eine neue politische Kultur verkörpern. So wurden das Staatsbürgerschaftsrecht, Steuern und Renten reformiert, der Atomausstieg beschlossen und eine Ökosteuer eingeführt. Mit der Agenda 2010 wurde unter anderem das Hartz-Konzept im Sozialbereich etabliert. |
Angela Merkel | 2005-2021 | Angela Merkel wurde 2005 als erste Frau ins Bundeskanzleramt gewählt und bestritt in den folgenden Jahren vier Amtszeiten. Merkel galt während ihrer Amtszeit als Bundeskanzlerin international als Anführerin der Europäischen Union und als mächtigste Frau der Welt. Fakt ist: Im Zuge der europäischen Finanzkrise nimmt Merkel eine wichtige Rolle ein. Besonders herausragend positionierte Merkel sich auch in der sog. Migrationskrise 2015. Ihr Ausspruch “Wir schaffen das!” ist in die Geschichtsbücher eingegangen. Zum Ende ihrer vierten Amtszeit führte Merkel durch die Corona-Pandemie. |
Olaf Scholz | seit 2021 | Olaf Scholz wurde 2021 ins Amt gewählt. Er führt eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP an. Scholz ist der erste konfessionslose Bundeskanzler. Sein Kabinett besteht zu gleicher Anzahl aus Männern und Frauen |