Unterbringung und Zuständigkeiten von Christine Krokauer

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unterbringung und Zuständigkeiten“ von Christine Krokauer ist Bestandteil des Kurses „Forensik“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Unterbringung
  • Zuständigkeiten

Quiz zum Vortrag

  1. Unterbringung ist Ländergesetz.
  2. Unterbringungsrecht ist kein Prüfungsstoff.
  3. Das Unterbringungsgesetz gilt für ganz Deutschland.
  4. Unrterbringung ist nur in Norddeutschland Ländersache.
  5. Unterbringung ist im Grundgesetz geregelt.
  1. Ein Patient befindet sich derzeit in klinischem Aufenthalt und es erhärtet sich der Verdacht auf Suizidalität, dann muss der Patient fürsorglich zurückgehalten werden.
  2. Unterbringung bei Verdacht auf Fremdgefährdung.
  3. Liebevolle Betreuung beim Arzt, wenn der Patient die Diagnose erhält.
  4. Der Hausarzt weist den Patienten trotz dringendem Verdacht auf Eigengefährdung nicht ein, da der Patient ablehnend dem gegenüber steht.
  5. Eine Untersuchung bestätigt die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so wird die Person sofort zu entlassen.
  1. Genaue Beschreibung der Fähigkeiten des Betroffenen
  2. Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Betroffenen
  3. Identität des Betroffenen
  4. Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung
  5. Erforderliche Dauer der Freiheitsentziehung
  1. Jeder
  2. Nur der Betroffene selbst
  3. Nur der behandelnde Arzt
  4. Nur das Gericht
  5. Nur das örtliche Gesundheitsamt
  1. Maßnahmen nach PsychKG kann nur der zuständige Arzt anregen.
  2. Meist ist das örtliche Gesundheitsamt für Hilfen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen zuständig.
  3. Das gerichtliche Verfahren für freiheitsentziehende Unterbringung ist in den §§ 70 ff FGG geregelt.
  4. In Brandenburg kann auch ein rechtlicher Betreuer die PsychKG-Unterbringung beantragen.
  5. In der Bundesrepublik haben die einzelnen Bundesländer Gesetze über Schutz und Hilfe für psychisch kranke Menschen erlassen.
  1. Das Gesundheitsamt
  2. Der Betroffene
  3. Die Verwaltungsbehörde
  4. Der Verfahrenspfleger
  5. Im Interesse des Betroffenen auch Ehegatte oder Lebenspartner

Dozent des Vortrages Unterbringung und Zuständigkeiten

 Christine Krokauer

Christine Krokauer

Als Heilpraktikerin ist Christine Krokauer besonders spezialisiert auf das Gebiet der Psychotherapie nach HPG und als ISP-Therapeutin tätig. Sie ist Dozentin an der Akademie Vaihingen und am Heilpraktikerinstitut Leisten in Laub. Dort ist sie u.a. als Ausbildungsleiterin der angehenden Heilpraktiker für Psychotherapie und Dozentin für Psychotherapie und Life Coaching tätig. Christine Krokauer ist außerdem Cardea-Lehrtherapeutin, verheiratet und hat 2 erwachsene Töchter.

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