Rechtmäßigkeit einer Abrissverfügung

Rechtmäßigkeit einer Abrissverfügung

Im Bauordnungsrecht der Länder stehen den Bauaufsichtsbehörden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Für die Examensvorbereitung im Baurecht besonders relevante Maßnahmen sind dabei die Abrissverfügung sowie die Nutzungsuntersagung. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Abrissverfügungen.
Abrissverfuegung
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

·

Inhalt

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Rechtsgrundlage einer Abrissverfügung

Nach dem Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) bedarf es für eine Abrissverfügung (auch Beseitigungsanordnung genannt), welche einen Verwaltungsakt darstellt, eine Gesetzesgrundlage. Eine solche findet sich in den jeweiligen Bauordnungen der Länder, z.B. § 65 LBO BW, § 80 SächsBO, Art. 76 BayBO, § 61 BauO NRW, § 80 BauO Bln, § 79 S. 1 Alt. 2 BauO LSA. Obgleich das Bauordnungsrecht Ländersache ist, sind die Voraussetzungen für eine Abrissverfügung im Wesentlichen gleich.

Formelle Voraussetzungen der Abrissverfügung

1. Zuständigkeit

Zuständig für die Abrissverfügung sind in der Regel die Bauaufsichtsbehörden, also meist die Landkreise und kreisfreien Städte.

2.  Verfahren

Im Rahmen des Verfahrens ist insbesondere die vorherige Anhörung des Betroffenen nach § 28 VwVfG zu beachten, da es sich bei der Abrissverfügung um einen belastenden Verwaltungsakt handelt.


§ 28 VwVfG Übersicht Anhörung
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Materielle Voraussetzungen der Abrissverfügung

1. Illegalität / Baurechtswidrigkeit der Anlage

Materielle Voraussetzung für eine Abrissverfügung ist zunächst, dass die bauliche Anlage den Vorschriften des Baurechts widerspricht (man spricht in diesem Zusammenhang von Baurechtswidrigkeit oder Illegalität der Anlage). Eine Abrissverfügung ist nur zulässig, wenn die Anlage formell und materiell illegal baurechtswidrig ist.

A. Formelle Illegalität/Baurechtswidrigkeit

Die Anlage ist formell illegal, wenn sie im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorschriften steht. Nach dem Bauordnungsrecht bedarf die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist. Eine Anlage ist daher formell illegal, wenn sie trotz Genehmigungspflichtigkeit ohne Baugenehmigung errichtet wird, oder wenn sie entgegen (also „außerhalb“) einer erteilten Genehmigung errichtet wird.

B. Materielle Illegalität/Baurechtswidrigkeit

Die bloße formelle Illegalität/Baurechtswidrigkeit genügt jedoch noch nicht für eine Abrissverfügung (str.). Vielmehr muss die Anlage auch materiell illegal/baurechtswidrig sein. Dies ist der Fall, wenn Vorschriften des materiellen Baurechts die Errichtung der Anlage verbieten. Mit anderen Worten, wenn also für das Vorhaben keine Baugenehmigung erteilt werden kann, weil es nicht genehmigungsfähig ist.
Hier ist in der Klausur nun eine Inzidenzprüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu prüfen. Eine Abrissverfügung bietet daher eine hervorragende Einkleidung mit zusätzlichen Problemen für die Prüfung einer Baugenehmigung.

Tipp: Schau dir hier unseren Beitrag rund um die Genehmigungsfähigkeit und -pflichtigkeit von Bauvorhaben an.

C. Fehlen der formellen oder materiellen Illegalität

Fehlt entweder die formelle oder materielle Illegalität, so liegen die Voraussetzungen einer Abrissverfügung nicht vor. Bei Fehlen der formellen Illegalität obliegt es der Bauaufsichtsbehörde den Bauherren dazu anzuhalten, einen Bauantrag für die Anlage einzureichen und damit eine Baugenehmigung zu erlangen. Bei Fehlen der materiellen Illegalität besteht dennoch weiter eine förmliche (wenn auch rechtswidrige) Baugenehmigung. Die zuständige Behörde kann in einem solchen Fall die Baugenehmigung nach § 48 VwVfG aufzuheben.

 2. Ermessen, insbesondere Verhältnismäßigkeit

Die Bauaufsichtsbehörde „kann“ eine Abrissverfügung erlassen, ihr steht also ein Ermessen zu. Dabei ist insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, schließlich handelt es sich bei einem Abriss um eine in die Rechte des Betroffenen Bauherrn enorm einschneidende Maßnahme.

Rechtsschutz des Bauherrn und Rechte des Nachbarn

Bei der Abrissverfügung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt. Der betroffene Bauherr bzw. Adressat der Verfügung kann dagegen zunächst mittels Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) und – bei erfolglosem Widerspruch – mittels Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) vorgehen.

In der Klausur wird die Beseitigungsanordnung oftmals mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verbunden sein. In einem solchen Fall hat der Bauherr die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Interessant ist schließlich die Frage, ob ein Nachbar den Erlass einer Abrissverfügung gegen den Bauherrn erreichen kann. Für ein solches Begehren ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) statthaft. Eine solche setzt jedoch voraus, dass der Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten hat. Ein solcher kommt nur in Betracht, wenn das Ermessen der Behörde auf null reduziert ist. Aufgrund des Opportunitätsprinzips der Bauaufsicht wird dies in der Regel jedoch nicht der Fall sein, sodass der Nachbar allenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hat.

Quellen

  • Stollmann, Öffentliches Baurecht, 9. Aufl., S. 208, S. 315 ff.
  • Reichel/Schulte (Hrsg.), Handbuch Bauordnungsrecht, S. 1123 ff.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.